BMUKK schließt 1. Etappe der Kinodigitalisierung ab   

erstellt am
16. 12. 11

Startschuss der 2. Etappe: Regional/Kleinkinos können ab sofort einreichen
Wien (bmukk) - Zwei Monate nach Start der Digitalisierungsförderung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist der Fördertopf für Programmkinos bereits vollständig ausgeschüttet. Mit den Euro 500.000 an Fördermittel für Programmkinos können nun 25 Programmkinosäle in 13 Kinos, verteilt über ganz Österreich, auf digitale Projektion umgerüstet werden.

"Es freut mich, dass die Förderung so gut angenommen wird. Der Erhalt einer lebendigen Kinolandschaft in Österreich ist unerlässlich, um dem hochwertigen und erfolgreichen Filmschaffen in Österreich auch weiterhin eine solide Plattform bieten zu können", so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied in einer ersten Reaktion.

Der Förderung waren intensive und konstruktive Verhandlungen mit der Branche vorangegangen. Gemeinsam mit Kinobetreibern, den betroffenen Fachverbänden der Wirtschaftskammer und den Verleihern wurde ein Förderungsmodell erarbeitet, das die notwendige Umstellung auf digitale Projektion gewährleisten soll.

"Die Unterstützung von Programmkinos ist seit Jahren fixer Bestandteil der Filmförderung, die weit mehr umfasst, als die reine Förderung von Filmproduktionen. Es war von Anfang an klar, dass den Programmkinos in dieser überaus kostspieligen, technischen Umstellungsphase geholfen werden muss. Klar war aber auch, dass in einem zweiten Schritt eine Lösung für die Regional- und Kleinkinos gefunden werden musste. Diese spielen eine zentrale Rolle als cineastische Nahversorger und müssen Programme spielen, die breite Interessen ansprechen. Auch wenn diese Kinos normalerweise nicht vom Förderungsfokus des Kunstförderungsgesetzes erfasst werden, stellen wir nun Fördermittel als Konfinanzierung in der Höhe von Euro 500.000 zur Verfügung", so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied weiter.

Das BMUKK stellt in einem zweiten Schritt kumuliert max. Euro 500.000 für die Digitalisierung von Regional- und Kleinkinos zur Verfügung. Ansuchen sind ab sofort in der Filmabteilung des BMUKK möglich, die Auszahlung der Mittel erfolgt im Jahr 2012. Pro Kinosaal werden Euro 5.000 zur Verfügung gestellt.
     
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