Klare Kennzeichnung von Fruchtsaftmischungen   

erstellt am
14. 12. 11

Straßburg (europarl) - Das Parlament hat am 14.12. neue verbraucherfreundliche Regelungen zur Etikettierung von Fruchtsäften und Nektaren verabschiedet. Damit sollen irreführende Bezeichnungen für Saftmischungen und "Ohne Zuckerzusatz"-Beschriftungen verhindert werden.

Das Parlament hat der Novellierung der bestehenden Gesetzgebung von 2001 mit 585 Ja-Stimmen, 33 Gegenstimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. Berichterstatter Andrés Perelló Rodriguez (S&D, ES) sagte: “Unsere Priorität war es, Verbrauchern genaue Informationen zu geben, damit sie wissen, was sie einkaufen. Das Parlament spielte eine entscheidende Rolle dabei, Zuckerzusatz in Produkten, die als Säfte verkauft werden, zu verbieten. Zudem hat es dazu beigetragen, auf den Zusatz von Zucker oder Süßstoffen in ähnlichen Getränken aufmerksam zu machen."

Saftmischungen
Den Abgeordneten zufolge muss die Mischung von zwei Säften zukünftig im Produktnamen wiedergegeben werden. Zum Beispiel müsste ein Saft, der zu 90 % aus Apfel und 10 % aus Erdbeeren besteht, “Apfel- und Erdbeersaft” genannt werden, während er zurzeit einfach als “Erdbeersaft” ausgezeichnet werden kann. Eine allgemeine Bezeichnung wie “Saftmischung” könnte für Säfte aus drei oder mehr Fruchtsorten benutzt werden.

Zucker und Süßstoffe
Abgeordnete wissen, dass Verbraucher - insbesondere Diabetiker, Eltern und Personen, die Diät halten - klare Bezeichnungen zur Unterscheidung zwischen ‘Saft’ und ‘Nektar’ und dem Zusatz von Süßstoffen wollen.

Zukünftig werden Fruchtsäfte per Definition keinen Zucker oder Süßstoffe enthalten. ‘Nektare’ aus Fruchtpüree und Wasser können Zuckerzusatz und Süßstoffe enthalten. Die Etikettierung “Ohne Zuckerzusatz” wird für Nektare, die künstliche Süßstoffe wie Saccharin erhalten, nicht erlaubt sein, um mögliche Verwirrung zu vermeiden.

Purer Orangensaft?
Viele Produkte, die als “Orangensaft” verkauft werden, enthalten bis zu 10 % Mandarinensaft, der zu Farbe und Geschmack beiträgt. Dies ist in Brasilien und USA gebräuchlich, beides Länder mit großem Marktanteil in Europa. Um Benachteiligung im Wettbewerb zu vermeiden, muss importierter sowie europäischer Orangensaft rein sein, wenn er als solcher verkauft werden soll. Ansonsten muss die Bezeichnung “Mandarine” im Produktnamen enthalten sein.

Nächste Schritte
Den Regelungen wurde vorläufig in informellen Gesprächen zwischen dem Parlament und dem Rat zugestimmt. Nun brauchen sie nur noch vom Rat offiziell abgenickt zu werden, um in Kraft zu treten. Produkte, die vorher auf den Markt kamen oder etikettiert wurden, können bis zu drei Jahre später noch verkauft werden. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate, um ihre nationale Gesetzgebung entsprechend zu aktualisieren.
     
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