Freiwilligengesetz  

erstellt am
21. 12. 11

Mit Freiwilligengesetz wird Meilenstein in der österreichischen Freiwilligenpolitik gesetzt
Hundstorfer/Mitterlehner: Für Freiwilliges Soziales Jahr besteht nun Anspruch auf Familienbeihilfe
Wien (bmask) - Der Ministerrat hat am 20.10. die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner eingebrachte Regierungsvorlage eines österreichischen Freiwilligengesetzes beschlossen. "Dieses Gesetz stellt erstmals ein rechtliches Instrument zur Förderung von freiwilligem Engagement dar und regelt zudem die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Sozialjahr, für das Freiwillige Umweltschutzjahr, den Gedenkdienst sowie den Friedens- und Sozialdienst im Ausland", betonen Hundstorfer und Mitterlehner angesichts dieses Meilensteins der österreichischen Freiwilligenpolitik.

"Ich bin froh, dass uns dies nach jahrelangen Bemühungen gerade im heurigen Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 gelungen ist", merkt Hundstorfer an und verweist damit auch auf den positiven Abschluss dieses Jahres in Österreich. "Mit diesem Gesetz wird somit nicht nur ein weiterer wichtiger Schritt in der Freiwilligenpolitik Österreichs gesetzt, sondern mit diesem gesetzlichen Rahmen wird eine neue Qualität in der nachhaltigen Sicherung des großartigen freiwilligen Engagements in Österreich konstituiert und festgeschrieben", gibt sich Hundstorfer überzeugt.

"Durch die gesetzliche Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres wollen wir noch mehr junge Menschen für ein freiwilliges Engagement motivieren. Damit kann ihr großer Einsatz stärker anerkannt und verankert werden", sagt Familien- und Jugendminister Mitterlehner. "Künftig können gerade Jugendliche ihre Freiwilligentätigkeit noch besser zur Berufsorientierung nützen. Soziale Kompetenzen bringen Vorteile bei Bewerbungen und sind ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Berufskarriere", bekräftigt Mitterlehner.

Konkret beinhaltet die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz - FreiwG), welches jetzt dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt wird, neben einer Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke, die Verankerung des Österreichischen Freiwilligenrats, einen periodischen Freiwilligenbericht und das Internetportal freiwilligenweb.at als zentrales Informations- und Vernetzungsmedium sowie wesentliche Qualitätssicherungsmaßnahmen für Freiwilligentätigkeiten. Enthalten ist weiters ein Anerkennungsfonds für besonderes freiwilliges Engagement und durch die Änderung des Gebührengesetzes wird die Eingabegebühr für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung nunmehr für alle Freiwilligen entfallen, womit eine sehr wesentliche Unterstützung der Freiwilligen erfolgt.

Mit dieser Regierungsvorlage wird ein wichtiger Teil des Regierungsprogramms umgesetzt. So werden das Freiwillige Sozialjahr, eine Sonderform des freiwilligen Engagements abgesichert, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr eingeführt und der Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst außerhalb des Zivildienstes rechtlich verankert. Dabei wird insbesondere der Familienbeihilfenanspruch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Diensten, ebenso wie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Europäischen Freiwilligendienstes ermöglicht. Es wird klargestellt, dass es sich bei diesen Diensten um kein Arbeitsverhältnis, sondern um Ausbildungs- und berufliche Orientierungsmaßnahmen unter fachlicher Anleitung und pädagogischer Begleitung mit hoher Qualitätsanforderung handelt.

Die Ziele dieser Dienste sind insbesondere die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit im sozialen Bereich, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für Berufsfelder in diesen Bereichen und die Stärkung von sozialen Kompetenzen der Jugendlichen. "Diese freiwilligen Dienste leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag für das zivilgesellschaftliche Engagement junger Menschen, sondern haben auch eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung", hob Hundstorfer abschließend hervor.

 

 Windbüchler-Souschill: Freiwilligengesetz erster Schritt
Grüne: Jugendliche nachhaltig stärken und in ihrem Engagement für Mensch und Umwelt fördern
Wien (grüne) - Seit einigen Jahrzehnten mussten gerade junge Freiwillige im Sozialbereich auf die rechtliche Absicherung des freiwilligen Engagements warten. Eine langjährige Grüne Forderung im Sozial- und Umweltschutzbereich wird nun von Seiten der zuständigen Ministerien für Soziales und für Familien- und Jugendpolitik endlich umgesetzt.

"Jugendliche, die sich im Sozial- und Umweltschutzbereich im In- und Ausland ehrenamtlich engagieren und mithelfen, die Welt positiv zu verändern, haben es verdient, über ein Gesetz abgesichert zu sein", stellt die Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill, fest. Sie ist erleichtert, dass es schließlich zur Beschlussfassung der Absicherung von freiwilligem Engagement kommt.

"Es ist ein erster so notwendiger und lang geforderter Schritt weg von einer Agreement-Lösung der Ministerien, hin zu einer rechtlichen Absicherung durch ein Freiwilligengesetz", sagt Windbüchler-Souschill. Laut Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich aus dem Jahr 2009 werden in Österreich von rund 3 Millionen freiwillig Tätigen ab 15 Jahren wöchentlich knapp 14,7 Millionen Arbeitsstunden geleistet. Dies entspricht einem Arbeitsvolumen von rund 13 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen. "Nicht nur Jugendliche brauchen dafür eine Absicherung und Qualitätsstandards; auch die Institutionen benötigen Rahmenbedingungen, damit auf keinen Fall das freiwillige Engagement mit einem Beschäftigungsverhältnis verwechselt werden kann", sagt Windbüchler-Souschill.

Als sehr positiv wird von Seiten der Grünen die breite und korrekte Auffassung der Freiwilligentätigkeit gesehen. Das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr und die Friedens- und Gedenkdienste sind nun abgesichert. Auch die so wichtige Arbeit von Österreichischen Freiwilligen im Ausland wie zum Beispiel an Gedenkstätten des Holocaust ist für junge Männer und Frauen zumindest über den nunmehr vorhandenen Anspruch auf Fortzahlung der Familienbeihilfe abgesichert. Dennoch können sich die Minister Hundstorfer und Miterlehner noch nicht ausruhen. Windbüchler-Souschill: "Junge Menschen sollen die Möglichkeit haben, die im Freiwilligenjahr erworbenen Kompetenzen für einschlägige Ausbildungen im Sozial-, und Gesundheitsbereich sowie für ökologische Berufe anzurechnen. Der vorhandene Freiwilligenpass als Nachweis der Tätigkeit soll auch als Anrechnungsdokument gelten", sagt die Jugendsprecherin der Grünen.

 

Hecke: Freiwilligengesetz lässt wichtige Chance für Ältere leider aus
Auf Wissen und Können der Älteren kann kein Staat der Welt verzichten
Wien (seniorenbund) - "Obwohl Sozialminister Hundstorfer im Herbst 2010 zugesagt hatte, er werde im Zuge des europäischen Freiwilligenjahres ein Aktivierungs-Modell für Menschen in der Nacherwerbsphase vorlegen, fehlt dieses leider im Ministerratsbeschluss zum neuen Freiwilligengesetz zur Gänze. Wir freuen uns für die Jungen, dass die Rahmenbedingungen zum Freiwilligenjahr deutlich verbessert wurden. Wir freuen uns, dass auch die noch ausstehenden Bundesländer zu einer kostenlosen Versicherung für die Freiwilligen animiert werden. Dass allerdings das neue Freiwilligenjahr ausschließlich auf Junge abstellt (und nicht wie in Deutschland bewusst auf Ältere ausgedehnt wurde), halten wir für einen gravierenden Fehler", erklärt Dr. Klaus Hecke, Bundesobmann-Stellvertreter des Österreichischen Seniorenbundes und Freiwilligenkoordinator des Österreichischen Seniorenbundes.

"Ohne Freiwillige Senioren wären viele Leistungen in diesem Land nicht aufrecht zu erhalten. In den USA gibt es eigene Programme, die die "Baby-Boomer"-Jahrgänge noch in den letzten Berufsjahren abholen und zur Freiwilligenarbeit in der Pension motivieren. Im nächsten Schritt sollten daher auch wir dringend den Fokus auf diese Bevölkerungsgruppe lenken. Gelingt uns deren Aktivierung zur Freiwilligenarbeit nicht, ist die Aufrechterhaltung zahlreicher Dienste nämlich gefährdet", mahnt Hecke weitergehende Aktivitäten ein.

Abschließend hält Hecke fest: "Mit dem Ende des europäischen Freiwilligenjahres dürfen unsere Bemühungen um und für die Freiwilligen nicht enden!"

 

Küberl: Weist in Richtung Zukunft
Das Regelwerk bringe eine neue Dynamik in die Freiwilligenarbeit und Absicherung im Freiwilligen Sozialen Jahr, so der Caritas-Präsident
Wien (caritas) - "Das Freiwilligengesetz bringt eine neue Dynamik in den Bereich der Freiwilligenarbeit und ist auch eine solide Basis für einen möglichen künftigen Ausbau. Ein Weihnachtsgeschenk für das ganze Land - danke": Mit diesen Worten kommentiert Caritas-Präsident Franz Küberl das Freiwilligengesetz, das im Ministerrat beschlossen wurde. Die Freiwilligen erhielten damit mehr Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung, freut sich Küberl. Vom neuen Gesetz erhofft sich der Caritas-Präsident auch einen zusätzlichen Motivationsschub für die Menschen in Österreich: "Schließlich ist das ehrenamtliche Engagement das Bindemittel, das eine Gesellschaft zusammenhält."

Im Bereich des Freiwilligen Soziales Jahres wandle das neue Gesetz ein "jahrelanges Provisorium" nun in ein solides Regelwerk, so Küberl: "Damit erhalten die jungen, engagierten Leute endlich eine Absicherung. Auch das weist in Richtung Zukunft"
     

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