Spindelegger fordert nach Wahlen im Kongo Zurückhaltung und Dialog   

erstellt am
21. 12. 11

Mangel an Transparenz und Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses
Wien (bmeia) - „Die Beachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien sind unverzichtbare Voraussetzungen, um die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo zu garantieren und den politischen Frieden zu wahren“, betonte Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger nach der Verlautbarung des endgültigen Wahlergebnisses der Präsidentenwahlen durch den Obersten Gerichtshof in Kinshasa. Spindelegger bedauerte, dass die kongolesische Wahlbehörde und das Höchstgericht vor Verlautbarung des endgültigen Wahlergebnisses den von den Oppositionsparteien eingebrachten Beschwerden offenbar nicht nachgegangen waren. Zuvor hatten verschiedene Wahlbeobachtermissionen, darunter die Wahlbeobachter der Europäischen Union, der auch einige Österreicher/innen angehörten, grobe Mängel und Unregelmäßigkeiten im gesamten Wahlprozess festgestellt.

Der Außenminister drückte die Hoffnung aus, dass die kongolesischen Behörden im noch ausstehenden Auszählungsprozess für die Parlamentswahlen die Zusammenarbeit mit der Opposition suchen und ein Maximum an Transparenz gewährleisten werde, um die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse zu erhöhen. „Die demokratischen Fortschritte der letzten Jahre nach dem Bürgerkrieg in der Demokratischen Republik Kongo dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, erklärte Spindelegger. Er rief alle politischen Verantwortlichen in dieser angespannten Situation auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und Gewalt zu verhindern sowie aktiv den Dialog über alle politischen Grenzen hinweg zu suchen.

Spindelegger wies auch auf die Verantwortung der politischen Führung in Kinshasa für die Sicherheit der Bevölkerung und die Achtung der Menschenrechte hin. Nach dem Ende des blutigen Bürgerkrieges in dem zentralafrikanischen Land kam es in den letzten Jahren immer wieder zu schweren Kämpfen zwischen Regierung und Rebellen und massiven Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten, insbesondere zu sexueller Gewalt an Frauen.
     
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