Liechtenstein wird Teil des Schengen-Raums   

erstellt am
21. 12. 11

Brüssel (europa.eu) - Ab 21.12. ist Liechtenstein jüngstes Mitglied des Schengen-Raums, der ohne Kontrollen an den Binnengrenzen auskommt. Über 400 Millionen Europäer aus 26 europäischen Ländern können inzwischen ohne Pass im Schengen-Raum reisen. „Der Schengen-Raum hat sich rasch ausgedehnt und ermöglicht immer mehr europäischen Bürgern und Besuchern aus Drittstaaten, sich ungehindert in immer mehr Ländern zu bewegen. Mit dem heutigen Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum bauen wir eine der wertvollsten Errungenschaften der EU weiter aus", so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Von jetzt an fallen die Personenkontrollen an den Grenzen zu Liechtenstein weg, das die gesamten Schengen-Vorschriften anwenden wird.

Als ersten Schritt auf dem Weg zur Mitgliedschaft im Schengen-Raum unterzeichnete Liechtenstein am 28. Februar 2008 das Schengen-Assoziierungsabkommen.

Den Beschluss über den Wegfall der Binnengrenzen fasste der Rat der Europäischen Union am 13. Dezember 2011 nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Vorausgegangen war eine Inaugenscheinnahme verschiedener einschlägiger Bereiche (polizeiliche Zusammenarbeit, Schengener Informationssystem SIS und Datenschutz), um festzustellen, ob das Land für die Übernahme der Schengen-Vorschriften gerüstet ist.

Hintergrund
Liechtenstein hat sich seit seinem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 beständig in die europäische Handelszone integriert und ist auch Teil des Binnenmarktes.

Mit dem heutigen Tag umfasst der Schengen-Raum 26 Länder: die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen Portugal, Österreich, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie die vier assoziierten Länder Island, Norwegen, die Schweiz sowie seit heute Liechtenstein. Da Bulgarien, Rumänien und Zypern die Schengen-Vorschriften noch nicht vollständig anwenden, werden an den Grenzen zu diesen drei EU-Mitgliedstaaten noch Kontrollen durchgeführt.

Den Grundstein für die Öffnung der Grenzen innerhalb der EU legten im Wesentlichen zwei Übereinkommen:

  • das Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (so benannt nach dem gleichnamigen luxemburgischen Weinort, in dem das Übereinkommen unterzeichnet wurde).
  • das Übereinkommen von 1990, das das Schengen-Übereinkommen vom 14. Juni 1985 ergänzt und Mechanismen und Schutzvorkehrungen zur Verwirklichung des freien Personenverkehrs enthält. Das Übereinkommen trat 1995 in Kraft.


Diese Übereinkommen und weitere damit verknüpfte Abkommen und Vorschriften auf dem Gebiet der Visapolitik, der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und der Rückführung von Migranten, die sich unrechtmäßig in der EU aufhalten, wurden durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 in das Regelwerk der Europäischen Union übernommen.

Der Schengen-Besitzstand und seine Weiterentwicklungen seit seiner Überführung in das Vertragswerk der Europäischen Union ist seither für alle Teilnehmerstaaten verbindlich.

     
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