Mitterlehner/Hundstorfer: Neue Zielgruppen für Lehre erschließen, Drop-Out-Zahlen reduzieren    

erstellt am
16. 01. 12

Reform der Lehrlingsförderung - Neues Coaching-Programm für Jugendliche und Betriebe kommt - Treffsicherheit bei Berufswahl erhöhen
Wien (bmwfj/bmask) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat in Abstimmung mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer neue Richtlinien für die Lehrlingsförderung erlassen. Auf Basis der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) können damit neue Schwerpunkte gesetzt werden. "Aufgrund des demographischen Wandels und des Fachkräftebedarfs der Betriebe wollen wir neue Zielgruppen für die Lehre erschließen und die Zahl der Ausbildungsabbrüche verringern. Dazu lancieren wir zum Beispiel ein neues Coaching-Programm für Jugendliche und Betriebe", betont Mitterlehner. "Laut Prognosen geht die Zahl der 15-Jährigen bis 2015 um rund 15.000 zurück. Daher ist es wichtiger denn je, die Treffsicherheit bei der Lehrberufswahl und der weiteren Ausbildung zu erhöhen."

"Die Lehrlingscoaches helfen den Jugendlichen sowie auch den Ausbildner/innen bei Problemen, die während der Ausbildung auftreten und vermitteln zwischen Betrieb, Eltern, Berufsschule und Lehrling. Die Begleitung des Lehrlings erfolgt je nach individuellem Bedarf für kurze Zeit oder, wenn notwendig, bis zum Ausbildungsabschluss. Ziel ist die Erhöhung der Zahl an Lehrlingen, die erfolgreich die Lehrabschlussprüfung absolvieren. Die Verhinderung von Lehrausbildungsabbrüchen ermöglicht den Jugendlichen verbesserte Berufs- und Karrierechancen", unterstreicht Hundstorfer.

Eckpunkte der Maßnahmen und Pilotprojekte
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird ab Juni/Juli 2012 in den Bundesländern Wien, Tirol, Oberösterreich und Steiermark das neue Coaching-Programm etabliert. Die zusätzlichen Ansprechpartner unterstützen in Kooperation unter anderem mit Wirtschaftskammer und Arbeitsmarktservice Ausbildungsbetriebe und Lehrlinge bei allen Fragen zum Ausbildungsverhältnis, geben Rechts- und Förderberatung, aber auch Mediation und Krisenintervention. Besonders unterstützt werden Betriebe mit Lehrlingen mit Migrationshintergrund.

Zusätzlich werden für zehn Zukunftsberufe (wie Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemielabortechnik, bautechnischer Zeichner, Chemielabortechnik, Tourismusberufe) neue Leitlinien erstellt. Damit sollen insbesondere erstmals in die Lehre einsteigende Betriebe bei der Ausbildungsplanung besser unterstützt werden. Ein weiteres Ziel ist die verstärkte Qualitätssicherung bei den Lehrabschlussprüfungen, was durch die im Wirtschaftsministerium angesiedelte neue Clearingstelle erreicht werden soll. Diese stellt künftig Qualitätssiegel für die je nach Branche unterschiedlichen Prüfungsinhalte aus, die derzeit modernisiert werden. Zusätzlich wird die Teilnahme von Prüfern an Schulungen unterstützt.

Stärker unterstützt werden sollen auch Ausbildungsunternehmen, die Auslandspraktika von Lehrlingen forcieren. Während bisher nur der Lehrling Anreise und Aufenthaltskosten im Ausland ersetzt bekam, werden ab dem Frühjahr 2012 auch die österreichischen Betriebe, die auf ihre Lehrlinge verzichten müssen, unterstützt. Konkret erhalten sie während des Auslandsaufenthalts des Lehrlings die Lehrlingsentschädigung ersetzt.

Weitere Unterstützung für Fachkräfte mit Migrationshintergrund
Neu ist, dass die Möglichkeiten der Anrechnung von facheinschlägigen Vorkenntnissen - die z.B. aufgrund langjähriger Tätigkeit im Betrieb aber ohne formale Lehrausbildung erworben wurden - auf die Lehrabschlussprüfung erweitert werden. "Damit erleichtern wir das Nachholen eines formalen Bildungsabschlusses. In der Praxis wird das vor allem Fachkräften mit Migrationshintergrund helfen, ihre im In-und Ausland erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten besser zu verwerten", betont Mitterlehner. Damit werden die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen weiter ausgebaut.

Konkret werden Prüfungswerbern informell oder non-formal erworbene Qualifikationen auf die Lehrabschlussprüfung angerechnet. Die zuständige Lehrlingsstelle beurteilt, welche Qualifikationen für eine Anrechnung in Frage kommen und legt fest, welche Teile der Gesamtqualifikation noch fehlen und zu ergänzen sind. Zum Beispiel könnte sich ein Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik ohne offiziellen österreichischen Berufsabschluss durch berufsbegleitende Kurse die Kenntnisse einer Fachkraft erwerben. Im Hinblick auf diese non-formale Weiterbildung werden ihm in Zukunft bei der Lehrabschlussprüfung theoretische und praktische Prüfungsteile angerechnet.
     
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