Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Frankreich im Kampf gegen Steuerbetrug   

erstellt am
13. 01. 12

Wien/Paris (bmf) - Im Oktober 2008 wurde ein Partnerschaftsübereinkommen zwischen dem Zentralen Verbindungsbüro für Internationale Zusammenarbeit (ZVIZ) und der französischen Steuerfahndung „Direction Nationale d’Enquêtes Fiscales (DNEF) unterzeichnet. Das österreichisch-französische Abkommen zur Intensivierung des Informationsaustausches zur Aufdeckung von Umsatzsteuerbetrug hat sich in der Praxis hervorragend bewährt.

„Die Zusammenarbeit entwickelt sich sehr gut“, bestätigt der Leiter des ZVIZ, Ernst Radlwimmer. Seit 2008 werden gemeinsame Prüfungen durchgeführt. Die Übermittlung von Kontrollmittteilungen hat sich zum wirksamen Instrument im Kampf gegen Fiskalbetrug erwiesen. 2010 und 2011 wurden in 24 bzw. 65 Fällen spontan Informationen übermittelt oder ein Antrag auf internationale Unterstützung gestellt. In 17 Fällen konnten der Betrugsbekämpfung sachdienliche Informationen ausgetauscht werden.

Im Rahmen des EU-Kooperationsprogramms Fiscalis, das es den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, fand ein Arbeitsbesuch von französischen Steuerbeamten in Wien statt.

„Über die reinen statistischen Elemente hinaus, möchte ich die erfolgreiche Zusammenarbeit der österreichischen und französischen Steuerfahndung unterstreichen“, so der Leiter der DNEF, François Trechot.

Österreich und Frankreich zeichnen sich durch ihr gemeinsames Engagement im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug innerhalb der Europäischen Union aus, wie man am Beispiel von Eurofisc sehen kann. Die vom Europäischen Rat eingerichtete operative Struktur soll die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierten Mehrwertsteuerbetrug und insbesondere Karussellbetrug verbessern. Eurofisc ermöglicht einen schnellen Austausch relevanter Informationen zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten. Das multilaterale Frühwarnsystem, das in eine gemeinsame Risikoprüfung innergemeinschaftlicher Umsätze münden soll, hat im Februar 2011 seine operationelle Arbeit aufgenommen.

Eurofisc setzt sich aus vier Arbeitsbereichen zusammen:

  • Working Field 1 (WF1): Karussellbetrug betreffend Risikoprodukte und – sektoren.
  • Working Field 2 (WF2): Betrug betreffend Transportmittel (Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge).
  • Working Field 3 (WF3): Steuerbetrug im Rahmen des Zollverfahrens 42.
  • Working Field 4 (WF4): Beobachtung und Analyse von Betrugsfällen.


Österreich steht dem Arbeitsbereich 3 vor und koordiniert den Informationsaustausch im Bereich der Mehrwertsteuerhinterziehung hinsichtlich der Importe von außerhalb der EU eingeführten Waren durch das Zollverfahren 42.

Die Anwendung dieses Verfahrens kann Quelle erheblichen Mehrwertsteuerbetrugs sein. Es ist daher wichtig, dass, ab dem Zeitpunkt, wo die Waren in die EU eingeführt werden, die Transaktionen zwischen den Mitgliedsstaaten verfolgt werden. Österreich zeichnet sich besonders durch die Qualität und Quantität an ausgetauschten Informationen aus und gilt als Motor der 27 EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Steuerbetrug im Rahmen des Zollverfahrens 42. Mehr als 6.000 Informationszeilen wurden 2011 von Österreich an die Mitglieder des Arbeitsbereiches 3 gesendet.

Frankreich leitet und koordiniert den Arbeitsbereich 1 und trägt damit entscheidend zum Kampf gegen Karussellbetrug bei. „Die konstruktive Kooperation Österreichs in diesem Bereich wird sehr geschätzt, insbesondere die stets solide und exzellente Koordination mit den Steuerbeamten der ZVIZ und dem Bundesministerium für Finanzen“, betont Trechot.

     
zurück