GRECO-Bericht ab sofort online   

erstellt am
13. 01. 12

Fortschritte im Strafrecht lobend erwähnt - Ostermayer für rasche Umsetzung der Empfehlungen im Bereich Parteienfinanzierung
Wien (bmj) - Ab sofort ist der Bericht der Antikorruptionsgruppe des Europarats (GRECO) für Österreich online - und zwar auf den Homepages des Justizministeriums und des Bundeskanzleramts jeweils in englischer Originalversion sowie in deutscher Übersetzung. Ein grundsätzlich gutes Zeugnis stellt GRECO dabei in ihrer 3. Evaluierungsrunde den geprüften Bereichen Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung aus. Insgesamt erhielt Österreich 21 Empfehlungen, wovon 10 das Strafrecht und 11 die Parteienfinanzierung betreffen.

Empfehlungen im Bereich Strafrecht
Für den Zuständigkeitsbereich der Justizministerin, das Strafrecht, wurde lobend anerkannt, dass Österreich bereits eine Palette an Strafbestimmungen aufzuweisen hat, die viele der vorgegebenen Standards widerspiegelt; positiv hervorgehoben werden außerdem die Strafschärfungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009. Justizministerin Beatrix Karl: "Die Justiz ist bei der Korruptionsbekämpfung sehr aktiv - das Lobbyinggesetz habe ich bereits im Herbst 2011 in den Ministerrat eingebracht, seither wird es im Parlament behandelt. Ich gehe davon aus, dass es im März beschlossen wird und mit 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Mein Projekt "Whistleblower" ist in Vorbereitung, die Kronzeugenregelung hat sich bewährt. Außerdem hat Transparency International erst kürzlich die Einrichtung unserer Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gelobt, die Tschechen wollen sogar eine derartige Einrichtung nach unserem Vorbild installieren."

Als wenig praxisgerecht kritisiert wird jedoch die relativ enge Regelung betreffend Abgeordnetenbestechung - also die Frage, ob die Korruptionsbestimmungen auch für Abgeordnete gelten sollen. Dazu Karl: "Ich habe dem Parlament bereits vor einigen Monaten Vorschläge aus dem Justizressort übermittelt. Aus meiner Sicht sind die Mandatare - inländische sowie jene auf europäischer Ebene - voll zu erfassen. Die Abgeordneten wollten von mir hier keine Regierungsvorlage haben, sondern selbst einen Initiativantrag einbringen. Das ist selbstverständlich ihr ureigenstes Recht, aber damit ist jetzt auch das Hohe Haus am Zug."

Empfehlungen im Bereich Parteienfinanzierung
Im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung kritisiert GRECO unter anderem, dass es keine einheitlichen Regelungen von Bund und Länder in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz, Kontrolle und Sanktionen gebe. So solle insbesondere sichergestellt werden, dass die Rechenschaftsberichte der politischen Parteien wesentlich detaillierter als bisher Einnahmen und Ausgaben ausweisen und alle territorialen und sonstigen Untergliederungen der Parteien umfassen. Weiters werde empfohlen, die Spendenregelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an europäische Standards heranzuführen. So wird ein Verbot von anonymen Spenden ebenso angeregt wie die Notwendigkeit genaue Aufzeichnungen über Spenden zu führen, die auch der Öffentlichkeit gegenüber offenzulegen seien. Auch müsse die Rolle des Rechnungshofes bei der Anzeige von Korruptionsfällen verbessert werden.

Dazu Staatssekretär Josef Ostermayer: "Ich gehe davon aus, dass die Fünf-Parteien-Gespräche zur Reform der Parteienförderung die im Bericht enthaltenen Empfehlungen zur Verbesserung rasch aufgreifen werden".

Der Evaluierungsbericht zu den Strafbestimmungen ist unter http://www.justiz.gv.at abrufbar, auf der Seite des Bundeskanzleramtes http://www.bundeskanzleramt.at findet sich der Bericht zur Parteienfinanzierung
     
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