Sweep 2011: EU-weite Prüfung der auf Websites angebotenen Verbraucherkredite   

erstellt am
10. 01. 12

Österreich: Sechs von zehn Seiten nicht gesetzeskonform
Wien (bmask) - Untersucht wurde vor allem, ob die Informationsbestimmungen, die von der Verbraucherkreditrichtlinie, der E-Commerce Richtlinie und der Richtlinie zur Bekämpfung von unlauteren Geschäftspraktiken vorgegeben sind, eingehalten werden. Dabei wurden zehn Websites, davon sechs von Kreditinstituten, eine eines Warenkreditgebers und drei von Kreditvermittlungen, überprüft. "Diese EU weite Aktion, die zusätzlich zu der sonstigen nationalen Marktüberwachung stattfindet, soll sämtlichen UnternehmerInnen klar machen, dass auch bei Internetauftritten die Konsumentenschutzbestimmungen einzuhalten sind und in Abstimmung mit allen EU Mitgliedstaaten entsprechende Kontrollen durchgeführt werden", betont Konsumentenschutzminister Hundstorfer.

Von den sechs Banken (eine davon aus Deutschland - ohne Verstoß) gab es bei dreien Verstöße gegen die oben angeführten Richtlinien. Diese beziehen sich überwiegend auf die mangelnde Information bei den Kreditrechnern (keine Information, ob fester oder variabler Zinssatz, keine Information über Gesamtkosten, Einzelheiten der Kosten, den Gesamtkreditbetrag und den effektiver Jahreszins). Die Kreditrechner auf den Websites sind als Werbung zu betrachten und müssen daher alle Bestimmungen der Verbraucherkreditrichtlinie bezüglich Werbung einhalten. Die individuellen Eingaben führen aber oft nur zur Angabe der Ratenhöhe oder der Laufzeit ohne - unter Einbeziehung aller Kosten - einen effektiven Jahreszins auszuweisen. Außerdem gab es Unklarheiten über die Notwendigkeit des Abschlusses von Kreditversicherungen.

Schlechter war jedenfalls das Ergebnis der Prüfung der Websites der Kreditvermittlungen: alle drei Kreditvermittlungen wiesen Verstöße auf, insbesondere die Nichtangabe des effektiven Jahreszinses. Darüber hinaus wurde bei 2 der 3 Kreditvermittlungen eine Kreditvergabe ohne KSV-Auskunft in Aussicht gestellt, was zumindest zu dem Verdacht auf mangelnde Bonitätsprüfung führt und gerade Menschen mit schlechter Bonität in die Verschuldung treiben kann. Die Website des Warenkreditgebers erfüllte alle überprüften Bestimmungen.

Ohne Repräsentativität zu beanspruchen war das österreichische Ergebnis insgesamt doch geringfügig besser als der EU- Durchschnitt: während die Verstöße in der gesamten EU bei 70 Prozent lagen, verstießen nur 60 Prozent der in Österreich untersuchten Unternehmen gegen die Vorschriften. Bei dieser als "Sweep" (engl.fegen, kehren) bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen der teilnehmenden Staaten (EU-Mitgleidstaaten, sowie Norwegen und Island) im Internet und überprüfen in bestimmten Branchen Webseiten auf die Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Standards.

In Österreich wurde diese Untersuchung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durchgeführt. Gegen jene Unternehmen, deren Websites Verstöße aufweisen, werden Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen.
     
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