Stellenanzeigen und Wohnungsinserate müssen dem Gleichbehandlungsgesetz entsprechen!   

erstellt am
20. 01. 12

Gleichbehandlungsanwaltschaft
Wien (bpd) - Die Gleichbehandlungsanwaltschaft wird im Februar österreichweit Inserate in Printmedien überprüfen: "Wir wollen wissen, wie viele Unternehmen die notwendige Entgeltinformation geben. Und wir wollen wissen, wie hoch der Prozentsatz der Inserate ist, die bereits diskriminierungsfrei formuliert sind. Bei den Anträgen auf Bestrafung werden wir uns auf gravierende Fälle von diskriminierenden Stelleninseraten und Wohnungsinseraten konzentrieren. Die Ergebnisse der Aktion werden auf http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at veröffentlicht", so die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Ingrid Nikolay-Leitner.

Neu seit 2012 ist, dass bei Stelleninseraten, die keine Entgeltinformation enthalten, eine Verwaltungsstrafe droht. Diskriminierungsfrei formuliert mussten Stelleninserate schon bisher sein. Auch in Wohnungsinseraten darf es keine diskriminierenden Formulierungen in Bezug auf die ethnische Zugehörigkeit oder das Geschlecht von Interessierten geben.

Unternehmen, die gesetzeskonform handeln wollen, finden unter obiger Adresse die Information "Stelleninserate: So machen Sie es richtig" und die "Empfehlung zur Einkommenstransparenz in Stelleninseraten".

Für Stellenwerbende und Interessierte für Wohnraum gibt es Informationen, wie sie bei diskriminierenden Inseraten selbst aktiv werden können.
     
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