Pühringer: Flugrettung in Oberösterreich durch Neuregelung gesichert   

erstellt am
20. 01. 12

Linz (lk) - Rechtzeitig vor dem Auslaufen der 15a B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über den gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst am 16. Februar 2012 wird die Flugrettung in Oberösterreich jetzt neu geregelt, gab Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 19.01. bekannt. Damit wird möglich, im Sinne des Patientenwohls die Flugrettungsdienste weiter zu sichern. Darauf haben sich die bisherigen Finanziers Land Oberösterreich, OÖ Gebietskrankenkasse und ÖAMTC Oberösterreich verständigt.

Auch künftig wird der ÖAMTC-CFV (Christophorus-Flugrettungsverein) die Organisation und Durchführung der jährlich mehr als 2.000 Rettungsflüge übernehmen.

Die Vertragsdauer ist vorerst bis 2017 festgesetzt.
Land und Gebietskrankenkasse (als Repräsentant aller oö. Sozialversicherungsträger) haben vereinbart, dass die Kasse die Kosten für die Flugrettung bis zu 50 Prozent mitfinanziert. Die Obergrenze der OÖ Gebietskrankenkasse ist mit 1,1 Millionen Euro festgelegt. Das Land Oberösterreich wird einen ähnlich hohen Betrag abhängig von der tatsächlichen Zahl der Einsätze leisten.

Kompetenzrechtlich lag bereits bisher die Flugrettung bei Ländern und Gemeinden. Der Bund hat sich lediglich über eine 15a-Vereinbarung bereiterklärt, Hubschrauber bereit zu stellen, ohne eigene finanzielle Mittel einzusetzen. Die Kosten der zur Verfügung gestellten Rettungshubschrauber wurden von ÖAMTC, Christophorus-Flugrettungsverein getragen.

"Mit dem Rückzug des ÖAMTC aus dem Rahmenvertrag mit dem Bund ergab sich die Notwendigkeit einer Neuregelung. Mit dieser neuen Finanzierungsvereinbarung wurde jetzt die Flugrettung auf ein solides Fundament gestellt. Sie bleibt im bisherigen Ausmaß erhalten und stellt damit ein wichtiges Stück Sicherheit in Oberösterreich dar", so Pühringer.
     
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