ORF-Debatte im Hohen Haus  

erstellt am
19. 01. 12

Brosz: Dringlicher Antrag zu "ORF: Parteipolitik raus. Echte Unabhängigkeit rein."
Wien (grüne) - In regelmäßigen Abständen flammt vor allem bei Personalentscheidungen im Österreichischen Rundfunk die Debatte um parteipolitische Einflussnahmen auf. Wie die Vergangenheit des größten Medienunternehmens des Landes zeigt, hat das wenig mit den aktuell gerade handelnden Personen zu tun, sondern liegt an der Struktur der Entscheidungsfindung, die dem ORF durch die Politik in Form des ORF-Gesetzes auferlegt wird.

Der Stiftungsrat des ORF besteht zur Zeit aus 35 Personen, von denen fünf vom Zentralbetriebsrat bestellt werden.

  • 6 Mitglieder werden direkt von den im Parlament vertreten politischen Parteien entsandt,
  • 9 Mitglieder bestellt die Bundesregierung,
  • 9 Mitglieder bestellen die Länder, sprich die jeweils stärkste Partei in den Ländern,
  • 6 Mitglieder bestellt der Publikumsrat, dessen Zusammensetzung ebenfalls mehrheitlich von den jeweiligen Regierungsparteien bestimmt wird.


Selbst bei jenen drei Mitgliedern, die vom Publikumsrat aus dem Kreis der sechs von den RundfunkteilnehmerInnen direkt gewählten PublikumsrätInnen entsendet werden, hat sich gezeigt, dass in Wahrheit eine parteipolitische Mobilisierung stattfindet: Die unsägliche Faxwahl wurde in der Praxis ein Mobilisierungsmatch zwischen den Parteisekretariaten von SPÖ und ÖVP, aus deren Zentralen die Abstimmungsformulare passenderweise gleich zu Tausenden gefaxt wurden.

In der Struktur der Entscheidungsfindung ist parteipolitische Einflussnahme somit keine Ausnahmeerscheinung, sondern der Kern der Konstruktion. Das ORF-Gesetz sichert der jeweiligen Bundesregierung eine strukturelle Mehrheit in allen Gremien des Österreichischen Rundfunks.

Die Abhängigkeit der Generaldirektorin / des Generaldirektors von der Politik beschränkt sich in der Praxis nicht auf die eigene Wahl. Zwar wird die zentrale Leitungsfunktion einzeln gewählt, in der Praxis wird diese Wahl aber schon von Zugeständnissen für die Bestellung der DirektorInnen und LandesdirektorInnen und weiterer wesentlicher Personalentscheidungen abhängig gemacht. Formal wäre die Generaldirektorin / der Generaldirektor in der Entscheidung für seinen Vorschlag zwar frei, in der Praxis knüpfen viele StiftungsrätInnen, insbesondere jene der Länder, ihr Abstimmungsverhalten an weitgehende Zusagen für Postenbesetzungen.

Aber auch damit ist es nicht getan. Insbesondere bei budgetären Fragen haben politische Parteien ihren Einfluss immer wieder öffentlich geltend gemacht, sei es bei der Zustimmung zum Budget oder zur Festsetzung der Programmentgelte. Die Frage der Festsetzung des Programmentgelts obliegt etwa formal dem Stiftungsrat und einer behördlichen Prüfung. In der Praxis erfolgt die Freigabe durch die Regierungsparteien – erst vor wenigen Wochen durch die Klubobleute Cap und Kopf.

Personalentscheidungen der letzten Monate machen deutlich, wie sehr der ORF am Gängelband politischer Einflussnahme und persönlicher Interessen hängt:

Der frühere Abgeordnete und Geschäftsführer der Tiroler ÖVP, Helmut Krieghofer, wurde zum Tiroler Landesdirektor bestellt. Noch dazu war Krieghofer in den letzten beiden Jahren Vertreter des Landes Tirol im Stiftungsrat des ORF.

Michael Götzhaber, Mitglied des Stiftungsrats und des Zentralbetriebsrats von der SP-nahen „Liste Perspektive“ wurde zum Technischen Direktor bestellt.

Am 23. Dezember 2012 gab Generaldirektor Wrabetz die Bestellung des bisherigen Leiters des SPÖ-Freundeskreises im ORF, Nikolaus Pelinka, zu seinem Büroleiter bekannt. Erst Tage danach wurde die Verpflichtung zur Ausschreibung des Dienstpostens erfüllt.

Im Rahmen dieses weihnachtlichen Personalpakets wurde auch die Bestellung des ÖVP-nahen Mitglieds des Zentralbetriebsrats und Stiftungsrats, Robert Ziegler, zum Bundesländerkoordinator bekanntgegeben.

Thomas Prantner, vormaliger Onlinedirektor, der durch die Reduktion von sechs auf vier DirektorInnen seinen Posten verloren hatte, wurde zum stellvertretenden Technischen Direktor ernannt, eine Position, die es vorher nicht gegeben hat. Für Prantner hatten sich BZÖ und FPÖ eingesetzt. „Dass Prantner auch unter der neuen Geschäftsführung mindestens den Posten eines Vizedirektors innehaben sollte, war dem Vernehmen nach eine Bedingung von FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger für die Wiederwahl von Generaldirektor Alexander Wrabetz. Steger wurde damals mit den Worten zitiert: ‚Ich werde meine Stimme von der Zukunft des Online-Direktors Thomas Prantner abhängig machen.‘“ (Standard, 23. 12. 2011)

Im Vorfeld der ORF-Gesetzesnovelle im Jahr 2010 haben Bundeskanzler Faymann und Medienstaatssekretär Ostermayer bereits im März 2009 eine Verkleinerung des ORF-Stiftungsrates angekündigt. Sie sprachen dabei auch von einer Entpolitisierung des Stiftungsrates. In der Praxis hätten dabei die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien ihre Entsendungsrechte verloren, nicht aber die Bundesregierung. Der Versuch, den Einfluss der Regierungsparteien noch weiter auszubauen und diesen Schritt auch noch als Ausbau der Unabhängigkeit des ORF zu verbrämen, ist damals gescheitert.

Es ist hoch an der Zeit, den ORF in seine parteipolitische Unabhängigkeit zu entlassen. Dabei ist es irrelevant, ob Stiftungsratsmitglieder durch politische Parteien oder durch Bundes- und Landesregierungen bestellt werden, ob sie in den letzten vier Jahren eine politische Funktion innehatten oder nicht. Eine deutliche Verbesserung kann es nur geben, wenn die Bestellung der StiftungsrätInnen auf eine breite Basis gestellt wird und es keine Möglichkeit für die politischehn Parteien mehr gibt, unangepasstes Abstimmungsverhalten durch einen Austausch der Personen zu sanktionieren.

Die Grünen schlagen daher in Anlehnung an das ÖIAG-Gesetz einen sich selbst erneuernden Stiftungsrat mit zeitlich beschränkter Funktionsperiode vor.

Die Beschickung des ersten Stiftungsrats nach einer Novellierung des ORF-Gesetzes soll nicht durch die Bundesregierung, sondern durch einen Gründungskonvent nach einem öffentlichen Hearing stattfinden. Die Verpflichtung, die Länder vor den Bestellungen der LandesdirektorInnen anhören zu müssen, ist zu streichen. Damit nicht nur parteipolitische sondern auch persönliche Interessen hintangestellt werden, muss die Möglichkeit eines direkten Wechsels vom Stiftungsrat in das Unternehmen selbst, bzw. bei den ArbeitnehmervertreterInnen in das Direktorium verunmöglicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 28. März 2012 eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, die zur Entlassung des Österreichischen Rundfunks (ORF) in die parteipolitische Unabhängigkeit folgende Regelungen umfassen soll:

1. Neugründung des Stiftungsrats
Der ORF-Stiftungsrat soll nach dem Vorbild des ÖIAG-Gesetzes in ein sich selbst erneuerndes Gremium umgewandelt werden. Der Stiftungsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, wovon zehn von einem Gründungskonvent zu wählen und fünf als Arbeitnehmer-VertreterInnen vom Zentralbetriebsrat zu bestellen sind. Die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen sollen bei der Wahl der Generaldirektorin / des Generaldirektors sowie der DirektorInnen und LandesdirektorInnen kein Stimmrecht haben.

Analog zum ÖIAG-Gesetz scheiden von den zehn zunächst vom Gründungskonvent gewählten Aufsichtsratsmitgliedern nach dem zweiten und vierten Jahr jeweils zwei sowie nach dem sechsten und achten Jahr jeweils drei Mitglieder aus. Die Funktionsperiode beträgt somit grundsätzlich acht, für die vom Gründungskonvent gewählten Mitglieder beträgt sie zwei bis acht Jahre. Die Bestellung neuer Stiftungsratsmitglieder sowie die Wahl von Ersatzmitgliedern für vorzeitig ausgeschiedene Stiftungsratsmitglieder obliegt den gewählten StiftungsrätInnen.

Im Unterschied zum ÖIAG-Gesetz erfolgt die Bestellung des ersten nach der Gesetzesnovellierung gewählten Aufsichtsrates nicht der Bundesregierung, sondern einem Gründungskonvent.

Per Gesetz sind jene Institutionen und Organisationen festzulegen, die eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Gründungskonvent entsenden können. Das gesellschaftliche Spektrum soll dabei möglichst breit abgebildet werden, von VertreterInnen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen über wissenschaftliche Institutionen, Interessensverbände bis zu NGOs. Politische Parteien und statutarisch an sie gebundene Vorfeldorganisationen wie etwa die politischen Akademien sind nicht delegierungsberechtigt. Der Gründungskonvent besteht aus mindestens 50 und maximal 100 Personen.

Der Gründungskonvent wählt die Aufsichtsratsmitglieder nach einem öffentlichen Hearing.

2. Verhinderung politischer Einflussnahme der Landeshauptleute
Die Verpflichtung der Generaldirektorin / des Generaldirektors, vor Erstattung eines Vorschlags für die Bestellung und Abberufung von LandesdirektorInnen, eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes einzuholen (§ 23, Abs. 2, Zif. 3 des ORF-Gesetzes), ist ersatzlos zu streichen.

3. Ausschluss persönlicher Interessen von Stiftungsratsmitgliedern
Damit neben parteipolitischen Beeinflussungen im Stiftungsrat auch allfällige persönliche Interessen als Druckmittel für Entscheidungen wegfallen, ist es den gewählten Mitgliedern des Stiftungsrates per Gesetz zu untersagen, während ihrer Funktionsperiode in Geschäftsbeziehungen zum ORF zu treten. Ebenso ist ein Wechsel von Stiftungsratsmitgliedern in das Unternehmen in den ersten vier Jahren nach Beendigung Ihrer Stiftungsratstätigkeit zu untersagen.


 

Faymann: Die repräsentative Demokratie hat Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Bundeskanzler zum Dringlichen Antrag
Wien (bpd) - "Das Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte uns einen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat unverzichtbare Funktion in unserem Land. Überlegungen, die in Richtung Privatisierung gehen, halte ich nicht für hilfreich. Nirgendwo in Europa existiert ein Modell, in dem die repräsentative Demokratie im öffentlichen Rundfunk hintan gehalten wird", sagte Bundeskanzler Werner Faymann am 18.01. bei der Beantwortung des Dringlichen Antrags einer Oppositionspartei zur Unabhängigkeit des ORF im Rahmen der Nationalratssitzung.

Über ein neues, verbessertes Rundfunkgesetz könne selbstverständlich diskutiert werden, ebenso über eine bessere Zusammensetzung von Gremien oder über deren Verkleinerung. "Aber den Eindruck zu erwecken, dass es ein Modell gibt, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk keine Rolle spielen, ist falsch."

Der Bundeskanzler nannte die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Europa als Beispiele dafür, dass demokratisch gewählte Parteien ihren Einfluss geltend machen. "Es gibt kein Modell, bei dem die repräsentative Demokratie keine Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trägt", sagte der Bundeskanzler.

"Man kann darüber diskutieren, welche Strukturverbesserungen auch bei einem ORF-Gesetz denkbar sind. Aber man soll nicht den Eindruck vermitteln, als hätten sich manche etwas ausgedacht, was volle parteipolitische Einflussnahme in der Struktur beinhaltet, während andere eine Idee hätten, wie es so etwas nicht einmal im Ansatz geben kann. Das ist nicht ehrlich genug für eine Diskussion, die aber alle Ehrlichkeit verdient", sagte Bundeskanzler Faymann abschließend.

 

Kopf: ORF braucht eine Gremienreform mit ehrlichen Motiven
ÖVP-Mediensprecher in der Debatte zum Dringlichen Antrag der Grünen
Wien (övppk) - Ich bekenne mich zum öffentlich-rechtlichen Teil unseres dualen Rundfunksystems, weil er für das Funktionieren einer Demokratie, für die Unverwechselbarkeit des Programms und für den Transport der österreichischen Identität sehr wichtig ist. Daher wollen wir den ORF erhalten und ihm gute Entwicklungsmöglichkeiten geben. Das erklärte ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher Abg. Karlheinz Kopf in der Debatte zum Dringlichen Antrag der Grünen.

Einverstanden ist Kopf auch mit dem Titel des grünen Antrages "Parteipolitik raus, Unabhängigkeit rein." "Ich habe größten Respekt vor den Redakteurinnen und Redakteuren des ORF, die sich in den letzten Tagen in verschiedenen Formen an die Öffentlichkeit und die ORF-Geschäftsführung gewandt haben. Ich habe aber wenig Respekt vor der grünen Initiative", erinnerte Kopf die Grünen daran, dass rot-grün-orange vor fünf Jahren Alexander Wrabetz an die Spitze des ORF gesetzt habe. "Die damalige Feierstimmung ist im ORF mittlerweile einer Tristesse und tiefen Enttäuschung gewichen. Das ist das Resultat dessen, was die Grünen dem ORF beschert haben: einen Manager, der unter der Kuratel einer Partei steht. Ihm zur Seite Pius Strobl, ehemaliger grüner Geschäftsführer, der nahtlos vom Stiftungsrat in die Chefetage gewechselt hat. Die Grünen haben sich korrumpieren lassen. Es steht Ihnen daher nicht zu, mit dem Finger auf andere zu zeigen", machte Kopf deutlich.

Wrabetz sei für die Halbierung des Stammkapitals, für fragwürdige Personalentscheidungen, für den Verlust von Qualität und Quoten verantwortlich, kritisierte Kopf. "Es wird am falschen Platz - bei den Arbeitsbedingungen in den Redaktionen, wo Qualität produziert werden sollte - gespart. Es gebe andere und bessere Stellen, an denen man sparen könnte", forderte der ÖVP-Mediensprecher echte Strukturreformen ein.

In diesem Sinne sprach sich Kopf für eine Gremienreform "mit ehrlichen Motiven" aus. "Ich glaube, dass es ein Gremium braucht, das die Bevölkerung repräsentiert. Das kann nur eine Eigentümerversammlung / ein Rundfunkrat sein. Dann braucht es einen kleineren Aufsichtsrat mit zehn Kapitalvertretern und fünf Betriebsräten. Und es braucht eine gute Geschäftsführung mit mehr als einem Geschäftsführer. Darüber sollten wir dringend reden. Nicht aber über einen unausgegorenen Antrag, den uns die Grünen heute vorgelegt haben. Ich wünsche mir eine seriöse Debatte und von allen Politikerinnen und Politikern in Österreich einen anständigen Umgang mit dem ORF", schloss Kopf.

 

Petzner fordert Entstaatlichung des ORF
Es geht um das System ORF
Wien (bzö) - "Wenn der Bundeskanzler sagt, die Parteien sollen auch in Zukunft Einfluss auf den ORF haben, weil das in ganz Europa so ist, dann sagen wir als BZÖ ganz klar dazu, dass das nicht unsere Vorstellung für die Zukunft eines unabhängigen ORF ist", so der stellvertretende Klubobmann des BZÖ, Mediensprecher Stefan Petzner, am Beginn seiner Rede anlässlich der dringlichen Debatte des Nationalrates zum Thema ORF in Richtung von SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann. Es gehe nicht um die Person Niko Pelinka, sondern um ein gesamtes System, das seit Jahrzehnten in Österreich sei und in Frage zu stellen ist. Petzner sah es auch durchaus kritisch, dass "Kleidung, Frisur, Alter, Verwandschaftsverhältnisse oder Aussehen eines Menschen zum politischen Thema gemacht werden. Ich halte die immer stärkere Entmenschlichung der politischen Debatte generell für sehr problematisch. In der Sache ist die Kritik aber berechtigt, es geht aber um das System".

Petzner zählte unzählige Beispiele parteipolitischen Einflusses auf: Vom "grünen Pelinka" Pius Strobl, über die grüne Publikumsrätin Kohlmaier-Schacht, die jetzt in der ORF-Marketingabteilung sitze, das Moltofon, den ORF-Redakteur, der zu Bundeskanzler Schüssel mit einem Sessel gefahren sei, um Schüssel für die TV-Diskussionen probesitzen zu lassen, die Euroteam-Affäre. "Diese Zustände sind nicht neu und genau diese Zustände müssen wir bekämpfen". Auch was die jetzige Diskussion betreffe, erinnerte Petzner an Robert Ziegler, der auf ÖVP-Ticket Bundesländerkordinator geworden sei, ein Posten wo niemand wisse, worin eigentlich die Aufgabe bestehe. Schwer problematisch ist für Petzner auch die geplante Bestellung Dietmar Hoschers als Leiter des SPÖ-Freundeskreises im Stiftungsrat. "Wie können sie es zulassen, dass Dietmar Hoscher, der Vorstand der Casinos Austria ist, für die SPÖ eine Aufsichtsratsfunktion im ORF erhält, während parallel der ORF an den Lotterien und damit an den Casinos Austria einen Anteil hält. Das ist völlig unvereinbar", so Petzner in Richtung SPÖ. Petzner kritisierte auch die Tatsache, dass der Regierungsanteil in den wesentlichen Nachrichtensendungen des ORF bei rund 80 Prozent im Jahr 2011 gelegen ist, "das sind ungarische Verhältnisse".

Der BZÖ-Mediensprecher forderte "einen radikalen Schnitt im ORF". Es brauche eine Entstaatlichung des ORF mittels einer Volksaktie. "Nur das garantiert die Unabhängigkeit des ORF", so Petzner. Dieses BZÖ-Modell einer Umwandlung des ORF von einer Stiftung in eine Aktiengesellschaft sei heute auch vom ehemaligen ORF-Generaldirektor Gerhard Weis unterstützt worden. Der Staat solle sich eine Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Stimme behalten, der restliche Anteil müsse mittels Volksaktie entstaatlicht werden. "Das ist der richtige Schnitt, dieses System hat sich schon lange überlebt. Auch die Marktanteile zeigen, dass sich die Menschen von diesem ORF abwenden und ihr Vertrauen in die unabhängige Berichterstattung verloren haben. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen", so der BZÖ-Mediensprecher, der auch die Mitarbeiter des ORF in Verantwortung nahm und appellierte, dass Kritik, auch wenn sie berechtigt sei, nicht das Ziel haben dürfe, dem ORF zu schaden, sondern nur der Sache dienen solle".
     

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