Neues Wohnungssicherungsgesetz für weiter verbesserte Delogierungsprävention in Gemeindebauten   

erstellt am
27. 01. 12

Gesetz schafft die Voraussetzung für ein frühzeitiges, optimal abgestimmtes Betreuungsangebot – Initiativantrag wurde im Wiener Landtag eingebracht
Wien (rk) - Die Stadt Wien hilft beim Wohnen, wo sie kann. Sie hat ein dichtes und wirkungsvolles Netz an Hilfen aufgebaut, das noch nie so engmaschig war wie heute. So konnte schon bisher der Verlust der Wohnung bei jenen Fällen, in denen bereits eine gerichtliches Delogierungsverfahren eingeleitet und eine Einrichtung der Stadt Wien aufgesucht bzw. eingeschalten wurde, mit einer Erfolgsquote von mehr als 80 Prozent abgewendet werden.

Um die Delogierungsprävention - speziell für jene Betroffene, die passiv in ihrer Notlage verharren - zu optimieren, ist eine noch engere Vernetzung der sozialen Hilfseinrichtungen der Stadt mit der Hausverwaltung Wiener Wohnen und die Möglichkeit, die notwendigsten Daten auszutauschen, erforderlich. Die gesetzliche Grundlage für die neue Vernetzungsplattform zur Prävention von Delogierungen soll nun, auf Initiative von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Sozialstadträtin Sonja Wehsely sowie der GemeinderätInnen Birgit Hebein und Christoph Chorherr, im Rahmen des Wiener Wohnungssicherungsgesetzes (WSG) geschaffen werden.

Die Ursachen für Delogierungen sind vielfältig - Mietzinsrückstände oder unleidliches Verhalten gegenüber der Hausgemeinschaft stellen nur die "Spitze des Eisbergs" der eigentlichen Probleme dar. Umso wichtiger ist es, die betroffenen BewohnerInnen best- und frühestmöglich zu betreuen. "Daher intensivieren wir in unsere Anstrengungen im Bereich der Wiener Gemeindebauten, in dem die Stadt direkte Verantwortung trägt. Mit dem Wiener Wohnungssicherungsgesetz schaffen wir als ersten Schritt die gesetzliche Basis für die geplante, noch engere Vernetzung aller Einrichtungen und Abteilungen der Stadt im Kampf gegen drohenden Wohnungsverlust", so die InitiatorInnen Ludwig, Wehsely, Hebein und Chorherr.

Rund 500.000 Menschen - also fast ein Drittel der Wiener Bevölkerung und mehr Menschen, als die Gesamtbevölkerung der drei Landeshauptstädte Graz, Salzburg und Klagenfurt zusammengerechnet - leben in den rund 220.000 Gemeindewohnungen, die von der Stadt Wien - Wiener Wohnen verwaltet werden. "Delogierungen in Städtischen Wohnhausanlagen werden, nach Ausschöpfung sämtlicher Präventiv- und Unterstützungsmaßnahmen, ausschließlich als letzter Ausweg beim jeweiligen Bezirksgericht, das über die Räumungsklage entscheidet, eingebracht. Dem gehen seitens Wiener Wohnen Gespräche, Beratungen, die Einschaltung von wohnpartner im Falle von Nachbarschaftskonflikten sowie das Angebot von Ratenzahlungen bei Mietzinsrückständen voraus. Auch wenn die Anzahl der Delogierungen in Gemeindebauten relativ gering und rückläufig ist - 2011 waren knapp 0,4 Prozent aller Gemeindemieterinnen und -mieter davon betroffen - so nehmen wir jeden Fall sehr ernst. Die Vernetzungsplattform soll maßgeblich dazu beitragen, Bewohnerinnen und Bewohner mit besonders schwierigen und komplexen Problemlagen vor einem Verlust der Wohnung zu bewahren", betonte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

"Im gesamten Sozialbereich gilt für die Stadt Wien das Credo 'Hinschauen statt Wegschauen'. Die sozial Schwächsten werden hier nicht allein gelassen. Unser Ziel ist es, mit aller Kraft Eigenständigkeit und ein geregeltes Leben für die Menschen in dieser Stadt zu ermöglichen", erklärte Gesundheits- und Sozialstadträtin Sonja Wehsely.

Bisher war ein Informationsaustausch zwischen Wiener Wohnen und Dienststellen der Stadt Wien, wie z.B. der MA 40 - Soziales, Sozial-und Gesundheitsrecht und der MA 11 - Amt für Jugend und Familie, jedoch nur eingeschränkt möglich. Das neue Gesetz dient der Wohnungssicherung in Gemeindebauten bei Vorliegen von komplexen Sachverhalten, die in den Wirkungsbereich mehrerer Behörden oder Rechtsträger fallen und die ein vernetztes Vorgehen unumgänglich machen. Die Einhaltung und Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz aller Betroffenen hat dabei oberste Priorität.

"Oft sind die eigenen vier Wände der letzte Anker, wenn soziale und finanzielle Probleme überhand nehmen", erläuterte Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Grünen Wien. "Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um rechtzeitig rasch Unterstützung und Hilfe durch Kooperation der Einrichtungen - zunächst im Gemeindebau - anzubieten, bevor es zu einer Delogierung kommt", zeigte sich Hebein, die das Gesetz mitinitiiert hat, erfreut.

"In Zeiten, in denen die Leistbarkeit des Wohnraums für viele Familien im Vordergrund steht und der Bundesgesetzgeber fahrlässig untätig ist, versuchen wir in Wien, dass vermeidbare Gerichtsverfahren auch tatsächlich unterbleiben und die Menschen in ihren Wohnungen weiterleben können. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag dazu", erklärte Christoph Chorherr, Mitglied der Grünen im Wohnbauausschuss des Gemeinderats.
Vernetzungsplattform zur Prävention von Delogierungen

Zu den Aufgaben der geplanten Vernetzungsplattform - Mitglieder sind ExpertInnen des Fonds Soziales Wien, der MA 11, der MA 40, von Wiener Wohnen sowie wohnpartner - zählen u.a. die Erarbeitung von maßgeschneiderten Handlungs- und Betreuungsstrategien für Betroffene, die Entwicklung von weiter verbesserten Präventionssystemen, die Koordination der inhaltlichen Arbeit zwischen Kommunen und Beratungsstellen sowie eine entsprechende Evaluierung und Dokumentation der Leistungen, Erfahrungen und Ergebnisse.

Die Vernetzungsplattform stellt keine öffentliche Ansprechstelle im üblichen Sinne dar, um die Wahrung des Datenschutzes Betroffener sicherzustellen. Den Vorsitz des ExpertInnenkreises führt Gabriele Mörk, Leiterin der Sozialen Wohnungsvergabe und Wohnungskommission der MA 50. Die Vernetzungsplattform soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Wohnungssicherungsgesetzes - voraussichtlich im März 2012 - ihre Arbeit aufnehmen.
     
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