Wien: Neue Kurzpark-Tarife ab 1.3.2012   

erstellt am
24. 01. 12

Regelung für den Umtausch alter Parkscheine – Neues Parkpickerl gilt ebenfalls ab 1. März 2012
Wien (rk) - Mit 1. März treten neue Tarife für das Kurzparken in Wien in Kraft. Parkscheine mit einem bis zum 29. Februar 2012 gültigen Tarif verlieren mit Ablauf dieses Tages ihre Gültigkeit. Diese Parkscheine können ab 1. März 2012 umgetauscht werden.

Bis zu einer Anzahl von 30 Stück ist der Umtausch möglich

  • in rund 200 Wiener Trafiken mit Aufzahlung bis 31.5.2012
  • in den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien bis 31.5. 2012
  • in allen Stadtkassen der MA 6 bis Ende August 2012


In unbegrenzter Stückzahl können die Parkscheine in der Stadthauptkasse bis Ende August 2012 zurückgegeben werden oder mit Aufzahlung gegen neue Parkscheine umgetauscht werden.

Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Parkscheinen mit anderen Tarifen als 0,60 Euro (1/2 Std), 1,20 Euro (1 Std), 1,80 Euro (1 1/2 Std), 2,40 Euro (2 Std), mit ATS-Aufdruck oder mit doppelter Preisauszeichnung (ATS/EUR) sowie von mehr als 30 Stück ist nur in der Stadthauptkasse möglich.

Die Rückgabe kann auch postalisch an die Stadthauptkasse (1082 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre) unter Bekanntgabe der Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer, Kontoinhaber) erfolgen.

Neuer Tarif für Parkpickerl tritt ebenfalls in Kraft
Auch für die Parkpickerl treten neue Tarife in Kraft. Ab 1.3.2012 kostet zum Beispiel das Parkpickerl für zwei Jahre statt bisher 270 Euro (zuzüglich 58,99 Verwaltungsabgaben pro Ausstellung des Parkpickerls) nur mehr 240 Euro zzgl. Verwaltungsabgabe.

Die Änderung, die ab 1. März 2012 gilt, bedeutet für ParkpickerlbesitzerInnen konkret, dass sich aufgrund der Änderung Guthaben von 1,25 Euro (Guthaben für 1 Monat) bis maximal 30 Euro (24x1,25 Euro maximale Laufzeit der Ausnahmegenehmigung von zwei Jahren) ergeben. Bei persönlicher Vorsprache berechnen die Bezirksämter bereits seit 2.1.2012 die Parkometerabgabe entsprechend dem günstigeren Tarif. Für Jänner und Februar 2012 kommt noch der "alte" Tarif zur Anwendung.

Bei "Zahlscheinverlängerungen" werden bereits die jeweiligen Guthaben automatisch mitberücksichtigt, womit sich die Parkometerabgabe entsprechend verringert. Grundsätzlich wird das Guthaben beim nächsten Parkpickerlantrag abgerechnet.

Auf ausdrücklichen Antrag des Kunden können Guthaben über 5 Euro auch ausbezahlt werden. Anträge können bereits jetzt gestellt werden, die Rücküberweisung erfolgt ab dem 1.3.2012. Die entsprechenden Antragsformulare gibt es bei den Bezirksämtern und ab Mitte Februar 2012 auf http://www.wien.at zum Download.

     
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