Berlakovich: Österreich muss sich rechtzeitig auf dauerhaften Klimawandel vorbereiten   

erstellt am
06. 02. 12

Nationale Anpassungsstrategie beleuchtet mögliche Auswirkungen auf Mensch, Natur und Wirtschaft
Wien (bmlfuw) - Wie kann sich Österreich auf die bevorstehenden Auswirkungen des Klimawandels bestmöglich vorbereiten? Dieser Frage widmet sich die nationale Klimawandel-Anpassungsstrategie, die im Auftrag des Lebensministeriums unter Beteiligung von rund 100 Institutionen ausgearbeitet wurde und nun als Entwurf vorliegt. „Wir müssen den Klimaschutz weiter verstärken, uns aber gleichzeitig für unausweichliche Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Mensch wappnen“, erklärte Umweltminister Nikolaus Berlakovich..

Die Anpassungsstrategie, die nun zur Kommentierung an die beteiligten Institutionen ausgesandt wurde, gliedert sich in 14 Themenfelder samt Handlungsempfehlungen: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Tourismus, Energie, Bauen, Naturgefahren, Katastrophenvorsorge, Gesundheit, Natur, Verkehr, Raumordnung, Wirtschaft und Städte. Tenor des Papiers: Die möglichen Folgen des Klimawandels sollten in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen rechtzeitig mit überlegt werden.

Auf Veränderungen in Vegetation und Wasserhaushalt vorbereiten
In der Landwirtschaft kann sich der Klimawandel vor allem auf den Anbau auswirken. Darauf sollten die Auswahl von Kulturpflanzen, die Anbaumethoden und die Bodensicherung ebenso Rücksicht nehmen wie Bewässerung, Düngung, Pflanzenschutz und Züchtungsmethoden. In ähnlicher Weise gilt das auch für die Forstwirtschaft. Hier geht es neben der Auswahl der Baumarten um die Abwehr von Schäden durch Windwurf, Borkenkäfer und die mögliche Zunahme von Waldbränden.

Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Versorgung auch in Gebieten mit drohender Wasserknappheit zu gewährleisten. Zu den Vorsorgemaßnahmen zählen weiters die Sicherung der Fließgewässerqualität und des Grundwassers. Auch die Erhöhung der Wassertemperatur kann eine zunehmende Rolle spielen.

Schon jetzt macht sich der Klimawandel auf Fauna und Flora bemerkbar. Um gefährdete Arten zu erhalten, werden mehr natürliche Rückzugsräume und Schutzprogramme notwendig sein, aber auch der Aufbau von Samen- und Genbanken. Das Gesundheitswesen sollte sich auf die Ausbreitung von Erregern und Infektionskrankheiten sowie von allergenen oder giftigen Arten vorbereiten.

Schutz vor Naturgefahren und Katastrophen weiter ausbauen
An Bedeutung wird der Schutz vor Naturgefahren gewinnen. Ziel ist es, Flächen von Siedlungen und Infrastruktur gezielt freizuhalten, Frühwarnsysteme auszubauen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu sichern. Der Strategieentwurf schlägt auch vor, die versicherungsgestützte Eigenvorsorge auszuweiten und ehrenamtliche Organisationen für die Katastrophenvorsorge aufzubauen.

Um die Energiesicherheit zu gewährleisten, nennt die Anpassungsstrategie die Forcierung der dezentralen Energieerzeugung sowie die Vorbereitung der Stromnetze auf mögliche Engpässe oder Überkapazitäten. Das Bauwesen sollte sich durch alternative Kühltechnologien und adaptierte Baunormen auf eine steigende Zahl von Hitzetagen einstellen.

Noch keine Berechnungsbasis für umfassende Kostenschätzungen
Die österreichische Strategie hat mit vergleichbaren Arbeiten anderer europäischer Länder eines gemeinsam: Die Gesamtkosten für die Anpassung an den Klimawandel sind darin noch nicht bezifferbar. Die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Studien konnten noch keine verlässlichen Berechnungsgrundlagen liefern, die Arbeiten dazu laufen auf internationaler Ebene intensiv. „Eines lässt sich aber schon jetzt sagen: Die Kosten zur Bewältigung des Klimawandels werden auf jeden Fall viel niedriger sein als die langfristigen Kosten des Nicht-Handelns“, betonte Berlakovich.

Umfassende Forschungsarbeiten gehen weiter
Wie sich Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel beschreiben und vorbereiten lassen, ist Inhalt des seit 2003 laufenden interdisziplinären Forschungsprogramms „Start Clim“. Sieben weitere Projekte in diesem Rahmen wurden 2011 abgeschlossen, in denen es um Anpassungsmaßnahmen in städtischen Räumen, im Katastrophenschutz sowie in der Land- und Forstwirtschaft geht.
     
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