Freiwilligengesetz  

erstellt am
02. 02. 12

Csörgits: Neues Kapitel in Freiwilligenpolitik wird aufgeschlagen
Sozialausschuss behandelt Freiwilligengesetz und Novelle des Opferfürsorgegesetzes
Wien (sk) - "Mit dem Freiwilligengesetz wird ein neues Kapitel in der Freiwilligenpolitik in Österreich aufgeschlagen." So äußerte sich SPÖ-Sozialsprecherin Renate Csörgits am 02.02. anlässlich der Behandlung im Sozialausschuss des Nationalrates. "Dieses Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von freiwilligem Engagement", betonte Csörgits. Es legt die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr, den Gedenkdienst sowie den Friedens- und Sozialdienst im Ausland fest. "Ich begrüße dieses deutliche Zeichen der Wertschätzung und gesellschaftlichen Anerkennung der Arbeit von Freiwilligen", betonte die SPÖ-Sozialsprecherin. Mit der ebenfalls im Sozialausschuss behandelten Novelle des Opferfürsorgegesetzes wird ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsreform geleistet.

Mit dem Freiwilligengesetz wird ein wichtiger Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt. Die Vorlage beinhaltet etwa eine Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke, die Verankerung eines Freiwilligenrats sowie eines periodischen Freiwilligenberichts. Als zentrales Informationsmedium dient das Portal freiwilligenweb.at. Weiters ist Arbeitsmarktneutralität ein zentraler Aspekt des Entwurfs. Auch die Träger werden nach einem strengen Zulassungsverfahren ausgewählt. "Durch das Freiwilligengesetz wird Planungssicherheit geschaffen, eine sozialrechtliche Absicherung garantiert und die Klarstellung getroffen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Darüber hinaus kommen junge Menschen in Kontakt mit sozialen Berufen, was auch für zukünftige Berufsentscheidungen von Bedeutung sein kann", führte Csörgits aus.

Mit der Novelle des Opferfürsorgegesetzes wird ein Beitrag zur Verwaltungsreform geleistet. Die Zuständigkeit für die Opferfürsorge wird damit von den Ländern zum Bund verschoben. Statt der Ämter der Landesregierungen wird in Zukunft das Bundessozialamt für den Vollzug zuständig sein. Das gewährleistet ein bürgernahes Beratungs- und Betreuungsangebot.

 

Huainigg erfreut über gesetzliche Regelung der qualifizierten Freiwilligenarbeit
Mehr Jugendliche für den Sozialbereich gewinnen
Wien (övp-pk) - Die Freiwilligenarbeit von Jugendlichen hat nun endlich einen gesetzlichen Rahmen erhalten. Vielen Jugendlichen, die nach der Schule orientierungslos sind, bietet u.a. das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eine Form, ehrenamtlich tätig zu sein und den Sozialbereich näher kennen zu lernen. "Ehrenamtlichkeit ist in vielerlei Hinsicht wichtig und wertvoll. Viele Projekte, Vereine und Organisationen würde es ohne den Einsatz von Freiwilligen nicht geben. Gerade in unserer materialistischen Zeit macht es Sinn, den Blick wieder etwas mehr auf immaterielle Werte zu lenken", unterstreicht Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit freiwilligen Engagements.

Viele der Jugendlichen, die einige Monate Freiwilligendienst leisten, bleiben erfreulicherweise im sozialen Bereich und können in noch sehr jungen Jahren schon auf einen wichtigen beruflichen und persönlichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. "Was den Sektor der Arbeit mit behinderten Menschen betrifft, weiß ich aus Gesprächen mit Jugendlichen nach dem FSJ, dass sie gelernt haben, nicht nur die Behinderung, sondern den Menschen als Ganzes wahrzunehmen. Schon alleine deshalb sind derartige Programme unheimlich wertvoll", ergänzt Huainigg.

Das im heutigen Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete und per 1. Juni 2012 in Kraft tretende Freiwilligengesetz legt nun die Rahmenbedingungen für die Absolvierung eines "Freiwilligen Sozialjahres" (FSJ), eines "Freiwilligen Umweltschutzjahres", eines Gedenkdienstes in Österreich sowie eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland fest.

2010/11 haben 375 Personen Freiwilligendienst geleistet. Diese und andere Freiwilligendienste stehen ab sofort allen ab einem Alter von 17 Jahren (in Ausnahmefällen 16 Jahren) für eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten offen. Neben der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sieht das Programm verpflichtende Taschengeldzahlungen vor. Zudem besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe bei unter 24-Jährigen. Nach den Erfahrungen aus Deutschland, wo es bereits seit etwa zehn Jahren ähnliche Gesetzesgrundlagen gibt, ist mit einer Verzehnfachung der teilnehmenden Jugendlichen zu rechnen.
 
     

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