Beginn der Vermögensrückgabeverfahren in Serbien  

erstellt am
02. 03. 12

Auch österreichische Staatsbürger können ab 1. März Anträge stellen
Wien (bmeia) - Wie das serbische Finanzministerium heute verlautbarte, besteht seit heute die Möglichkeit zur Antragsstellung auf Rückgabe von enteignetem Eigentum. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für serbische Staatsangehörige, sondern auch für ausländische Staatsangehörige, deren Eigentum im ehemaligen Jugoslawien nach dem 9. März 1945 durch die damalige Regierung enteignet wurde. Die Möglichkeit zur Antragstellung besteht für alle Enteigneten sowie für deren Erben und muss innerhalb von zwei Jahren ab dem 1. März 2012 wahrgenommen werden. Da die während des Zweiten Weltkriegs (im Zuge der Vertreibung der Donauschwaben) vorgenommenen Enteignungen oft erst nach Kriegsende (9. Mai 1945) rechtlich abgewickelt wurden, könnte die Möglichkeit der Antragstellung auch in diesen Fällen bestehen, müsste aber im Einzelfall geprüft werden.

Vizekanzler und Außenminister Spindelegger hat sich persönlich in Belgrad dafür eingesetzt, dass die Möglichkeit zur Antragstellung auch für österreichische Staatsbürger, insbesondere die vielen in Österreich lebenden Familien und Nachfahren der sogenannten Donauschwaben, in das serbische Rückgabegesetz aufgenommen wird. „Ich freue mich, dass Serbien mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte leistet und auch für die Vertriebenen und ihre Nachkommen die grundsätzliche Möglichkeit zur Antragstellung geschaffen hat“, sagte Vizekanzler Spindelegger zum heute erfolgten Aufruf zur Antragstellung.

Potenzielle Antragsteller in Österreich finden alle Informationen zur Antragstellung auf der Homepage des Außenministeriums unter folgendem Link: http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/vermoegensfragen/serbien.html Der Aufruf der serbischen Regierung ist in serbischer Sprache unter folgendem Link abrufbar: http://www.mfin.gov.rs/pages/article.php?id=7975
     
Informationen: http://    
     
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