Hundstorfer: Opferfürsorge nun in Bundesvollzug   

erstellt am
01. 03. 12

Verwaltungsvereinfachung bringt raschere Verfahren und Kosteneinsparungen
Wien (bmask) - "Die Opferfürsorge ist ab 1. April 2012 in Bundesvollzug", teilte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 01.03. nach dem gestern einstimmig erfolgten Beschluss im Nationalrat mit. Die erstinstanzliche Zuständigkeit im Bereich der Opferfürsorge wird vom Landeshauptmann zum Bundessozialamt übertragen. "Dies bedeutet eine weitere Verwaltungsvereinfachung", unterstrich der Minister.

Die Reform der Opferfürsorge ist mit der Landeshauptleutekonferenz abgeklärt. Den Betroffenen stehe nun das umfassende Beratungs- und Betreuungsangebot des Bundessozialamtes zur Verfügung. Durch die neun Landesstellen des Bundessozialamtes ist auch die Bürgernähe vor Ort gegeben, unterstrich Hundstorfer.

Durch diese Verwaltungsreform komme es zu Kosteneinsparungen und Synergien können besser genutzt werden, da andere Bereiche der Sozialfürsorge bereits beim Bundessozialamt liegen. "Die neun Rentenkommissionen bei den Ämtern der Lan-desregierungen werden durch eine Rentenkommission beim Bundessozialamt ersetzt. Die Vertretung durch die Opferverbände werde beibehalten. "Die Verfahrensdauer durch die Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundessozialamt wird spürbar verkürzt", so der Sozialminister abschließend.
     
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