Mehr Geld für besonders Bedürftige   

erstellt am
01. 03. 12

EU-Kommission beschließt für 2012 Anhebung der Finanzmittel für besonders Bedürftige auf 500 Mio. Euro
Brüssel (ec.europa) - Am 29.02. hat der zuständige Verwaltungsausschuss über die endgültige Mittelaufteilung für das Hilfsprogramm 2012 für Bedürftige abgestimmt. Sie wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Es wurde bestätigt, dass für das Programm dieses Jahr insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, die voraussichtlich 18 bis19 Mio. Personen in 20 Mitgliedstaaten zugute kommen werden. Die Abstimmung folgt auf die förmliche Annahme des neuen Rechtsrahmens vom Europäischen Parlament und vom Rat in der vergangenen Woche.

Im vergangenen Jahr wurden die Mittelbindungen für die Nahrungsmittelhilfe 2012 aufgrund eines EuGH-Urteils vom 13. April 2011, wonach die Nahrungsmittel für das Programm nur aus öffentlichen Interventionsbeständen entnommen (und nicht am freien Markt beschafft) werden dürfen, auf nur 113 Mio. Euro festgesetzt, was dem Wert der verbliebenen öffentlichen Bestände entsprach. Die Kommission hatte bereits erkannt, dass durch den Abbau der vorhandenen öffentlichen Bestände Probleme im Rahmen der geltenden Verordnung auftreten würden, und hatte schon 2008 Vorschläge vorgelegt, um Engpässe bei der Nahrungsmittelbeschaffung zu vermeiden. Da diese Vorschläge (trotz Unterstützung durch das Europäische Parlament) im Rat blockiert wurden, hatte die Kommission sie im September 2010 und erneut im Oktober 2011 geändert, um die Suche nach einer Einigung zu erleichtern. Im Dezember 2011 konnten die EU-Agrarminister eine Einigung zu diesen neuen Regeln erzielen, die bei Nichtvorhandensein von Interventionsbeständen die Zuteilung von Finanzmitteln zur Beschaffung von Nahrungsmitteln am Markt gestatten. Diese Regeln wurden in zweiter Lesung vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt und vergangene Woche im Amtsblatt veröffentlicht. Die Kommission hat in den letzen Wochen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten (und den karitativen Einrichtungen) daran gearbeitet, dass die verfügbaren endgültigen Mittel sobald wie möglich nach dem Annahme der neuen Verordnung bereitgestellt werden können.

Nach der heutigen Abstimmung erklärte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Dacian Ciolos,: „Ich bin sehr zufrieden, dass wir endlich Maßnahmen beschließen konnten, mit denen alle für 2012 bereitgestellten Mittel zur Hilfe für Bedürftige ausgeschöpft werden können. Angesichts der herrschenden Wirtschaftskrise ist dieses Hilfsprogramm wichtiger denn je, und ich glaube, dass die Bereitstellung von 500 Mio. Euro in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Zeichen der Solidarität setzt.“

Der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor, ergänzte: „Ich bin froh, dass Europa diejenigen nicht vergessen hat, die unsere Hilfe am nötigsten haben. Die EU braucht starke und deutlich sichtbare Instrumente, um gegen soziale Ausgrenzung vorzugehen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass die Zahl der Bedürftigen in der EU bis Ende dieses Jahrzehnts um mindestens 20 Millionen Menschen zurückgeht, und dieses Programm ist Bestandteil dieser Bemühungen und soll es auch künftig bleiben."

Hintergrund
Das „Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an besonders Bedürftige in der Gemeinschaft” der EU (Nahrungsmittelhilfeprogramm) gibt es seit Dezember 1987, als der Rat Vorschriften annahm, um öffentlich eingelagerte landwirtschaftliche Erzeugnisse an die Mitgliedstaaten freizugeben, die sie als Nahrungsmittelhilfe für die besonders Bedürftigen in der EU verwenden wollen.

Nach intensiven Verhandlungen erreichte der Rat am 15. Dezember 2011 eine politische Einigung darüber, die jetzige Regelung bis 2013 weiterzuführen. Das Europäische Parlament unterstützte in seiner Plenarsitzung vom Februar den Standpunkt des Rates, damit die neuen Vorschriften so bald wie möglich in Kraft treten konnten. Am 15. Februar 2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 121/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union erlassen.

Dies sind die wichtigsten Bestimmungen des überarbeiteten Programms:

  • Das Programm wird weiterhin in vollem Umfang bis zu einer Obergrenze von 500 Mio. Euro je Haushaltsjahr aus dem EU-Haushalt finanziert.
  • Das laufende Programm endet nach einer Übergangszeit mit Ablauf des Jahresprogramms für 2013.
  • Während der Übergangszeit bleibt die Rechtsgrundlage für das EU-Nahrungsmittelhilfeprogramm (Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2) unverändert.
  • Marktankäufe zur Ergänzung der Interventionsbestände werden künftig zu einer ständigen Bezugsquelle für das Nahrungsmittelhilfeprogramm. Vorrang haben aber weiterhin geeignete Interventionsbestände, wenn diese vorhanden sind.
  • Die Mitgliedstaaten wählen die Nahrungsmittel anhand objektiver Kriterien aus, einschließlich ernährungsbezogener Kriterien und Eignung für die Abgabe.
  • Die Mitgliedstaaten können Nahrungsmitteln mit Ursprung in der Union Vorrang einräumen.
  • Die von den karitativen Einrichtungen gezahlten Lagerungskosten können erstattet werden.
  • Rückwirkende Geltung ab 1. Januar 2012.
     
Informationen: http://    
     
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