Innsbruck wählt Gemeinderat & BürgermeisterIn   

erstellt am
01. 03. 12

Neuerungen bei der Wahl 2012
Innsbruck (rms) - Alle sechs Jahre wird in Innsbruck gewählt – am 15. April 2012 ist es wieder soweit; dabei gibt es heuer einige Neuerungen: BürgermeisterIndirektwahl, Wählen ab 16, Vorzugstimmen und Briefwahl.

BürgermeisterIn-Wahl
Erstmals wird nicht nur der Gemeinderat, sondern auch der/die BürgermeisterIn von der Bevölkerung direkt gewählt. Innsbruck war bisher die einzige Gemeinde Tirols, in der es keine Direktwahl gab, sondern das Stadtoberhaupt indirekt vom Gemeinderat bestellt wurde. Die WählerInnen bekommen damit heuer zwei Wahlzettel: Einen für die Gemeinderatswahl, einen für die BürgermeisterInwahl. Sollte im ersten Wahlgang am 15. April keiner der BürgermeisterkandidatInnen über 50 Prozent der Stimmen erreichen, dann gibt es am 29. April eine Stichwahl.

Wahlalter
Heuer können erstmals junge BürgerInnen bereits ab 16 Jahren von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Wahlberechtigt sind damit alle ÖsterreicherInnen und sonstige EU-BürgerInnen ab 16 Jahren (geb. 15. April 1996 und älter) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck (Stichtag 24.01.2012).

Briefwahl
Briefwahl lautet die Lösung für jene, die am Wahltag ihre Stimme nicht im eigenen Wohnsprengel abgeben können: In diesem Fall kann eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragt werden.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

  • Internet: Formular unter http://www.innsbruck.gv.at/wahlkarte
  • Post: Stadtmagistrat Innsbruck, Wahlkartenbüro, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
  • Fax, bis 18. März: 0512/5360-1766
  • Fax, ab 19. März: 0512/5360-6201
  • Persönlich, ab 19. März: Wahlkartenbüro, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock (Lift in den RathausGalerien), Zimmer 6102. Öffnungszeiten: werktags Mo. bis Do. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr.


Wichtige Fristen

  • Bis 11. April: schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
  • Bis 13. April: mündlicher (persönlicher) Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
  • Bis 13. April: Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde
  • Bis 13. April: Einlangen der Brief-Wahlkarten

Vorzugstimmen
Die neue Innsbrucker Wahlordnung ermöglicht erstmals, Vorzugstimmen zu vergeben. Für die Wahlberechtigten besteht die Möglichkeit, bevorzugte GemeinderatskanditatInnen gezielt zu wählen und damit innerhalb der Parteiliste vor zu reihen: Dazu können am Wahlzettel in die freien Felder neben dem Parteinamen bis zu zwei Namen geschrieben werden. Damit die Vorzugstimme gültig ist, müssen die KandidatInnen von der gewählten Partei aufgestellt worden sein.

     
Informationen: http://www.innsbruck.gv.at Menüpunkt BürgerInnen/Politik    
     
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