Mitterlehner: EU-Klage zur Dienstleistungsrichtlinie durch Umsetzungsalternative abgewendet    

erstellt am
28. 02. 12

Wirtschaftsminister: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie schafft neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt - Vorteile für Klein- und Mittelbetriebe
Brüssel (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt die aktuellen Aussagen von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, wonach das Verfahren gegen Österreich zur Dienstleistungsrichtlinie eingestellt wird. "Durch unseren neuen Umsetzungsplan haben wir eine drohende Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof abgewendet und damit Strafzahlungen verhindert“, betont Mitterlehner. Nach einer Verurteilung hätten Geldbußen von rund 45.000 Euro pro Tag gedroht. "Stattdessen schafft die jetzige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie neue Wachstums- und Beschäftigungschancen im Binnenmarkt. Grenzüberschreitende Tätigkeiten werden erleichtert und sind unbürokratischer möglich. Das hilft gerade Klein- und Mittelbetrieben", so Mitterlehner weiter.

Alternativ zur Beschlussfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition seit Ende 2009 aus taktischen Gründen verhindert worden war, hat Österreich die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Initiative des Wirtschaftsministeriums durch ein Bundes- und neun Ländergesetze umgesetzt. Auf diesem Weg sind die schon seit Ende 2009 arbeitenden Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops) legalisiert worden. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung und Abwicklung von Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der Unternehmer kann sich zuvor auf der EAP-Homepage informieren, welche Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine bessere Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geschaffen, was die Informationsbeschaffung erleichtert.
     
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