Keine Anrechnung von Sonderzahlungen bei ArbeitnehmerInnen, die Mindestsicherung brauchen   

erstellt am
28. 02. 12

Einigung bei Mindestsicherung erreicht
Salzburg (lk) - Die Verhandlungen um die Verbesserung der Mindestsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Working Poor) sowie für Pensionistinnen und Pensionisten zwischen Sozialreferentin Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell und dem Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes und des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Helmut Mödlhammer, haben zu einem positiven Ergebnis geführt. Künftig wird die Mindestsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Das heißt, dass in den Monaten, in denen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber geleistet wird, bei der Berechnung der Mindestsicherung kein Nachteil entsteht. Bei Pensionistinnen und Pensionisten wird eine Sonderzahlung (das Weihnachtsgeld) nicht auf die Mindestsicherung angerechnet.

"Das Ergebnis ist das Maximum, das wir für diese bedürftige Gruppe von ca. 1.300 Haushalten in den Verhandlungen mit dem Regierungspartner erreichen konnten. Die Arbeitnehmer/innen sollen für ihre Leistungen, die sie am Arbeitsmarkt erbringen, belohnt werden, auch die Sonderzahlungen für die Kinder werden in Zukunft mit der Neuregelung das ganze Jahr über ausbezahlt. Durchschnittlich kommen den bedürftigen Familien etwas mehr als 1.000 Euro pro Jahr zugute. Den Pensionistinnen und Pensionisten soll mehr Flexibilität ermöglicht werden, z.B. was Selbstbehalte bei Therapien anbelangt", so Landesrätin Schmidjell am Abend des 27.02. zur erzielten Einigung.

Auch vom Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes, Helmut Mödlhammer, wird die erzielte Einigung positiv gesehen. "Die mit Landesrätin Cornelia Schmidjell getroffene Vereinbarung beinhaltet mehrere für uns Gemeinden wichtige Zusagen, insbesondere betreffend höhere Rechtssicherheit und Planbarkeit in der Sozialen Wohlfahrt im Bundesland Salzburg", betonte Mödlhammer. "Die Herausforderungen an die öffentlichen Haushalte durch den neuen Stabilitätspakt und die aktuelle Wirtschaftslage gewährleisten den Gebietskörperschaften nur noch wenig Handlungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, auch mittelfristig die Gemeinden vor neuen Belastungen zu schützen und die getroffenen Maßnahmen in absehbarer Zeit neu zu evaluieren."

Menschen, die arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie nicht davon leben können und daher zusätzlich die Mindestsicherung brauchen, sollen für ihre Anstrengungen belohnt werden. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die sie verdienen, werden in Zukunft nicht mehr auf die Mindestsicherung angerechnet. Das bedeutet, dass sie diesen Verdienst für den Lebensunterhalt, Aufwendungen für die Kinder oder außertourliche Ausgaben verwenden können. Dazu kommt, dass auch die Mindestsicherungs-Sonderzahlungen für die Kinder nicht mehr entfallen können. Die Mindestsicherung für die Kinder wird im Land Salzburg 14 Mal ausbezahlt. Von der Neuregelung für Arbeitnehmer werden ca. 400 Familien und mehr als 600 Kinder profitieren. Vor allem Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern haben einen Vorteil.

Was heißt das für eine Familie, die Mindestsicherung braucht?
Familie A hat drei Kinder im Alter von zwölf, zehn und vier Jahren. Beide Elternteile sind berufstätig. Die Mutter bezieht ein Einkommen in der Höhe von 492 Euro, der Vater hat ein Einkommen in der Höhe von 1.270 Euro. Die Wohnkosten betragen inklusive der Betriebskosten 576 Euro. Der Familie steht nach derzeitiger Gesetzeslage eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung in der Höhe von 403 Euro zu. In den Monaten mit Sonderzahlung erhält die Familie derzeit keine Mindestsicherung, da dann das Einkommen höher ist als der errechnete Bedarf. Weiters kommt noch hinzu, dass die Sonderzahlungen für die Kinder nur ein Mal im Jahr (statt der möglichen vier Mal) ausbezahlt wird. Zur Erklärung: Die Sonderzahlungen für die Kinder werden derzeit nur dann ausbezahlt, wenn man mindestens drei Monate hintereinander die Mindestsicherung bezogen hat, was im beschriebenen Fall nicht immer geht, da ja in den Monaten mit Sonderzahlung keine Mindestsicherung ausbezahlt wird. Insgesamt gewinnt die Familie mit der Neuregelung 1.536 Euro pro Jahr!

Die Neuregelung wurde bis Ende 2014 befristet, dies um die Auswirkungen der Erweiterung unter den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen beobachten und beurteilen zu können.
     
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