Profite aus Straftaten werden konfisziert   

erstellt am
12. 03. 12

Brüssel (ec.europa) - Jedes Jahr wandern in Europa Milliarden Euro geradewegs in die Taschen der Mafia oder krimineller Banden. Trotz der Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa gelingt es den Tätern, einen Großteil ihrer illegalen Profite staatlichem Zugriff zu entziehen. Den europäischen Bürgern werden so Steuergelder vorenthalten, die in die Gesundheitsfürsorge oder in die Schulbildung investiert werden könnten, gleichzeitig wird die organisierte Kriminalität dadurch gestärkt.

Die Kommission hat am 12.03. eine neue Regelung für eine wirksamere und umfassendere Einziehung von Geldern und anderen Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen, vorgeschlagen. Danach sollen auch Vermögensgegenstände sichergestellt oder eingezogen werden können, wenn der Tatverdächtige geflohen ist, wenn die Gegenstände Dritten übertragen wurden oder wenn ihr Verlust zu befürchten ist.

„Wir müssen Kriminelle an der Stelle treffen, wo es ihnen am meisten weh tut, nämlich beim Geld. Wir müssen dafür sorgen, dass kriminelles Vermögen gerade in Krisenzeiten wieder der legalen Wirtschaft zugeführt wird. Strafverfolgung und Justiz müssen besser ausgestattet sein, um den aus Straftaten erlangten Profiten nachspüren zu können. Und sie brauchen eine bessere Handhabe, um kriminelles Vermögen in einem größeren Umfang abschöpfen zu können“, erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Der Betrag, der aus Profiten der organisierten Kriminalität abgeschöpft wird, fällt im Vergleich zu den geschätzten Einnahmen beispielsweise aus dem Drogen-, Menschen- oder Waffenhandel oder dem Handel mit nachgeahmten Waren bescheiden aus.

Schätzungen der UN zufolge beliefen sich die aus Straftaten erlangten Profite 2009 weltweit auf insgesamt etwa 2,1 Billionen USD bzw. 3,6 % des weltweiten BIP. Ein Großteil dieses „schmutzigen“ Gelds wird gewaschen und in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Nicht mal ein 1 % davon wird derzeit vom Staat aus dem Verkehr gezogen.

Die organisierte Kriminalität macht in der EU erheblichen Profit. Der Drogenhandel wirft beispielsweise in der EU jährlich schätzungsweise 100 Mrd. EUR ab.

In Italien werden die aus organisierter Kriminalität erlangten Erträge mit etwa 150 Mrd. EUR jährlich veranschlagt. 2009 stellten die italienischen Behörden kriminelles Vermögen im Wert von rund 800 Mio. EUR sicher.

Im Vereinigten Königreich beliefen sich die Einnahmen aus der organisierten Kriminalität 2006 auf schätzungsweise 15 Mrd. GBP. Davon zog der Staat im gleichen Jahr 125 Mio. GBP ein.

In Deutschland wurden 2009 113 Mio. EUR aus Straftaten der organisierten Kriminalität sichergestellt. Das klingt beeindruckend, doch der erste Eindruck täuscht, wenn man bedenkt, dass es den Tätern gelungen ist, 903 Mio. EUR beiseite zu schaffen.

Die Vermögensabschöpfung fördern – die Wirtschaft schützen
Organisierte kriminelle Gruppen investieren ihr Vermögen zunehmend im Ausland (oft in mehreren Ländern) oder übertragen es Dritten (häufig Verwandten oder Strohmännern), um der Einziehung zu entgehen. Häuser, Autos, Restaurants, kleine Unternehmen oder Unternehmensanteile sind nur kleine Beispiele dafür, wie illegales Vermögen in legale Vermögenswerte oder Unternehmungen investiert werden kann.

Wenn die Einziehung illegalen Vermögens erleichtert wird, wird kriminellem Tun der Hauptanreiz genommen, weil deutlich wird, dass sich Straftaten nicht auszahlen. Gleichzeitig wird dadurch unsere Wirtschaft vor krimineller Unterwanderung und Korruption geschützt. Wenn mehr kriminelles Vermögen vom Staat abgeschöpft wird, zahlt sich dies für die Opfer von Straftaten, Steuerzahler und die Gesellschaft insgesamt aus. So kann das eingezogene Vermögen für soziale Zwecke, für Strafverfolgung oder Prävention verwendet werden.

Der Vorschlag vereinfacht bestehende Regelungen und schließt wichtige Schlupflöcher für die organisierte Kriminalität. Vorgesehen ist u. a. Folgendes:

  • Die Einziehung von Vermögensgegenständen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Straftat stehen, aber eindeutig aus ähnlichen kriminellen Aktivitäten der verurteilten Person stammen (erweiterte Einziehung), wird klarer und effizienter geregelt.
  • Die Einziehung von Vermögensgegenständen, die der Tatverdächtige einem Dritten übertragen hat, der hätte erkennen müssen, dass diese Gegenstände aus einer Straftat stammen (Dritteinziehung), wird verschärft.
  • Vermögensgegenstände können auch dann eingezogen werden, wenn eine strafrechtliche Verurteilung wegen Tod, dauernder Erkrankung oder Flucht der beschuldigten Person nicht möglich ist (Einziehung ohne vorherige Verurteilung in begrenzten Fällen).
  • Die Staatsanwaltschaft kann Vermögensgegenstände sicherstellen, wenn die Gefahr besteht, dass die Gegenstände andernfalls verschwinden (diese einstweilige Sicherstellung muss von einem Gericht bestätigt werden).
  • Die Mitgliedstaaten sollen sichergestellte Vermögensgegenstände in einer Weise verwalten, dass sie nicht an Wert verlieren, bevor sie endgültig eingezogen werden (Vermögensverwaltung).
  • Die Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenständen muss mit einem starken Grundrechtsschutz einhergehen. Insbesondere muss dafür gesorgt werden, dass das Recht auf Eigentum und die Unschuldsvermutung gewahrt werden.


Hintergrund

Am 22. November 2010 nahm die Kommission die „EU-Strategie der inneren Sicherheit“ an. Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten gilt als wirksames Instrument im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und zählt daher zu den strategischen Prioritäten der EU.

Der heutige Vorschlag zu Einziehung und Vermögensabschöpfung ist Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz der legalen Wirtschaft vor krimineller Unterwanderung im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und der Wachstumsagenda. Hierzu zählt auch das Antikorruptionspaket der EU und die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission.

     
Informationen: http://    
     
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