Spielerschutz: Fekter über weitere technische Möglichkeiten   

erstellt am
12. 03. 12

Ressortbericht zum Thema Spielerkarte liegt vor
Wien (pk) - Die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 enthält weitreichende Maßnahmen zum Spielerschutz. Österreich wird durch die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie-Terminals an das Bundesrechenzentrum im internationalen Vergleich eine führende Rolle bei der Kontrolle des Automatenglücksspiels und beim Spielerschutz einnehmen, heißt es in einem jüngst vorgelegten Bericht der Finanzministerin, in dem die Abgeordneten über weitergehende technische und rechtliche Möglichkeiten beim Spielerschutz informiert werden, insbesondere über eine betreiberunabhängige österreichweite "Spielerkarte".

Zwar bestehen weltweit erst wenige Beispiele betreiberunabhängiger Spielerkarten, diese erweisen sich aber als ein geeignetes Instrument mit umfassenden Anwendungsmöglichkeiten beim Spielerschutz. Anwendungen, die den Spieler unterstützen, werden akzeptiert und haben positive Wirkung, da sich "informierte Spieler" ihr Verhalten umfassend bewusst machen können. Eine

Spielerkartenlösung ziele durch die Bereitstellung von Informationen auf einen "informierten Spieler" sowie auf verpflichtende Selbstbegrenzungen hinsichtlich Einzahlungen und Spielzeit sowie auf die Möglichkeit einer betreiberübergreifenden Selbstsperre.

Dagegen würden Zwangsmaßnahmen und Fremdbegrenzungen laut Finanzministerium viele Fragen aufwerfen. Experten beurteilen gesetzliche Begrenzungen von Einzahlungen und Spielzeiten hinsichtlich ihrer suchtpräventiven Wirksamkeit unterschiedlich und warnen vor der "Kontrollillusion". Als partielle Begrenzung der allgemeinen zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit und bei einhergehender personenbezogenen Datenaustauschverpflichtungen seien sie zudem verfassungsrechtlich sehr sensibel. Darüber hinaus lässt sich eine allgemein gültige und auch von den Spielern selbst akzeptierte absolute monetäre Grenze angesichts unterschiedlicher Einkommens- und Vermögenssituationen von Spielern nur schwer finden.

Auch dem betreiberübergreifenden Ausschluss vom Spiel durch Betreiber oder Gesundheitsinstitutionen gegen den Willen des Spielers (betreiberübergreifende Fremdsperre) stehen gewichtige rechtliche und akzeptanzmäßige Gegenargumente entgegen, heißt es im Bericht der Finanzministerin. Der Wert einer betreiberübergreifenden Selbstsperre sei aber unbestritten, da diese auch als ein zusätzliches therapeutisches Hilfsangebot an den Spieler bei der Abwehr bisheriger Verhaltensmuster genützt werden könnte. Zur Vermeidung des Ausweichens von Spielern in nichtkonzessionierte Bereiche, die die positiven Wirkungen einer Spielerkarte schmälern oder gar vereiteln würde, ist jedenfalls auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten. Essenziell für einen Erfolg ist nicht zuletzt die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Spieler, da nur durch die intensive Verwendung einer Spielerkartenlösung ein entsprechender Nutzen erzielt werden kann.

Die zentrale Speicherung von Daten kann schließlich auch wertvolle aggregierte Informationen zum Spielverhalten und für potenzielle zusätzliche Spielerschutzmaßnahmen liefern, wobei die Frage personenbezogener gegenüber anonymisierter Datenübertragung aus datenschutzrechtlichen, aber auch aus Gründen des Amtshaftungsrechts zu beachten ist.

In technischer Hinsicht wäre die Planung und Umsetzung einer Spielerkarte als eine Erweiterung des Datenrechenzentrums des neuen Glücksspielgesetzes nach elektronischer Anbindung von Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals an das BRZ möglich, wobei die Verpflichtung der elektronischen Anbindung nach dem vorliegenden Notifikationsentwurf der Glücksspielautomaten-Verordnung bis Mitte 2013 geplant ist. Der Ablauf der allgemeinen Übergangsfrist für Altautomaten in bisherigen Erlaubnisländern ist für Ende 2014 vorgesehen.

Da im Jahr 2014 einerseits bereits die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten des neuen Datenrechenzentrums bestehen und andererseits auch erste Evaluierungsergebnisse des neuen Glücksspielgesetzes und seiner Spielerschutzmaßnahmen aus der gesetzlichen Evaluierungsverpflichtung vorliegen werden, könnte gleichzeitig ein Folgebericht des Bundesministeriums für Finanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte an den Nationalrat erstattet werden, teilt die Finanzministerin dem Nationalrat mit.
     
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