Salzburg fordert Reform mit Hausverstand   

erstellt am
09. 03. 12

Burgstaller: Bedürfnisse der rechtsuchenden Bevölkerung berücksichtigen
Salzburg (lk) - "Bei der Reform der Bezirksgerichte sind kreative Lösungen gefragt. Wenn eine Änderung bei Anzahl, Struktur und Aufgaben der Bezirksgerichte vom Land Salzburg, den Bezirken und den betroffenen Gemeinden akzeptiert werden soll, muss bundesländerübergreifend gedacht und gehandelt werden." Dies sei gemeinsame Position der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, des Gemeindebund-Präsidenten und des Landes Salzburg, erklärte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller nach einem Runden Tisch am 08.03.

Der dem Vorschlag des Justizministeriums zugrundeliegende Ansatz, Bezirksgerichte mit weniger als vier Richtern zu schließen beziehungsweise zusammenzulegen, wird in Salzburg sehr kritisch gesehen: Das hätte zur Folge, dass von den derzeit bestehenden neun Bezirksgerichten nur mehr drei übrig blieben. "Das bedeutet für viele Menschen in Salzburg eine konkrete Verschlechterung bei der Erreichbarkeit 'ihres' Bezirksgerichts und die Ausdünnung der Infrastruktur im Tennengau, Flachgau und Lungau, die künftig über kein Bezirksgericht mehr verfügen würden", sagte Burgstaller.

Völlig außer Streit stellte Burgstaller nach dem heutigen Runden Tisch die Bezirksgerichte in Tamsweg und in Hallein: "Solange ich Landeshauptfrau bin, wird es keine Zustimmung des Landes zur Schließung dieser beiden Bezirksgerichte geben." Auch für den Flachgau, wo laut Vorhaben des Justizministeriums die Schließung aller drei Bezirksgerichte im Raum steht (Oberndorf, Neumarkt und Thalgau), sei eine Lösung derzeit nicht in Sicht. "Die Schließung der Flachgauer Bezirksgerichte und die Verlagerung in die Landeshauptstadt hätte zur Folge, dass das Bezirksgericht Salzburg Stadt das größte in ganz Österreich wäre. Das wäre kein Zeichen der Bürgernähe", sagte Burgstaller. Auch die Pläne des Justizministeriums für den Pinzgau wurden heute massiv und von verschiedenen Seiten kritisiert.

Tiefe Skepsis gab es in der heutigen Gesprächsrunde unter anderem zur Frage der Wirtschaftlichkeit der geplanten Änderungen. So stehen laut Berechnung des Justizministeriums einer jährlichen österreichweiten Budgetentlastung von 5,84 Millionen Euro eine "einmalig notwendige bauliche Investitionssumme von 131,3 Millionen Euro" gegenüber. Die Ersparnis kann also frühestens nach 20 Jahren eintreten.

"Diese Reform muss mit Hausverstand gemacht werden: Die Bedürfnisse der rechtsuchenden Bevölkerung müssen ebenso berücksichtigt werden, wie die Interessen von Gemeinden und Bezirken an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur", betonte Burgstaller. "Ich werde der Justizministerin in der ersten Verhandlungsrunde des Landes mit dem Bund klar zu machen versuchen, dass die aktuell vorgelegten Pläne in Salzburg aus guten Gründen nicht akzeptiert werden können. Bei Reformen muss ein realitäts- und bürgernaher Ansatz verfolgt werden", sagte Burgstaller.

Die Diskussion sei erst dann seriös weiter zu führen, wenn die Frage der Wertgrenzenänderung entschieden und die Wirtschaftlichkeit einer Reform bei der Struktur der Bezirksgerichte nachgewiesen ist. Einmal mehr erinnerte Burgstaller daran, dass Salzburg bereits bei der letzten Strukturänderung einen großen Beitrag zu einer Modernisierung der Gerichtsstruktur geleistet hat. "Salzburg hat nach der Reform von 2002 bei den Bezirksgerichten eine gut funktionierende Struktur", sagte die Landeshauptfrau. So wurden mit 31. Dezember 2002 die Bezirksgerichte Abtenau, Gastein, St. Gilgen, Taxenbach und Werfen und mit 31. Dezember 2004 die Bezirksgerichte Mittersill und Radstadt aufgelöst. Zurzeit gibt es mit Salzburg, Zell am See, Saalfelden, St. Johann im Pongau, Tamsweg, Oberndorf, Thalgau, Neumarkt am Wallersee und Hallein im Bundesland Salzburg noch neun Bezirksgerichte. Nach den Plänen des Justizministeriums würden die Bezirksgerichte Saalfelden, Tamsweg, Oberndorf, Thalgau, Neumarkt und Hallein geschlossen werden.
     
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