Maßnahmen der EU-Kommission zur Erhöhung von Sicherheit und Effizienz der Wertpapierabwicklung in Europa   

erstellt am
07. 03. 12

Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen ihrer Bemühungen um ein solideres Finanzsystem einen gemeinsamen Regulierungsrahmen für Einrichtungen geschaffen, die als so genannte „Zentralverwahrer“ für die Wertpapierabwicklung zuständig sind. Der Vorschlag wird die Wertpapierabwicklung in Europa sicherer und effizienter machen; gleichzeitig sollen der Prozess beschleunigt und das Risiko eines Scheiterns der Abwicklung minimiert werden.

Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Ich halte daran fest, dass alle Finanzmärkte ordnungsgemäß reguliert und überwacht werden müssen. Der Prozess der Abwicklung ist für die Wertpapiermärkte und die Finanzierung unserer Wirtschaft ein entscheidender Vorgang; Sicherheit und Effizienz müssen deshalb sichergestellt sein. Die Zahlen sprechen für sich: in den letzten beiden Jahren haben die Zentralverwahrer in der Europäischen Union Transaktionen im Wert von über einer Billiarde Euro abgewickelt. Mit dem heutigen Vorschlag werden in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern unionsweit geltende gemeinsame Standards für die Wertpapierabwicklung und die Zentralverwahrer eingeführt, um einen echten Binnenmarkt für die Dienstleistungen der nationalen Zentralverwahrer zu schaffen.“

Der Vorschlag umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:

  • Die Abwicklungsfristen werden harmonisiert und für Wertpapiere, die an der Börse oder auf anderen geregelten Märkten gehandelt werden, auf höchstens zwei Tage nach dem Handelstag festgelegt (derzeit sind in Europa für die meisten Wertpapiertransaktionen zwei bis drei Tage nötig).
  • Jedes Versäumnis, Wertpapiere zum vereinbarten Abwicklungstermin zu liefern, kann durch Sanktionen geahndet werden; die verantwortlichen Marktteilnehmer müssen in einem solchen Fall die Wertpapiere am Markt kaufen und ihren Gegenparteien liefern.
  • Emittenten und Anleger sind verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen nahezu aller Wertpapiere zu führen und diese bei den Zentralverwahrern eintragen zu lassen, wenn die Papiere an der Börse oder auf anderen geregelten Märkten gehandelt werden.
  • Die Zentralverwahrer müssen strenge organisatorische Auflagen, Wohlverhaltensregeln und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, damit ihr wirtschaftlicher Fortbestand und der Schutz ihrer Teilnehmer gewährleistet sind. Ferner müssen sie durch die zuständigen nationalen Behörden zugelassen und beaufsichtigt werden.
  • Zugelassenen Zentralverwahrern wird ein „Pass“ für die Erbringung ihrer Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt.
  • Die Teilnehmer können frei zwischen den 30 Zentralverwahrern in Europa wählen.
  • Zentralverwahrer haben in der EU Zugang zu allen anderen Zentralverwahrern und zu anderen Marktinfrastrukturen wie Handelsplätzen oder zentralen Gegenparteien, egal in welchem Land sie niedergelassen sind.


Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat (Mitgliedstaaten) zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet.

Hintergrund
Die Abwicklung ist ein wichtiger Vorgang, der gewährleistet, dass nach erfolgtem Geschäft (z. B. Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren) Wertpapiere gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgetauscht werden. Zentralverwahrer sind für die Finanzmärkte von systemischer Bedeutung, da sie mit den so genannten Wertpapierabwicklungssystemen die nötige Infrastruktur bereitstellen und damit die Abwicklung nahezu aller Wertpapiergeschäfte ermöglichen. Die Zentralverwahrer erfassen auch, wie viele Wertpapiere emittiert werden, wer sie emittiert und wie häufig sie ihren Besitzer wechseln. Schließlich spielen sie eine entscheidende Rolle für die Finanzierung der Wirtschaft, da fast alle von den Banken zur Mittelbeschaffung hinterlegten Sicherheiten die von den Zentralverwahrern betriebenen Wertpapierabwicklungssysteme durchlaufen.

Doch sind die Zentralverwahrer nach wie vor ausschließlich auf nationaler Ebene reguliert und ist die grenzüberschreitende Abwicklung im Vergleich zur Abwicklung im Inland weniger sicher (auf bestimmten Märkten scheitern bis zu 10 %) und weniger effizient: die Kosten erreichen mitunter das Vierfache.

Die vorgeschlagene Verordnung dient der Vervollständigung des Europäischen Regulierungsrahmens für Wertpapiermärkte. Bei Wertpapiergeschäften werden drei Hauptschritte unterschieden:

     
Informationen: http://    
     
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