Beschäftigung fördern, KonsumentInnen und Mütter besser schützen   

erstellt am
19. 03. 12

Sozialressort berichtet über aktuelle EU-Vorhaben im Sozialbereich
Wien (pk) - Beschäftigung fördern, Mütter unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes besser schützen, die Rechte von VerbraucherInnen stärken und Diskriminierungen zurückdrängen – das sind einige der zentralen Ziele der Europäischen Union im Bereich Soziales und Arbeit. Außerdem wollen die Europäische Kommission und der aktuelle EU-Ratsvorsitz Bildung und lebenslanges Lernen forcieren, Armut weiter bekämpfen und in einzelnen Bereichen des ArbeitnehmerInnenschutzes aktiv werden. Das geht aus dem Jahresbericht 2012 von Sozialminister Rudolf Hundstorfer an das Parlament über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Kompetenzbereich hervor. Konkrete Gesetzesinitiativen liegen mangels entsprechender Zuständigkeit der Union zwar nur zu wenigen Materien vor, die EU will aber weiter verschiedene Fördertöpfe einsetzen, um die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Größter Fördertopf auf EU-Ebene im Sozialbereich ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Auch künftig sollen aus diesem Topf Mittel zur Verfügung stehen, um einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise und zur Erreichung der EU-Strategie Europa 2020 zu leisten. Gemäß Vorschlag der EU-Kommission sind für die derzeit in Verhandlung stehende neue Finanzperiode 2014-2020 vier Förderschwerpunkte in Aussicht genommen: insbesondere will man Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte fördern, Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen forcieren, soziale Eingliederung unterstützten und Armut bekämpfen. Überdies wird eine Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und eine effizientere öffentliche Verwaltung angestrebt. Wie hoch der ESF in Zukunft dotiert sein wird, ist noch offen, der Kommissionsvorschlag sieht für die Gesamtperiode 2014-2020 Mittel im Ausmaß von 84 Mrd. € vor.

Ebenfalls noch verhandelt wird über die künftige finanzielle Ausstattung des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) und des EU-Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation. Österreich setzt sich dabei laut Bericht gegen eine Mittelkürzung von EGF-Mitteln für ArbeitnehmerInnen zur Wehr. Aus dem EGF werden einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützungsmaßnahmen für jene ArbeitnehmerInnen kofinanziert, die im Zuge der Globalisierung oder der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden, wobei laut Kommissionsvorschlag künftig auch LeiharbeiterInnen, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen, geschäftsführende Inhaber von KMUs sowie Selbständige und Landwirte förderbar sein sollen.

Das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation besteht aus den Unterprogrammen "Progress", "Eures" sowie "Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum" und soll unter anderem die geografische Mobilität von Arbeitskräften durch grenzüberschreitende Stellenvermittlungen und die Weiterentwicklung der bestehenden Sozialschutzsysteme fördern sowie den Zugang zu Minikrediten für Arbeitslose und Kleinstunternehmen erleichtern.

Konsumentenschutz: Mehr Rechte für Fluggäste und bei Pauschalreisen
Im Bereich der Konsumentenrechte will der dänische Ratsvorsitz in Anlehnung an eine strengere Regulierung des Finanzsektors vor allem einen Fokus auf den Anlegerschutz richten. Weiters sind eine Ausweitung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen und für Fluggäste, eine Überarbeitung der Vorschriften über allgemeine Produktsicherheit und ein breiterer Zugang zu alternativen Streitbeilegungsmechanismen in Europa in Planung. Überprüft werden soll auch, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um allen europäischen BürgerInnen Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten zu verschaffen.

Für das "Verbraucherprogramm" der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 sind laut Kommissionsvorschlag 197 Mio. € vorgesehen. Mit diesen Mitteln soll nicht zuletzt auch das Wissen der KonsumentInnen über ihre Rechte verbessert werden. Österreich unterstützt eine starke und geschlossene VerbraucherInnenvertretung auf EU-Ebene, heißt es dazu im Bericht.

Verhandlungen über Mutterschutz-Richtlinie werden fortgeführt
Auf EU-Ebene fortgeführt werden heuer auch die Verhandlungen über eine Richtlinie zur Verbesserung des Mutterschutzes, eine Ausweitung der Anti-Diskriminierungsbestimmungen und eine Verordnung für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. In allen drei Punkten gibt es zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor erhebliche Differenzen.

Die Diskussion über die Mutterschutz-Richtlinie wurde bereits im Oktober 2008 gestartet. Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Richtlinien-Entwurf unter anderem vor, den Mutterschaftsurlaub von derzeit 14 auf 18 Wochen zu verlängern, in bestimmten Fällen wie Früh- oder Mehrlingsgeburten zusätzlichen Mutterschaftsurlaub zu gewähren und den Kündigungsschutz zu verbessern. Noch weitergehende Forderungen kommen vom Europäischen Parlament, das auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub, einen verpflichtenden nicht-übertragbaren Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes und einen Kündigungsschutz von sechs Monaten nach Ende des Mutterschaftsurlaubs drängt.

Österreich hat dem Bericht zufolge in mehreren Punkten Bedenken gegen die am Tisch liegenden Vorschläge. So ist die Regierung aus Kostengründen gegen eine Verlängerung des Mutterschutzurlaubs, der derzeit in Österreich mit 16 Wochen festgelegt ist und Müttern jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt eine Beschäftigung verbietet. Auch eine Aufnahme des Vaterschutzurlaubs in die Richtlinie, ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes nach der Geburt oder bei Geburt eines behinderten Kindes sowie ein sechsmonatiger Kündigungsschutz nach Ende des Mutterschutzes werden abgelehnt.

EU will Diskriminierungsverbot ausweiten

Ebenfalls seit 2008 wird auf EU-Ebene darüber diskutiert, das Diskriminierungsverbot auszuweiten und damit Personen auch vor einer Ungleichbehandlung wegen ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung zu schützen. Derzeit sind außerhalb der Arbeitswelt nur Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft und des Geschlechts explizit erfasst. Bei den Verhandlungen spießt es sich laut Bericht in vielen Details: so gibt es unterschiedliche Auffassungen über gerechtfertigte bzw. ungerechtfertigte Altersschranken.

Weiters vom Sozialministerium für heuer erwartet werden zwei neue Vorschläge der EU-Kommission zur Entsende-Richtlinie sowie eine Richtlinie betreffend die Beaufsichtigung von Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge. Außerdem ist geplant, die EU-Vorgaben hinsichtlich des Schutzes von ArbeitnehmerInnen vor elektromagnetischen Feldern zu lockern, noch bevor die dazu bereits 2004 verlautbarte EU-Richtlinie wirksam wird. Österreich ist hier in vielen Punkten skeptisch.

Unter dem Titel "Vereinfachungsvorhaben" sollen unter anderem die Sicherheitsvorschriften für Personenschiffe sowie die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz überarbeitet werden. Mittlerweile bereits vorgelegt hat die EU-Kommission das im Bericht in Aussicht gestellte "Weißbuch Pensionen", in dem sie ihre Positionen zur Bewältigung der Herausforderungen im Pensionsbereich darlegt.
     
zurück