Gleichstellung durch Bundeskanzleramt per Erlass  

erstellt am
16. 03. 12

Heinisch-Hosek: Unternehmen müssen sich mit Frauenförderung auseinandersetzen
Erlass des Bundeskanzleramts koppelt Ausschreibungen an Frauenförderung
Wien (bpd) - "Ich möchte, dass Unternehmen sich mit dem Thema Frauenförderung auseinandersetzen", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zu dem soeben präsentierten Erlass, dass Ausschreibungen des Bundeskanzleramts - bis 100.000 Euro - ab sofort an Frauenförderung gekoppelt werden müssen.

Das Bundeskanzleramt setze damit ein klares Zeichen für mehr Frauenförderung. Ab sofort werden bei Ausschreibungen nur noch jene Unternehmen zugelassen, die sich zu frauenfördernden Maßnahmen verpflichten. "Oder anders gesagt: Als Bieter-Unternehmen wird nur akzeptiert, wer es ernst meint mit der Gleichstellung", so Heinisch-Hosek. Damit sei das Bundeskanzleramt Vorreiter innerhalb der Bundesregierung, sonst mache das noch kein Ressort. "Wir beginnen somit in dem Bereich, wo wir es selbst in der Hand haben."

"Und natürlich werde ich mich dafür einsetzen, dass unser Vorbild Schule macht, und dass mehrere Ressorts sagen: Ja, wir möchten jene Unternehmen, die sich für betriebliche Frauenförderung stark machen, unterstützen. Und für jene, die auf diesem Gebiet bislang noch nicht so engagiert waren, möchten wir Anreize setzen", sagte die Ministerin zum Schluss.

 

Amann: "Frauenförderungserlass" ist ein billiges Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen!
Den heimischen Betrieben gesellschaftspolitische Entwicklungen über wirtschaftlichen Druck und per Erlass auf Knopfdruck "abpressen" zu wollen, sei schlicht inakzeptabel.
Wien (fpd) - "Den künstlich geschürten sozialistischen Klassen- und Geschlechterkampf per Erlass in die Betriebe hineinzutragen, ist eine "Chuzpe" der Sonderklasse. Den Betrieben damit indirekt zu unterstellen, sie würden Frauen grundsätzlich diskriminieren, ist eine völlige Verkehrung der Tatsachen und lediglich ein billiges Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen", so RfW-Bundesobmann Fritz Amann zum Erlass der Ministerinnen Bures und Heinisch-Hosek, wonach Ausschreibungen an die Frauenförderung gekoppelt würden.

"2010 und 2012 haben diese beiden Ministerinnen "Schröpfpakete" mitbeschlossen, die Selbstständige und Unselbstständige, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler massiv belasten, darunter zahlreiche Unternehmerinnen, weibliche Angestellte, Gutverdienerinnen, Pendlerinnen, Mütter und viele mehr. In etlichen Branchen sind Frauen unterrepräsentiert. Das liegt aber ganz sicher nicht an den "bösen" Betrieben, das liegt vor allem am jahrzehntelangen Versagen sozialistischer Bildungspolitik und an realen branchenspezifischen Gegebenheiten", so Amann. Gerade die heimischen KMUs würden davon "leben", dass sie gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen und halten können. Dafür würden zahlreiche Initiativen gesetzt. "Gerade KMUs setzen auf einen guten Mix aus Männern und Frauen, älteren und jüngeren Beschäftigten - dort, wo es möglich ist!", so Amann. Wenn man ernsthaft über ein Best-Bieter-Prinzip bei der Vergabe diskutieren möchte, bei dem auch Soft-Skills berücksichtig würden, dann müsse das auf solider Basis getan werden. Dann gehe es um Maßnahmen, die beispielsweise Gesundheitsförderung, Weiterbildung oder ökologische Faktoren genauso berücksichtigen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

"Den heimischen Betrieben aber gesellschaftspolitische Entwicklungen über wirtschaftlichen Druck und per Erlass auf Knopfdruck "abpressen" zu wollen, ist schlicht inakzeptabel", so Amann. "Konsequenterweise dürften die beiden Ministerinnen dann auch nur mehr Steuergeld verwenden, das von "guten" Betrieben kommt, die ihrem "Anforderungskatalog" entsprechen. Da nimmt man es aber gern - und das reichlich", so Amann.

 

 Schwentner: Frauenförderung verpflichtend an öffentliche Auftragsvergabe knüpfen
Grüne für gesetzliche Regelung
Wien (grüne) - "Frauenförderung müsste für Betriebe, die Aufträge von der Öffentlichen Hand erhalten, eigentlich selbstverständlich sein. Dass es Heinisch-Hosek zumindest in ihrem eigenen Ressort durchgesetzt hat, dass künftig Aufträge des Bundeskanzleramtes nur an Unternehmen erfolgen, die Frauenförderpläne vorweisen können, ist zwar ein schönes, aber sehr kleines Symbol. Eine gesetzliche Reglung wäre besser", meint Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen. ,Im Namen der Steuerzahlerinnen', wie die Ministerin es ausdrückt, wäre es, wenn alle Ressorts bei den Auftragsvergaben künftig dazu verpflichtet sind, und nicht ausschließlich das Bundeskanzleramt, das nur an die 20 kleine Aufträge vergibt.

Gleichzeitig ist es aber auch ein trauriges Zeichen dafür, dass der Einfluss der Frauenministerin auf andere Ressorts ein enden wollender ist. Nur zu hoffen, dass die anderen Ressorts jetzt nachziehen, ein sogenannter Dominoeffekt eintritt, ist schlichtweg zu wenig. "Wichtig wäre es, dass alle Ministerien, insbesondere die beim Finanzministerium angesiedelte Bundesbeschaffungsagentur, bei der Vergabe von Aufträgen auch Frauenförderungsmaßnahmen einfordern. Auch bei der Vergabe von großen Aufträgen der Öffentlichen Hand sollte über die Koppelung an Frauenfördermaßnahmen nachgedacht werden", sagt Schwentner.

Frauen werden in der Arbeitswelt nach wie vor benachteiligt. Sie verdienen für die gleiche Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Die sprichwörtlich gläserne Decke bei der Karriere existiert noch immer. Österreich gehört gerade in diesen Bereichen zu den EU-weiten Schlusslichtern. "Die Erfahrung zeigt, dass mit Freiwilligkeit in diesem Bereich wenig zu erreichen ist. Es braucht gesetzliche Maßnahmen dafür, dass zumindest die durch die öffentliche Hand erfolgten Aufträge an Frauenförderpläne in den Betrieben gekoppelt werden. Das muss für alle Ministerien gelten, nicht nur für das Bundeskanzleramt, dem das Frauenressort zugeordnet ist", meint Schwentner.
     

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