Für mehr Kinderschutz  

erstellt am
14. 03. 12

 Mitterlehner: Verbessertes Angebot an Bundesländer
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz: Zuschuss des Bundes an die Länder wird mehr als verdreifacht, um Kinderschutz in Österreich nachhaltig zu verbessern
Wien (bmwfj) - Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner macht den Ländern ein verbessertes Angebot, damit das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG) beschlossen werden kann. "Wir brauchen dieses Gesetz dringend, um den Kinderschutz in Österreich nachhaltig zu verbessern. Daher bieten wir den Ländern an, den ursprünglich geplanten Bundeszuschuss zu ihren Mehrkosten auf 11,7 Millionen Euro mehr als zu verdreifachen", sagt Mitterlehner. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde nun in die vierwöchige Begutachtung verschickt.

Das neue Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz verbessert den Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen. Neu eingeführt wird insbesondere das Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung. Ebenfalls neu ist die Klarstellung über die Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht bei Auskunftsersuchen durch Gerichte und Staatsanwaltschaft in Strafverfahren wegen Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch. Gleichzeitig wird durch eine genaue Definition, welche personenbezogenen Daten erfasst und an andere Jugendwohlfahrtsträger, Gerichte, Behörden und Kooperationspartner unter Berücksichtigung des Kinderschutzes weitergegeben werden dürfen, der Datenschutz verbessert.

Zudem gibt es Impulse für einheitliche Standards, indem erstmals definiert wird, welche Kriterien für die Bewilligung von sozialpädagogischen Einrichtungen, von Pflegeeltern, aber auch für die Eignungsbeurteilung von Adoptivwerbern maßgeblich sind. Ein Ziel des Gesetzes ist auch eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte, weshalb die erforderliche Ausbildung und persönliche Eignung des Personals genauer beschrieben wird. "Insgesamt kommt es zu einer deutlichen Modernisierung des Jugendwohlfahrtsrechts", betont Mitterlehner.

Gemäß Gesetzesentwurf beteiligt sich der Bund in den Jahren 2012, 2013 und 2014 an den Mehrkosten der Länder im Personalbereich mit jährlich 3,9 Millionen Euro - somit insgesamt 11,7 Millionen Euro. Diese Anschubfinanzierung für die Einführungsphase des Gesetzes bezieht sich insbesondere auf die durchschnittlichen Mehraufwendungen, die durch die Einführung des wichtigen Vier-Augen-Prinzips entstehen können. Die langfristige Finanzierung müsste dann bei den nächsten Verhandlungen zum Finanzausgleich berücksichtigt werden.

Kompetenzrechtlich ist der Bund in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt nur für die Grundsatzgesetzgebung zuständig. Die Zuständigkeit für die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung - und damit auch die Finanzierung - ist den Ländern vorbehalten.

Nach erfolgter Zustimmung aller Länder könnte das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz noch vor dem Sommer verabschiedet werden und mit 1.Juli 2012 in Kraft treten.

 

Steßl-Mühlbacher: Unterhaltssicherung für Kinder wesentlich im Kampf gegen Armut
Wien (sk) - SPÖ-Abgeordnete und Mitglied im Justizausschuss Sonja Steßl-Mühlbacher hat im Rahmen der aktuellen Aussprache mit Justizministerin Karl im Parlament die Frage an die Ministerin gerichtet, welche Schritte für ein neues Unterhaltsvorschussgesetz, das die Unterhaltssicherung für Kinder regelt, seitens des Justizministeriums eingeleitet wurden. "Die Antwort der Justizministerin ist unbefriedigend. Denn erst nach Abschluss der Obsorge-Reform will Karl das Unterhaltsvorschussgesetz ändern. Wenn man aber bedenkt, dass gerade die Kinder die Leidtragenden sind und auch aufgrund von fehlenden Unterhaltsleistungen armutsgefährdet sind, ist diese Reihung umstritten", so Steßl-Mühlbacher, die im Rahmen einer Familienrechtsreform eine Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes fordert. "Kinder brauchen dringend eine Reform, diese soll nicht an andere Dinge wie die Obsorge geknüpft werden", so Steßl-Mühlbacher abschließend.

 

 Windbüchler-Souschill fordert bundeseinheitliche Standards für Jugendwohlfahrt
Grüne: Gefährdungsabklärung muss verbindlich im Gesetz verankert werden
Wien (grüne) - Seit 2009 wird über ein modernes Bundesgesetz verhandelt, das die Jugendwohlfahrt in den Ländern unterstützen soll. Die Jugendwohlfahrt muss personell und finanziell gut ausstattet sein, und das Gesetz muss sicherstellen, dass einheitliche Standards über Bundesländergrenzen hinweg fixiert werden. "An sich ist es begrüßenswert, dass Minister Mitterlehner endlich in die Gänge kommt. Aber es muss genau überprüft werden, wie sein angekündigter Begutachtungsentwurf zum Jugendwohlfahrtsgesetz inhaltlich aussieht", meint die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill. Es gibt verschiedene Entwürfe eines neuen Gesetzes, die durch mehrere Hände des Familien- und Jugendressorts gegangen sind.

Die Grünen Forderungen sind seit Anbeginn klar und weiterhin aufrecht. "Es muss eine für Jugendwohlfahrt beauftragte Person zur Koordinierung der einzelnen Jugendwohlfahrtsträger geben", fordert Windbüchler-Souschill. Bisher mussten die Jugendwohlfahrtsträger keine Berichte abgeben und wurden auch nicht koordiniert, was ein österreichweites Handeln zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen erschwert hat.

Eine Novelle des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes braucht zusätzlich konkrete Maßnahmen und beste Rahmenbedingungen zur Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe. "Es ist unbedingt notwendig, dass das ,Vier-Augen-Prinzip' zur Gefährdungsabklärung verbindlich verankert wird und nicht wie jetzt, nur eine Kann-Bestimmung im Gesetz ist. Genauso sieht auch der Bereich der Hilfen für junge Erwachsene aus. Diese Hilfen müssen ebenso verbindlich verankert werden, damit Jugendliche bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres von der Jugendwohlfahrt begleitet und betreut werden können", erläutert Windbüchler-Souschill und weiter: "Die Problematik von Kann-Bestimmungen liegt auf der Hand: bei fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen werden genau diese Bestimmungen eingespart." Die Grünen werden den Begutachtungsentwurf genau unter die Lupe nehmen,"um sicher zu stellen, dass hier das Beste und Effektivste beim Schutz von Kindern und Jugendlichen getan wird", sagt die Grüne Kinder- und Jugendsprecherin.
     

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