Ausschreibung der Förderateliers des Bundes für bildende Kunst und Fotografie   

erstellt am
13. 03. 12

9 Ateliers in 1070 Wien, Westbahnstraße und 11 Ateliers in 1170 Wien, Wattgasse ausgeschrieben
Wien (bmukk) - Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt im Rahmen der Kunstförderung acht Ateliers für bildende KünstlerInnen und ein Atelier für FotografInnen in der Westbahnstraße und elf Ateliers für bildende KünstlerInnen in der Wattgasse aus.

Die Ateliers werden den KünstlerInnen zur gastweisen, kostenlosen Benutzung (Rechtsform: Sachförderung) für die Dauer von sechs Jahren (ohne Verlängerungsmöglichkeit) voraussichtlich ab 1. Dezember 2012 überlassen. Miet- und Betriebskosten trägt die öffentliche Hand, die Strom- und Heizungskosten sind von den AtelierbenützerInnen zu bezahlen.

Die Ateliers werden KünstlerInnen zuerkannt, die hauptberuflich auf dem Gebiet der bildenden Kunst tätig sind. Ein Atelier in der Westbahnstraße wird einem Kunstschaffenden, der dezidiert auf dem Gebiet der Fotografie tätig ist, gewidmet. Bei der Auswahl wird insbesondere auch auf den Anteil der Künstlerinnen in den Ateliers Bedacht genommen werden. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen KünstlerInnen bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten und Personen, die bereits ein Bundesatelier zur Nutzung hatten. KünstlerInnen, die für 2012/2013 ein Staatsstipendium oder Auslandsatelier erhalten haben, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Ateliers werden auf Vorschlag einer unabhängigen Jury vergeben. Die Aufteilung der Ateliers erfolgt durch Auslosung.

Die schriftlichen Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 30. April 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur für einen Atelierkomplex eingereicht werden kann.
     
Informationen: http://www.bmukk.gv.at.    
     
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