Bodenabfertigung: Keine Zustimmung Österreichs zum Verordnungsentwurf der Kommission   

erstellt am
22. 03. 12

Bures: "Spezialisierte Dienstleistung braucht verbindliche Qualitätsstandards"
Brüssel/Wien (bmvit) - Im EU-Verkehrsministerrat in Brüssel stand am 22.03. die Bodenabfertigungsverordnung zur Abstimmung. Konkret will die EU mehr Wettbewerb bei der Bodenabfertigung auf Flughäfen vorschreiben. Das bedeutet unter anderem, dass künftig drei (statt bisher zwei) Unternehmen ihre Dienste anbieten müssen. Von österreichischer Seite gab es keine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf. Für Verkehrsministerin Doris Bures ist der Entwurf "noch nicht ausgereift genug, um als allgemeine Ausrichtung verabschiedet zu werden". In ihrer Wortmeldung vor dem Rat forderte Bures vor allem verbindliche Qualitätsstandards für die Bodenabfertigung. Bures wörtlich: "Idealerweise führt mehr Wettbewerb zur Optimierung des Angebotes und zu Vorteilen für die Kunden. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es aber wie bei jeder Liberalisierung verbindlicher Regeln. Gerade die Bodenabfertigung ist eine hoch spezialisierte und sensible Dienstleistung, die verbindliche Qualitätsstandards voraussetzt."

Die Erhöhung der Zahl der Anbieter allein führe aber nicht automatisch zu einem Qualitätswettbewerb und einer sicheren Luftfahrt. Bures: "Wir brauchen strenge und einheitliche Zulassungskriterien für die Diensteanbieter, um den sicheren und zuverlässigen Transport von Menschen und Gütern zu gewährleisten."

Die Liberalisierung, so Bures, dürfe auch nicht dazu führen, dass Länder mit hohen Sozialstandards einen Wettbewerbsnachteil erfahren. Sowohl Fragen des Arbeitnehmerschutzes als auch Fragen der Mitarbeiter-Qualifikation müssten verbindlich für alle Mitgliedstaaten geregelt werden. Der Wettbewerb dürfe auch nicht am Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen werden. "Sozialdumping muss Einhalt geboten werden", forderte die österreichische Verkehrsministerin.

Bures hofft nun auf "konstruktive Diskussionen im Europäischen Parlament", die sich "hoffentlich auch intensiv mit dem gebotenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auseinandersetzen" werden.
     
zurück