Spindelegger: Bekämpfung des Menschenhandels erfordert Aktivitäten der gesamten Regierung   

erstellt am
20. 03. 12

Annahme des dritten Nationalen Aktionsplans 2012-2014
Wien (bmeia) - "Menschenhandel stellt eine Verletzung fundamentalster Menschenrechte dar. Viele Staaten der Welt sind von Menschenhandel betroffen. Mit der Annahme des dritten Nationalen Aktionsplans leisten wir einen konkreten Beitrag zur Bekämpfung dieses grausamen Verbrechens“ so Vizekanzler und Außenminister Spindelegger, der am 20.03. dem Ministerrat den dritten Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2012-2014 vorlegte. Ebenso wurden der österreichischen Bundesregierung der zweite österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2009-2012 sowie der Bericht der Arbeitsgruppe Kinderhandel vorgelegt.

Der dritte von der österreichischen Task Force Menschenhandel erstellte Aktionsplan beinhaltet konkrete Aktionen zu Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationaler und nationaler Zusammenarbeit. „Hauptziele sind den Schutz für die Opfer, insbesondere Frauen und Kinder, zu erhöhen sowie die dahinter stehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität konsequent zu bekämpfen“, so Spindelegger.

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Die vom Außenministerium bzw. der Nationalen Koordinatorin Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger geleitete innerösterreichische "Task Force Menschenhandel" erfüllt dabei als "Vernetzungs-Instrument" zwischen Ministerien, Bundesländern und NGOs eine wichtige Aufgabe.

Im Rahmen der österreichischen Entwicklungshilfe unterstützt Österreich potentielle Opfer von Menschenhandel bereits in den Herkunftsländern, etwa durch von internationalen Organisationen (IOM und UNODC) organisierte Projekte in Westafrika und Südosteuropa. Zudem sind die österreichischen Vertretungsbehörden, insbesondere in Risikoländern, aufgefordert, aktiv Präventions-Maßnahmen gegen den Menschenhandel zu setzen. Die Bekämpfung des Kinderhandels bildet auch einen Schwerpunkt im Rahmen der derzeitigen österreichischen Mitgliedschaft im UNO-Menschenrechtsrat. Gemeinsam mit anderen Staaten setzt Österreich Aktivitäten, um Kinder vor Ausbeutung und Sklaverei zu schützen.
     
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