Töchterle: Spürbare Verbesserungen für Studierende und Lehrende - kürzere Frist bei Berufsanerkennung   

erstellt am
20. 03. 12

Regierungsvorlage zur Novellierung des Universitätsgesetzes im Ministerrat - Inskription NEU und verkürzte Frist bei Berufsankerkennung für Akademiker aus Drittstaaten
Wien (bmwf) - Im Ministerrat am 20.03. wurde eine Regierungsvorlage zur Änderung des Universitätsgesetzes (UG) beschlossen: Sie umfasst die Neuregelung der Inskription an den Universitäten sowie die verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für Drittstaatsangehörige. "Beides spürbare Verbesserungen für alle Studierenden und Lehrenden sowie Akademiker aus Drittstaaten", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Die Regierungsvorlage kommt nun ins Parlament, wo sie am 10. April im Wissenschaftsausschuss behandelt werden soll.

Die Neuregelung der Inskription - sie löst die Voranmeldung ab und ist ab dem kommenden Wintersemester in Kraft - bringt eine verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für (angehende) Studierende. "Diese Neuregelung wurde gemeinsam mit den Hochschulpartnern - der ÖH und der Universitätenkonferenz - erarbeitet und ist aus der Praxis heraus entstanden. Sie ist somit von Studierenden und Universitäten maßgeschneidert für die Studierenden und Lehrenden", ist Töchterle überzeugt.

Die Neuregelung der Inskription im Überblick

  • Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet künftig österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar (Sommersemester).
  • Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese Fristen nicht.
  • Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung des Senats fest, sie endet österreichweit einheitlich. Dabei hat die Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für das Sommersemester mindestens vier Wochen zu betragen.
  • ÖH und uniko haben einen engen Ausnahmekatalog erarbeitet, der Härten in Einzelfällen mildert. Sie bekommen die Möglichkeit, in der Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im Sommersemester: 30. April) zu inskribieren.
  • Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie bisher.


Im Rahmen des gemeinsam mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz präsentierten 5 Punkte-Programms zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten wurde vor zwei Wochen die Halbierung der Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge angekündigt. Universitäten hatten bisher ab Einreichen der vollständigen Unterlagen 6 Monate Zeit, um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Änderung im Universitätsgesetz sind es nur mehr drei Monate. "Wir bieten mit dem 5-Punkte-Programm ein Mehr an Information und Service und können die notwendige Änderung im Universitätsgesetz rasch umsetzen", so Töchterle.

Das 5-Punkte-Programm umfasst weiters eine zentrale Anlaufstelle und einen Infopoint für die Nostrifizierung, die Möglichkeit der zentralen Einreichung bei der bestehenden Infostelle NARIC (National Academic Recognition Information Centre), eine zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin sowie eine kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie und das Recht auf Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich.

     
zurück