Ab 1. Juli gilt ein einheitliches EU-Logo für Bioprodukte   

erstellt am
20. 03. 12

Übergangsfrist für Vorgänger-Prüfsymbol läuft aus / Info-Sheet erschienen
Salzburg (lk) - Mit 1. Juli 2012 läuft die Übergangsfrist, mit der die Verwendung des Vorgänger-Prüfsymbols der EU für Bioprodukte endet, aus. Es wurde Ende der 1990er-Jahre eingeführt und konnte zunächst freiwillig verwendet werden. Seit 1. Juli 2010 besteht für alle vorverpackten Biolebensmittel innerhalb der Europäischen Union jedoch Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Bio-Prüfsymbol der EU. Unverpackte Bioprodukte, die aus der EU stammen oder importiert werden, können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. Darüber informiert ein aktuelles Info-Sheet aus dem EU-Verbindungsbüro in Brüssel.

Neues einheitliches EU-Logo für Bioprodukte

Die Erzeugung und Platzierung der Bioerzeugnisse mit Kennzeichnung und Logo auf dem EU-Markt folgt einem strengen Zertifizierungsprozess, der eingehalten werden muss. Wer Erzeugnisse mit dem EU-Logo kauft, kann so sicher sein, dass:

  • mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft biologisch produziert wurden;
  • das Erzeugnis mit den Regeln des offiziellen Kontrollprogramms übereinstimmt;
  • das Produkt direkt vom Erzeuger oder Verarbeiter in einer versiegelten Verpackung kommt;
  • das Erzeugnis den Namen des Erzeugers, Verarbeiters oder Großhändlers und den Namen oder den Kontrollcode der Kontrollstelle trägt.


Konventionelle Landwirte müssen zunächst eine Umstellungsphase von mindestens zwei Jahren einhalten, bevor sie mit der Produktion landwirtschaftlicher Produkte, die als biologisch vermarktet werden dürfen, beginnen können. Falls sie sowohl konventionelle als auch biologische Ware produzieren wollen, müssen beide Herstellungsprozesse klar voneinander abgegrenzt sein. Außerdem müssen sie jederzeit die entsprechenden Regeln der EU-Verordnung berücksichtigen und sich Kontrollen durch Kontrollbehörden oder Kontrollstellen, die gewährleisten, dass die Bioregelungen eingehalten werden, unterziehen.

     
zurück