OGH: Die TK-Klauseln sind gröblich benachteiligend  

erstellt am
30. 03. 12

BMASK: Entgelte für Papierrechnungen sind laut OGH gesetzwidrig
"Umweltbeitrag" in den AGB von T-Mobile ist unwirksam
Wien (bmask) - Das Konsumentenschutzministerium hat über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) jene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen für Kunden, die auf einer Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt ("Umweltbeitrag") in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vorgesehen war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun endgültig entschieden: Die Klauseln sind gröblich benachteiligend, ein besonderes Entgelt für eine Papierrechnung ist gesetzwidrig und unwirksam.

T-Mobile wollte mit Kunden, die sich nicht mit einer Online-Rechnung zufrieden geben und auf einer Papierrechnung bestehen, in seinen AGB ein besonderes Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vereinbaren. Dieses Entgelt wurde von T-Mobile "Umweltbeitrag" genannt, weil ein Teil des Geldes in einen Umweltfonds fließen sollte.

Gegen diese Strafgebühr für eine Papierrechnung wurde ebenso gerichtlich vorgegangen, wie gegen solche Entgelte für Zahlscheinzahlungen. Während der OGH in Sachen "Zahlscheinentgelt" den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht hat, hat er in Sachen "Papierrechnungsentgelt" soeben in der Sache endgültig entschieden.

Gerade beim Mobilfunk ist es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können.

Dazu kommt, dass die Mobilfunker die Änderung von AGB oder Entgelten häufig nur auf den Online-Rechnungen den Kunden bekanntgeben. Kontrolliert man diese nicht regelmäßig, kann man auch hier - dem BMASK und VKI liegen aktuelle Beschwerden gegen verschiedene Betreiber vor - die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen.

Es ist daher sehr erfreulich, dass der OGH das Entgelt für eine Papierrechnung zum einen als eine überraschende Klausel ansieht und zum anderen die Kunden dadurch gröblich benachteiligt sieht. Insbesondere jene Kunden, denen es gar nicht möglich ist, die Rechnungen via Internet zu empfangen, würden gravierend benachteiligt. Die Kunden dürfen erwarten, dass ihnen der fällige Betrag einer Rechnung unentgeltlich bekanntgegeben wird.

Seit 21.2.2012 ist das Problem im neuen § 100 Telekommunikationsgesetz nun auch gesetzlich behoben worden. Die Telekommunikationskunden haben ein Recht auf eine kostenlose Papierrechnung, wenn sie das wünschen.

"Dieses Verfahren hat Probleme in der Praxis aufgezeigt, die der Gesetzgeber nun auch behoben hat. Der OGH stellt aber auch klar, dass ein Entgelt für eine Papierrechnung auch bereits vor dem 21.2.2012 verboten war", so Konsumentenschutzminister Hundsdorfer über diese endgültige Klärung im Dienst der VerbraucherInnen.

Der Volltext des Urteils findet sich auf http://www.verbraucherrecht.at

 

VKI: Sammelaktion zur Rückforderung der Entgelte für Papierrechnungen
OGH sieht Entgelt für Papierrechnungen bei T-Mobile für gesetzwidrig und nichtig an
Wien (vki) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - jene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen für Kunden, die auf eine Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt ("Umweltbeitrag") in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vorgesehen ist. Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt: Ein solches Entgelt ist gesetzwidrig und nichtig. Das gilt für alle Unternehmen - insbesondere der Telekommunikationsbranche. Der VKI startet daher eine Sammelaktion, um für Kunden die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte zurückzufordern. Die Teilnahme auf www.verbraucherrecht.at ist kostenlos.

Besonders in der Telekom-Branche war es üblich, dass die Betreiber jene Kunden, die statt einer Online-Rechnung auf eine Papierrechnung bestanden haben, mit rund zwei Euro je Rechnung zur "Kasse" gebeten haben. Diese Entgelte wurden - so nun der OGH - zu Unrecht vereinbart und auch zu Unrecht kassiert.

"Die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte für Papierrechnungen sind an die Kunden zurückzuzahlen", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir bieten den betroffenen Kunden aller Anbieter und auch sonstiger Unternehmen eine Teilnahme an einer kostenlosen Sammelaktion an."

Über die Website http://www.verbraucherrecht.at kann man seine Daten zu verschiedenen Rechnungen eingeben und der VKI wird diese Rückzahlungsbegehren gegenüber den verschiedenen Anbietern gesammelt außergerichtlich geltend machen.

"Aber Achtung: Es handelt sich hier nur um besondere Entgelte für Papierrechnungen, nicht um das ebenfalls umstrittene Entgelt für Zahlscheinzahlungen. Die Berechtigung dieses Entgeltes wurde zwar ebenfalls von allen Untergerichten bestritten, der OGH hat diese Frage aber dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Man wird daher noch einige Monate zuwarten müssen, bis beim Zahlscheinentgelt Klarheit herrschen wird", betont Dr. Kolba.

 

Glatz: Entgelt für Papierrechnungen nun offiziell gesetzeswidrig
Forderung des Pensionistenverbands zum Schutz älterer Konsumenten erfüllt
Wien (sk) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun ein wichtiges Urteil gefällt, das besonders für Seniorinnen und Senioren in Österreich von Bedeutung ist: T-Mobile Austria forderte bisher von seinen Kunden ein Extra-Entgelt, wenn diese darauf bestanden, ihre monatliche Rechnung in Papierform zu erhalten. Dies ist eindeutig gesetzeswidrig, wie der OGH nun feststellte. Harald Glatz, Konsumentenschutzexperte des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), ist erfreut über diese richtige Entscheidung: "Gerade viele ältere Menschen haben keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse, viele wollen auch einfach keine elektronische Post, besonders wenn es um so wichtige Dinge wie die eigenen Finanzen geht. Das Recht auf eine Rechnung in Papierform ist nun gesichert. Damit erfüllt sich eine bereits seit längerem formulierte Forderung des Pensionistenverbands."

Durch das Engagement des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und des Bundesministeriums für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz wurde diese Streitfrage mit Telefonanbietern nun endgültig entschieden. "Wir begrüßen das Urteil im Namen aller älteren Konsumenten und hoffen, dass es von der Wirtschaft auch als Signal verstanden wird, dass der Verbraucherschutz in Österreich nicht schläft. Auch der Pensionistenverband hat stets ein wachsames Auge, wenn es um die Verteidigung der Verbraucherrechte geht", so Glatz.

Der PVÖ empfiehlt zudem betroffenen Kunden, sich bei einer Sammelaktion zu beteiligen, um für sie die in der Vergangenheit bereits bezahlten Entgelte zurückzufordern. Die Teilnahme auf http://www.verbraucherrecht.at ist kostenlos.
     

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