Sanitätsdienst im Bundesheer wird neu gestaltet   

erstellt am
28. 03. 12

Wien (bmlvs) - Das BMLVS hat das Ergebnis der Rechnungshof-Überprüfung des Sanitätswesens zum Anlass genommen, eine Projektgruppe "Sanitätsorganisation im Bundesheer" einzusetzen. Ziel ist es, die Grundlagen für eine völlige Neugestaltung der Sanitätsorganisation im Bundesheer zu erarbeiten. Das Verteidigungsministerium ist dabei bemüht die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen.

Im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Stabilitätspaketes wird es darüber hinaus zu einer grundlegenden Neustrukturierung des Heeresspitalswesens kommen. Der Fokus wird dabei auf dem ambulanten Bereich liegen, Bettenstationen mit geringer Auslastung soll es nicht mehr geben. Die Detailplanungen des neuen Sanitätskonzeptes sowie das Konzept für die Fort- und Weiterbildung des Sanitätspersonals werden zurzeit bearbeitet. Das Projekt soll bis Mitte 2013 abgeschlossen sein.

Der Rechnungshof hat in seiner Follow-Up-Überprüfung des Sanitätswesens festgestellt, dass zahlreiche Anregungen vom Verteidigungsministerium bereits umgesetzt wurden.

Dies betrifft u.a. das neue operative Sanitätskonzept, die Reduzierung der Bettenkapazität im Heeresspital wie auch in den Kasernen, alternative Modelle für die klinische Versorgung der Präsenzdiener, der Neuentwurf für eine Richtlinie für Sonderverträge für Militärärzte, die Voraussetzung für die Fort- und Weiterbildung des Sanitätspersonals in zivilen Einrichtungen, die Einbindung der Militärärzte der Sanitätsschule in den Lehrbereich, die Neuregelung der Journaldienste im Heeresspital sowie die Einführung einer Kosten Leistungsrechnung im Militärmedizinischen Zentrum.

In die Neuausrichtung der Sanitätsorganisation im Bundesheer werden auch weitere Anregungen des Rechungshofes einfließen wie z.B. Detailplanungen für den Sanitätsdienst außerhalb der Einsätze, Kosten der militärischen Krankenanstalten, Einsatz präsenter Bataillonsärzte, Grundlagen für den Abschluss von Dienstverträgen für Nachfolger für Heeresvertrags-Ärzte, die Fortbildungsverpflichtung bei zivilen Gesundheitseinrichtungen, die Aus- und Weiterbildung des militärischen Pflegepersonals durch Kooperationen mit dem zivilen Bereich und die Einbindung der Notarztwägen in zivile Notarztsysteme.

Das BMLVS stellt fest, dass die Anregungen des Rechungshofes zu einer umfassenden Reform des militärischen Gesundheitswesens geführt hat, die zurzeit noch im Gange ist.
     
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