Neue Kompetenzen für die Volksanwaltschaft  

erstellt am
12. 04. 12

OPCAT: Menschenrechtsbeirat tritt erstmals unter neuem Vorsitz zusammen
Wien (volksanwaltschaft) - Ab 1. Juli 2012 erhält der Menschenrechtsbeirat, der bisher im Innenministerium angesiedelt war, neue Rechtsgrundlagen und damit neue Aufgaben. Er wird nunmehr als beratendes Gremium bei der Volksanwaltschaft eingerichtet und berät die Mitglieder der Volksanwaltschaft bei der Festlegung genereller Prüfschwerpunkte sowie vor der Erstattung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen. Außerdem macht er Vorschläge, wie einheitliche Vorgehensweisen und Prüfstandards gewährleistet werden können und hat bei der Besetzung der Kommissionsmitglieder ein Anhörungsrecht.

Der neue Menschenrechtsbeirat ist nicht Teil der NPM-Struktur, er hat in Zukunft eine völlig neue Funktion als „menschenrechtlicher Aufsichtsrat der Volksanwaltschaft“. Der oder die Vorsitzende, die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates werden von der Volksanwaltschaft bestellt. Sie sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und müssen über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen.

In Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Menschenrechtsbeirates am 11. April 2012 haben die Mitglieder der Volksanwaltschaft mit Wirkung von 1. Juli 2012 DDr. Renate Kicker als Vorsitzende des neuen Menschenrechtsbeirates bestellt. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer wird die Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden übernehmen. Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker lehrt am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Graz und war jahrelang Mitglied im Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT). Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer ist stellvertretende Vorständin des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und seit 2008 stellvertretende Vorsitzende des bisherigen Menschenrechtsbeirates.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates werden paritätisch von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien vorgeschlagen und von der Volksanwaltschaft bestellt. Bereits Ende Februar 2012 informierten die Mitglieder der Volksanwaltschaft Vertreterinnen und Vertreter von nicht-staatlichen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen, über die Möglichkeit der Mitwirkung der Zivilgesellschaft im neu einzurichtenden Menschenrechtsbeirat. In einem offenen Diskussionsprozess, an dem mehr als 30 NGOs aktiv teilnahmen, wurde ein Gesamtvorschlag der zur Wahrung der Menschenrechte tätigen NGOs für die Tätigkeit im Menschenrechtsbeirat erarbeitet und der Volksanwaltschaft übermittelt. Auch die im Menschenrechtsbeirat repräsentierten Bundesministerien und Länder haben bereits Vertreterinnen und Vertreter nominiert.

http://volksanwaltschaft.gv.at

 

Fazekas begrüßt neue Besetzung des Menschenrechtsbeirats
Volksanwaltschaft ist die Expertin für Menschenrechte
Wien (sk) - In einer Pressekonferenz präsentierten die drei VolksanwältInnen heute die neue Besetzung des Menschenrechtsbeirates, der ihnen als beratendes Gremium in allen Menschenrechtsfragen zur Seite stehen wird. "Mit der Vorsitzenden Renate Kicker sowie ihrer Stellvertreterin Gabriele Kucsko-Stadlmayer haben die VolksanwältInnen sehr erfahrene Personen gewählt, wodurch die Volksanwaltschaft künftig die Expertin schlechthin für Menschenrechte ist", sagt SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Hannes Fazekas gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Mit 1. Juli 2012 tritt die größte Kompetenzerweiterung für die Volksanwaltschaft seit ihrem Bestehen in Kraft. Die Volksanwaltschaft ist künftig mit der Prüfung und Kontrolle von öffentlichen und privaten Einrichtungen betraut, in denen es zu Freiheitsentziehungen kommt. Konkret im Bereich der Justiz, Polizei, in Pflegezentren, psychiatrischen Kliniken, sowie Kinder- und Jugendheimen. "Mit der Unterstützung der Expertinnen ist die Volksanwaltschaft nun bestens auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Sie schützt und fördert dadurch noch intensiver Menschenrechte. Und das ist gut so, denn die Volksanwaltschaft ist seit vielen Jahren kompetenter Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger", sagt der SPÖ-Abgeordnete Fazekas.

 

Huainigg: VA und Menschenrechtsbeirat bilden Allianz im Kampf gegen menschenunwürdigen Freiheitsentzug
Missstände in der Betreuung behinderter Menschen effizient und nachhaltig beseitigen
Wien (övp-pk) - Mit 1. Juli 2012 erfährt die Volksanwaltschaft die bisher größte Kompetenzerweiterung seit ihrer Gründung im Jahr 1977. Öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkung oder -entzug kommen kann, sollen präventiv auf Missstände hin überprüft werden. "Das bedeutet einen großen Fortschritt vor allem auch gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in entsprechenden Einrichtungen", betont Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung.

"Begrüßenswert ist zudem die Aufgabenerweiterung des Menschenrechtsbeirates, welcher künftig als beratendes Organ der Volksanwaltschaft tätig sein wird", merkt Huainigg an. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates werden paritätisch von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien vorgeschlagen und von der Volksanwaltschaft bestellt.

Zentraler Bestandteil der neuen Struktur sind die insgesamt sechs multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzten Kommissionen, die bundesweit Kontrollbesuche durchführen werden. Den unangekündigt erscheinenden Kommissionsmitgliedern müssen alle Örtlichkeiten und Informationen zugänglich gemacht werden.

Nahezu 4.000 öffentliche und private Einrichtungen wie Kasernen, Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation, aber auch Krisenzentren oder Schulen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen überprüft werden.
     

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