IMU-Rahmengesetz tritt am 25.04. in Kraft   

erstellt am
23. 04. 12

Bozen (lpa) - Das Landesgesetz, das den Südtiroler Gemeinden einen Rahmen bei der Anwendung der Immobiliensteuer IMU setzt, wird am 24.04. im Amtsblatt veröffentlicht. Es sieht mögliche Reduzierungen für verschiedenste Immobilien vor: von Erstwohnungen über denkmalgeschützte Bauten bis zu Wohnungen, die vom Mieter als Erstwohnung genutzt werden.

Nachdem die Regierung Monti die Gemeindeimmobiliensteuer ICI zum Auslaufmodell erklärt und durch die IMU ersetzt hat, war das Ziel der Landesregierung, in Südtirols Gemeinden eine möglichst einheitliche Anwendung der Steuer - von den Hebesätzen bis zu den Reduzierungen - durchzusetzen. Aus diesem Grund hat sie einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Gemeinden einen Rahmen setzt, innerhalb dessen die IMU anzuwenden ist.

Nach der Verabschiedung im Landtag und der Ausfertigung durch Landeshauptmann Luis Durnwalder trägt das IMU-Landesgesetz nun den offiziellen Titel "Erleichterungen im Bereich der Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU) und Bestimmungen über das Kataster", das Datum vom 18.04.und die Nummer 8. Es wird am 24.04. im Amtsblatt der Region Nr. 17 veröffentlicht und tritt bereits am Tag danach, also am 25.04. in Kraft.
     
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