Offener und ehrlicher Umgang mit Parteienfinanzierung   

erstellt am
19. 04. 12

Salzburg geht parteiübergreifend nachahmenswerten Weg bei Parteienfinanzierung / Einigung auf Salzburger Transparenz-Paket
Salzburg (lk) - Die vier Salzburger Landtagsparteien SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne haben sich in fünf Verhandlungsrunden auf ein umfassendes Paket, das Parteifinanzen transparenter und Wahlkämpfe sparsamer machen soll, geeinigt. Den einhelligen Auftrag zu einer Einigung für ein transparentes Parteienfinanzierungsgesetz erteilte im September 2011 der Salzburger Landtag. "Gerade in Zeiten steigender Politikverdrossenheit ist es von zentraler Bedeutung, dass von Transparenz nicht nur gesprochen wird, sondern dass diese auch gelebt wird", sagten die vier Parteivorsitzenden Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller (SPÖ), Landeshauptmann- Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer (ÖVP), Dr. Karl Schnell (FPÖ) und Dr. Astrid Rössler (Grüne) bei einem Informationsgespräch am 19.04.

Die Offenlegung von Spenden ab 500 Euro, Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteienförderungsgesetz und die Senkung der Wahlkampfkosten für die Landtagswahl 2014 bilden den Kern der Einigung. "In Sparzeiten würde es niemand verstehen, wenn wir Unsummen für Plakate und Inserate ausgeben würden." Deswegen unterzeichneten die vier Parteivorsitzenden knapp zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl auch eine Vereinbarung, die mehr Fairness und einen sparsamen Wahlkampf gewährleisten soll.

Das Ergebnis der Verhandlungen über eine Novellierung des Parteienförderungsgesetzes wird nun dem Landtag übermittelt. Das Gesetz zur Reform der Parteienförderung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten.

Burgstaller: Wir wollen Vertrauen wieder herstellen
SPÖ-Landesparteivorsitzende Landeshauptfrau Gabi Burgstaller: "Als Landeshauptfrau bin ich besonders stolz, dass wir eine Vier-Parteien-Einigung für das Salzburger Transparenzpaket erreicht haben. Wir sind damit die Ersten in Österreich und zeigen einmal mehr: Salzburg ist anders und geht mit gutem Beispiel voran. In Zukunft werden die Parteifinanzen in Salzburg noch transparenter als bisher und die Plakat- und Inseratflut bei Wahlkämpfen wird eingedämmt. Damit wird ein lange gehegter Wunsch von mir erfüllt. Wir alle wissen, es ist Zeit zu handeln. Wir kündigen Reformen nicht nur an, sondern wir setzen sie auch konsequent um. Wir sehen das Salzburger Transparenz-Paket als konkreten Beitrag gegen den Politfrust in Österreich und wollen damit das Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit wieder herstellen."

Haslauer: Nicht nur Zeichen, sondern klare Regeln setzen
ÖVP-Landesparteiobmann Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer: "Ein Maximum an Transparenz und ein einzigartiges Übereinkommen für einen fairen, kurzen und vor allem sparsamen Wahlkampf. Das ist der einzige Weg, um der allgemeinen Politikverdrossenheit effektiv entgegenzuwirken. In Zeiten wie diesen braucht es positive Vorreiter. Mit dem vorliegenden Übereinkommen ist Salzburg dieser Rolle auf eine beeindruckende Art und Weise gerecht geworden. Gerade als Obmann der ÖVP Salzburg ist es mir wichtig, dass hier mehr als nur ein Zeichen, sondern klare Regeln gesetzt werden. Gesetzliche Regeln mit Kontrolle und Konsequenzen. Selbst ein Verdacht von Unsauberkeit muss von vorneherein im Keim erstickt und nachvollziehbar ausgeräumt werden können. Das ist uns in Salzburg gemeinsam gelungen. Zu oft hat man in den vergangenen Wochen und Monaten gehört und gelesen, wie es nicht sein soll - wir in Salzburg zeigen, wie es sein soll."

Schnell: Grundstein, damit Politik wieder Glaubwürdigkeit gewinnt
FPÖ-Landesparteiobmann Klubvorsitzender Karl Schnell: "Mit der Einigung zur Offenlegung der Parteienfinanzierung wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, damit die Politik in der Öffentlichkeit wieder an Glaubwürdigkeit gewinnt. Die vorliegende Einigung ist auch eine wichtige Etappe zu mehr Transparenz. Seit Jahren setzen wir uns für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung ein. Viele Anträge im Landtag belegen das. Unter die Geheimniskrämerei wurde jetzt ein Schlussstrich gezogen. Parteien, die öffentliche Gelder erhalten, müssen für jeden Bürger einsehbar sein. Was für jeden Bürger gilt, muss auch für die Parteien gelten. Jeder Bürger, der beispielsweise um eine Wohnbauförderung ansucht, muss seine Finanzlage auf den Tisch legen. Darüber hinaus wird auch noch veröffentlicht, wenn er in der Folge eine Wohnbeihilfe erhält. Die Offenlegung der Parteifinanzen ist auch ein Muss, dass die Politik - angesichts der Vorgänge im Bund - der Bevölkerung signalisiert, dass sie nicht käuflich ist."

Rössler: Ein großer Schritt in Richtung gläserne Parteikassen
Die grüne Landessprecherin Landtagsabgeordnete Astrid Rössler: "Mit dieser Einigung auf eine deutlich transparentere Parteien- und Wahlkampffinanzierung ist ein großer Schritt in Richtung gläserne Parteikassen gelungen. Die Übereinkunft spiegelt langjährige Forderungen der Grünen wider: Der Spendenbegriff umfasst künftig mehr als nur finanzielle Zuwendungen, der Rechnungshof kann die Angaben der Parteien durch Einsichtnahme in die Bücher überprüfen, und die Wahlkampfkosten werden gedeckelt, um so die Materialschlachten einzudämmen. Salzburgs Landtagsparteien tragen damit dem berechtigten Drängen der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und Kontrolle Rechnung. Wichtig ist nun, diese parteiübergreifende Grundsatzeinigung rasch und vollständig in eine gesetzliche Regelung zu gießen."

Die wesentlichen Eckpunkte des "Salzburger Transparenz-Pakets"
Das "Salzburger Parteienförderungsgesetz" ist bereits jetzt österreichweit vorbildhaft, was die Transparenz betrifft. Trotzdem hat es zwei Strukturschwächen, die mit der Reform beseitigt werden sollen: Spenden müssen bisher nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Und im Falle von Verstößen gibt es keine Sanktionen.

Offenlegung von Spenden und Spender/innen
In Zukunft sollen die namentliche Offenlegung von Spenden und Spender/innen gegenüber dem Landesrechnungshof ab einer Höhe von 500 Euro erfolgen, wobei die Summen von Einzelspenden pro Jahr kumuliert werden.

Neben den Landes-, Bezirksparteien und Ortsorganisationen sind auch Kandidat/innen/
Mandatare von der Offenlegungspflicht der Spenden/Spender/innen erfasst.

Als Spenden gelten alle Geld-, Personal- und Sachspenden von natürlichen und juristischen Personen. Ausdrücklich davon erfasst sind auch Vorfeld-, Teil- sowie nahestehende Organisationen.

Eine Spende soll im Gesetz definiert werden als eine Sach-, Personal- oder Geldleistung, die zur Förderung parteipolitischer Arbeit (bzw. für die Arbeit politischer Parteien) erbracht wird und ohne verhältnismäßige Gegenleistung ist.

Für öffentliche Unternehmen ab einer Beteiligung von 25 Prozent (Land) bzw. 50 Prozent (Gemeinden) soll es ein generelles Spenden- und Inseratenverbot geben. Körperschaften öffentlichen Rechts (wie z.B. die Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer) dürfen ebenfalls nicht an Parteien spenden.

Die Landtagsparteien haben an die unabhängigen Wirtschaftsprüfer den Auftrag zu erteilen, den Rechenschaftsbericht um den Bereich Spenden zu erweitern. Der Wirtschaftsprüfer hat die vollständige Meldung der Spenden an den Landesrechnungshof zu garantieren. Die Aufgaben des Landesrechnungshofs sind dahingehend zu ändern, dass dem Landesrechnungshof eine Prüfkompetenz hinsichtlich der Vollständigkeit der gemeldeten Spenden zukommt.

Vom Spendenbegriff ausdrücklich ausgenommen wird ehrenamtliches Engagement. Weil eine Gegenleistung vorliegt, gelten Inserate ebenfalls nicht als Sachspenden.

Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen (Verletzung der Informationspflicht, widmungswidrige Verwendung, Verstoß gegen die Offenlegungspflicht) mit dem Vorsatz, das Gesetz zu umgehen, soll - je nach Schwere und Höhe des Deliktes - eine Sanktionierung mit dem bis zum Dreifachen der vorenthaltenen Summe erfolgen.

Fairer und sparsamer Wahlkampf
Die Plakat- und Inseratenflut gerade in den letzten Wochen vor dem Wahltermin soll deutlich reduziert werden. Darin sind sich SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne einig. Deswegen unterzeichneten die Vorsitzenden und Geschäftsführer bereits jetzt eine "Vereinbarung zur Wahlkampfkostenbeschränkung", indem sie verbindlich erklären:

  1. Sechs Monate vor der Wahl wird auf jede Form von Regierungsinseraten freiwillig verzichtet.
  2. Der Außenwahlkampf (Plakate, Inserate, TV-, Kino- und Radiospots, Internetwerbung) wird auf zwei Monate beschränkt. Für den planmäßigen Wahltermin im März 2014 bedeutet dies, dass der Advent und die Weihnachtsfeiertage ohne die übliche Plakatflut begangen werden können.
  3. Auf kommerzielle Plakatformate größer als 16-Bogen (ausdrücklich auch so genannte Prismenwender) wird freiwillig verzichtet. Darüber hinaus werden kommerzielle 16-Bogen-Plakate auf maximal 200 fixe und 150 mobile Standorte beschränkt.
  4. Für Inserate in Print- und Online-Medien sowie TV-, Kino- und Radiospots oder Busbeklebungen gilt eine maximale Obergrenze von 300.000 Euro brutto (inkl. Werbeabgabe und Mehrwertsteuer; Berechnungsbasis stellen die allgemeinen Tarife der Medien dar).
  5. Diese Vereinbarung gilt auch für Aktivitäten von Vorfeld- und Teilorganisationen sowie nahestehende Organisationen, die eindeutig dem Landtagswahlkampf zugeordnet werden können (wie z.B. Personenkomitees oder Jugendwahlkämpfe).
  6. Um diese Beschränkung überprüfen zu können, werden die gebuchten Plakatflächen und Schaltungen binnen einer Woche nach Veröffentlichung oder Sendung auf der Homepage der jeweiligen Partei bekannt gegeben.
  7. Ergänzt wird die Vereinbarung um grundlegende Fairness-Vereinbarungen. So werden persönliche Verunglimpfungen, gezielte Störaktionen und die Beschädigung von Wahlplakaten ausdrücklich untersagt.
     
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