Mikl-Leitner: Größte Behördenreform der zweiten Republik   

erstellt am
18. 04. 12

Behördenreform im Innenausschuss beschlossen
Wien (bmi) - Am 18.04. wurde im Innenausschuss die Grundlage für die größte Behördenreform der zweiten Republik gelegt. Durch eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Sicherheitspolizeigesetzes soll eine Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden auf Ebene der nachgeordneten Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers ermöglicht werden. Die Beschlussfassung durch den Nationalrat ist für den 19.04. vorgesehen.

"Mit dem heutigen Tag wurde ein wichtiger Schritt für eine echte Verwaltungsreform gesetzt", sagt Sicherheitsministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. "Durch die Zusammenlegung von 31 Behörden auf neun Landespolizeidirektionen wird die Verwaltung schlanker und effizienter. Das wiederum bedeutet noch mehr Sicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher."

Die Behördenreform sieht vor, dass die acht Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen (LPD) zusammengeführt werden. Die Landespolizeidirektionen werden von einem Landespolizeidirektor und zwei Stellvertretern geleitet.

Das ist einerseits eine Fortsetzung der Reformschritte, die im Sicherheitswesen seit dem Jahr 2000 umgesetzt wurden und andererseits eine Folge neuer "Umweltbedingungen", wie sie zum Beispiel durch die Schaffung eines Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ins Haus stehen.

Die Behördenreform betrifft ausschließlich die obersten Führungsstrukturen des Wachkörpers Bundespolizei und der Sicherheitsbehörden auf Landesebene. In den Polizeiinspektionen, den Stadtpolizei- und Bezirkspolizeikommanden und den Bezirkshauptmannschaften bleibt alles unverändert. Die Führungsstrukturen werden verflacht und vereinfacht, Doppel- und Mehrgleisigkeiten ausgemerzt und längerfristig Einsparungen im Bereich von acht bis zehn Millionen Euro erzielt.

"Durch diese Reform wird Österreich noch sicherer", sagt Mikl-Leitner. "Mit der Behördenreform leiten wir einen weiteren, großen Schritt in der Verwaltungsreform ein - mit dem klaren Ziel, noch mehr Personal und Ressourcen für die unmittelbaren Sicherheitsaufgaben bereitstellen zu können."
     
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