Gute Erfahrungen mit Kinderbeistand   

erstellt am
18. 04. 12

"Stimme des Kindes" im Verfahren
Wien (bmj) -
Wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet auch das Kind zu hören. All das bringt für die Kinder, denen es in diese Zeit ohnehin meist nicht sehr gut geht, zusätzliche Belastungen. Um diese Belastungen abzufedern, wurde im Juli 2010 wurde das Instrumentarium des Kinderbeistandes geschaffen. Das Gericht hat dann einen Kinderbeistand zu bestellen, wenn es im Hinblick auf die Intensität der Auseinandersetzung zur Unterstützung des Minderjährigen geboten scheint.

Ein Kinderbeistand ist ein/e psychosozial geschulte/r Begleiter/in mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt sie/er das Kind für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Der Kinderbeistand kümmert sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen in jeweiligen Verfahren. Er ist dessen Ansprech- und Vertrauensperson und soll diesem als „Stimme des Kindes“ im Verfahren Gehör verschaffen.
Bislang (Stand 16. Februar 2012) wurde in 199 Fällen ein Kinderbeistand bestellt.
     
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