Ministerrat beschließt Befugnisse unserer Auslandssoldaten   

erstellt am
17. 04. 12

Auslandseinsätze Darabos: "Wir geben unseren Soldaten Rechtssicherheit"
Wien (blmvs) - Der Ministerrat hat am 17.04. mit einer Reihe von Verordnungen die Befugnisse österreichischer Auslandssoldaten eindeutig geregelt. Die Verordnungen fußen auf der jüngsten Novelle des Auslandseinsatzgesetzes und schlüsseln detailliert auf, welche Maßnahmen österreichische Soldaten im Ausland setzten dürfen. "Mit der Novelle zum Auslandseinsatzgesetz und den entsprechenden Verordnungen geben wir unseren Soldatinnen und Soldaten die nötige Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen im Ausland", sagte Verteidigungsminister Norbert Darabos am Rande des Ministerrates.

Für jede Mission, an der österreichische Soldaten beteiligt sind (EUFOR Althea in Bosnien, ISAF in Afghanistan, KFOR im Kosovo, UNDOF in Syrien und UNIFIL im Libanon) wurde, gemäß den speziellen Zielen und Anforderungen der Mission, eine eigene Verordnung erlassen. Geregelt wird unter anderem in welchen Fällen Personen durchsucht, angehalten, weggewiesen oder festgenommen werden können und welche Maßnahmen zum Schutz der jeweiligen Mission gesetzt werden dürfen.

"Entscheidend ist, dass unseren Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz Rechtssicherheit haben, wenn sie in den einzelnen Missionen, in Erfüllung der Aufträge der Vereinten Nationen, die erlaubten Befugnisse ausüben. Das stellen wir sicher", so Darabos.
     
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