Justizielle Zusammenarbeit in der EU …    

erstellt am
17. 04. 12

…wie weit geht die Europäisierung?
Wien (ögfe) - Im Rahmen der Veranstaltung des Europa Club Wien sprach Justizministerin Dr. Beatrix Karl am 16.04. über Herausforderungen der justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Sie betonte einleitend, dass sich die EU in Krisenzeiten bewährt habe und dass Europa gestärkt und weiterentwickelt werden müsse. Themen der justiziellen Zusammenarbeit seien in der Tagespolitik vergleichsweise wenig präsent, dabei würde die europäische Kooperation gerade in diesem Bereich viele Erleichterungen für das Leben der einzelnen BürgerInnen mit sich bringen.

Europäisierung – Ausmaß und Grenzen
Der Vergemeinschaftung im Bereich der Justiz sind Grenzen gesetzt. Die Rechtssprechung wird stets in erster Instanz auf der nationalen Ebene verbleiben. Durch die zunehmende Internationalisierung und Mobilität der BürgerInnen in Europa sind eine möglichst enge Zusammenarbeit der Justizbehörden, Angleichungen im Zivil- und Strafrecht sowie die Einführung von Mindestnormen im Interesse aller. Es braucht klarere und gemeinsame Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte zu schaffen.

Herausforderungen wie die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität können nur in internationaler Zusammenarbeit bewältigt werden.

Der Vertrag von Lissabon hat die justizielle Zusammenarbeit in Europa vereinfacht. Das Stockholmer Programm hat die Prioritäten der Europäischen Union für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Zeitraum von 2010 bis 2014 festgelegt.

Erfolgsgeschichte „Europäischer Haftbefehl“
Der im Jahr 2002 eingeführte Europäische Haftbefehl vereinfacht die Auslieferung von Personen, die wegen einer Straftat beschuldigt oder verurteilt wurden. Er hat sich seit seiner Einführung bewährt und trägt auch dazu bei, das Vertrauen in das Rechtssystem der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen.

Stärkung des Opferschutzes
Das im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission beschlossene Opferschutzpaket umfasst den Vorschlag für eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie der Opferhilfe. Opfern von Straftaten soll dadurch Respekt und Anerkennung entgegengebracht werden. Ihnen – und auch ihren Angehörigen – soll ein verbessertes Recht auf Entschädigung zuteil werden. Spezielles Augenmerk wird auf besonders schutzwürdige Opfer gelegt (Kinder, Personen mit Behinderung sowie Opfer von sexueller Gewalt oder Menschenhandel), um eine weitere Traumatisierung zu vermeiden. Österreich nimmt in diesem Bereich eine Vorbildrolle ein – alle vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.

Bekämpfung der Korruption
Laut Eurobarometer-Umfragen sehen vier Fünftel der EuropäerInnen die Korruption als ernstes Problem. Da die Umsetzung von Maßnahmen in diesem Bereich in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich sind, möchte die Europäische Kommission die Antikorruptionsanstrengungen der Mitgliedstaaten mit einem Korruptionsbekämpfungsbericht regelmäßig überwachen und bewerten. Der Bericht wird – beginnend mit 2013 – alle zwei Jahre veröffentlicht. Österreich unterstützt dies.

Zivilrecht
Im Erb- und Familienrecht kommt es immer öfter zu grenzüberschreitenden Sachverhalten. Um Zweifelsfälle, die sich durch unterschiedliche nationale Regelungen ergeben, künftig zu vermindern, soll die Vereinheitlichung dieser Bereiche vorangebracht werden. Dies birgt allerdings noch große Herausforderungen, da sie zum einen der nationalen Kompetenz unterliegen, zum anderen Einstimmigkeit der Mitgliedsländer notwendig ist. Beim Ehegüterrecht soll die Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Scheidungen sowie für eingetragene Partnerschaften erhöht werden.

E-Justice
Das seit 2010 bestehende E-Justice-Portal http://e-justice.europa.eu bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Anlaufstelle für Information über die verschiedenen Justizsysteme und Rechtsberatung.
     
Informationen: http://www.oegfe.at    
     
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