Arbeitskosten in der EU27 im Jahr 2011   

erstellt am
24. 04. 12

Die Arbeitskosten pro Stunde in den EU27 Mitgliedstaaten lagen zwischen 3,5€ und 39,3€
Luxemburg (eurostat) - Die Arbeitskosten pro Stunde in der gewerblichen Wirtschaft1 in der EU272 lagen im Jahr 2011 bei durchschnittlich 23,1€ und im Euroraum2 (ER17) bei 27,6€. Diese Durchschnitte verdecken jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Innerhalb der EU27 variierten die Arbeitskosten der Mitgliedstaaten zwischen 3,5€ und 39,3€ pro Stunde. Arbeitskosten setzen sich aus Bruttolöhnen und -gehältern sowie Lohnnebenkosten, wie bspw. den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, zusammen.

Im Jahr 2011 wurden die höchsten Arbeitskosten pro Stunde für Belgien (39,3€), Schweden (39,1€), Dänemark (38,6€), Frankreich (34,2€), Luxemburg (33,7€), die Niederlande (31,1€) und Deutschland (30,1€) geschätzt. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde wurden für Bulgarien (3,5€), Rumänien (4,2€ im Jahr 20103), Litauen (5,5€) und Lettland (5,9€) geschätzt. Beim zeitlichen Vergleich von Arbeitskosten in Euro ist zu beachten, dass die Werte der Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden.

Diese vorläufigen Ergebnisse für das Jahr 2011, die von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht werden, beziehen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und basieren auf der Arbeitskostenerhebung 2008 und dem Arbeitskostenindex.

Arbeitskostenindex
Der Arbeitskostenindex ist ein Kurzfristindikator, der die Entwicklung der dem Arbeitgeber entstehenden Arbeitskosten pro Stunde zeigt. Er wird berechnet, indem die Arbeitskosten durch die Zahl der Arbeitsstunden geteilt werden. Arbeitskosten setzten sich aus den Bruttolöhnen und -gehälter, zuzüglich der Lohnnebenkosten, wie bspw. der Sozialbeiträge der Arbeitgeber, zusammen. Kosten für die berufliche (Weiter-)Bildung oder andere Ausgaben, wie bspw. Einstellungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung, usw., sind nicht enthalten. Der Arbeitskostenindex erfasst alle Wirtschaftseinheiten ungeachtet der Anzahl der Beschäftigten und alle Wirtschaftsbereiche außer Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Privathaushalte und exterritoriale Organisationen.

Arbeitskostenerhebung
Die Arbeitskostenerhebung liefert Strukturinformationen über die Arbeitskosten. Die Erhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Die aktuellste Arbeitskostenerhebung bezieht sich auf das Jahr 2008. Die Arbeitskostenerhebung erfasst Wirtschaftseinheiten mit 10 oder mehr Beschäftigten in allen Wirtschaftsbereichen außer Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Privathaushalte und exterritoriale Organisationen.

Schätzverfahren
Ausgangspunkt für die Schätzungen für die Jahre nach 2008 sind die Arbeitskosten pro Stunde gemäß der Arbeitskostenerhebung 2008 für die gewerbliche Wirtschaft in Euro und in Landeswährung. Sie werden unter Verwendung des Arbeitskostenindexes fortgeführt.

Für die Berechnungen wird der unbereinigte Arbeitskostenindex für alle Mitgliedstaaten verwendet, außer für Dänemark, Frankreich und Schweden, für die der arbeitstagbereinigte Arbeitskostenindex verwendet wird.

Der Arbeitskostenindex auf Länderebene ist nicht durch Wechselkursschwankungen beeinflusst. Letztere werden lediglich bei der Berechnung der EU Aggregate berücksichtigt. Um den Arbeitskostenindex zur Schätzung von Absolutwerten der Arbeitskosten in Euro verwenden zu können, müssen Wechselkursschwankungen miteinbezogen werden. Daher wird für die Länder, die nicht Mitglieder des Euroraums sind, ein entsprechend modifizierter Arbeitskostenindex verwendet.
     
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