Frauenberger: Eingetragene PartnerInnen gleichstellen   

erstellt am
24. 04. 12

VfGH beseitigt weitere Ungleichbehandlung der Eingetragenen PartnerInnenschaft
Wien (rk) - Stadträtin Sandra Frauenberger begrüßt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes vom 24.04., im Namensrecht eine weitere Diskriminierung der Eingetragenen PartnerInnenschaft aufzuheben. "Schritt für Schritt werden glücklicherweise die willkürlichen Ungleichbehandlungen durch die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes abgebaut. Dass eingetragene PartnerInnen nun wie EhepartnerInnen auch zu einem späteren Zeitpunkt einen gemeinsamen Namen beantragen können, ist eine weitere notwendige Korrektur der im Eingetragenen PartnerInnenschaftenschaftsgesetz vorkommenden Diskriminierungen", zeigt sich Frauenberger erfreut.

Frauenberger betont aber die Dringlichkeit, die nach wie vor bestehenden rechtlichen Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare abzubauen. Die Stadträtin wörtlich: "Von einer absoluten Gleichstellung sind wir noch einige Schritte entfernt. Als Regenbogenherz Österreichs fordert Wien daher nach wie vor die vollständige Beseitigung von Ungleichbehandlungen im Namensrecht, die Möglichkeit, Eingetragene PartnerInnenschaften wie Ehen auch außerhalb von Amtsräumen einzugehen, die Öffnung einer reformierten Ehe und das Ermöglichen der Adoption für Eingetragene PartnerInnen."

Den Entscheid der Bioethikkommission, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch für alleinstehende Frauen und Lesben in Eingetragener PartnerInnenschaft zu ermöglichen, sieht Frauenberger als Aufforderung an die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz zu beschließen: "Es wird höchste Zeit, dass Regenbogenfamilien gesetzlich nicht mehr verhindert werden. Gesundheitsminister Stöger und Frauenministerin Heinisch-Hosek haben da in ihren Bestrebungen volle Rückendeckung der Stadt Wien", so Frauenberger abschließend.
     
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