Novelle zur Salzburger Gemeindeordnung angenommen   

erstellt am
09. 05. 12

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Am Beginn der Ausschussberatungen nahm am 09.05. der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung für eine Novelle zur Salzburger Gemeindeordnung 1994 mehrheitlich mit Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen jene der FPÖ und der Grünen an. Mit dieser Änderung der Gemeindeordnung werden die Zuständigkeiten der einzelnen Gemeindeorgane auf dem Gebiet des Dienst- und Besoldungsrechts der Gemeindebediensteten neu geordnet und klar voneinander abgegrenzt. Weiters können die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in engem finanziellen Rahmen eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen, wenn es sich um unbewegliche Sachen handelt. Einstimmig ergänzt wurde die Novelle um eine Änderung, dass die Angelobung der Vizebürgermeister bei der Wahl der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung als auch bei Nachwahlen nicht mehr durch den/die Bezirkshauptmann/-frau oder eine/n von ihm/ihr ernannten Vertreter/in vorzunehmen ist, sondern durch den/die Bürgermeister/in erfolgt.

Es liegt künftig im Ermessen der Landesregierung, ob allgemeine Richtlinien für die Festlegung der Anzahl und die Bewertung der Dienstposten in den Stellenplänen der Gemeinden erlassen werden. Besonders risikoreiche Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Fremdwährungskredite, sind ab Inkrafttreten der Novelle an eine Genehmigung durch die Landesregierung gebunden. Die Gesetzesnovelle bringt keine Mehrkosten für die Gebietskörperschaften. Im Gegenteil: durch die Verlagerung von einem Kollegialorgan zum Bürgermeister wird der Dienstrechtsvollzug vereinfacht, was auch kostensparend wirkt. Für die Landesregierung wird mit einer geringen Zahl an zusätzlichen Genehmigungsverfahren gerechnet.

Für die ÖVP sagte LAbg. Josef Schwarzenbacher, dass die Novelle eine Entbürokratisierung von Abläufen in den Gemeinden bringe. SPÖ-Klubvorsitzender Mag. Roland Meisl betonte, die Novelle regle die dienstrechtlichen Zuständigkeiten genauer und biete Gemeinden mehr Sicherheit in der Kreditverwaltung. Darüber hinaus biete sie Minderheitsfraktionen in den Gemeinden mehr Einsichtmöglichkeiten. Gemeindereferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer berichtete, dass die Novelle auch Forderungen des Datenschutzes berücksichtige und Entscheidungsabläufe im Gemeindealltag vereinfache. Für FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell geht die Regelung für Fremdwährungskredite nicht weit genug. Zu viele Entscheidungsrechte würden in Richtung Bürgermeister wandern. LAbg. Cyriak Schwaighofer von den Grünen kritisierte, dass mit dem berechtigten Argument der Entscheidungsvereinfachung die politische Mitbestimmung in den Gemeinden zu kurz komme. Dr. Martin Huber, der Geschäftsführer des Salzburger Gemeindeverbandes, führte aus, die Änderungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen seien aufgrund der Anforderungen der Rechtssicherheit erfolgt.
     
zurück