Grundbuch-neu - Neueste Technologie bei Gericht   

erstellt am
08. 05. 12

Wien (bmj) - Das österreichische Grundbuch hat mit 7. Mai 2012 in einer technisch und funktional erneuerten Version seinen Betrieb aufgenommen. Damit steht den BürgerInnen dieses zentrale Service in optimierter Form für Verfügung. Das elektronische Grundbuch steht schon seit Jahrzehnten für die Vorreiterrolle der österreichischen Justiz beim E-Government. "Mit dem Grundbuch-neu holen wir das mittlerweile 30 Jahre alte elektronische Grundbuch ins 21. Jahrhundert. Die Anwendung wird damit deutlich benutzerfreundlicher und einfacher zu bedienen - ganz im Zeichen einer bürgerorientierten Justiz" betont Ministerin Karl.

Das Grundbuch-neu bringt den BürgerInnen viele Vorteile:

  • Beschleunigung der Grundbuchsverfahren durch automationsunterstützte Bearbeitung der Anträge,
  • zeitgemäße Benutzeroberfläche und damit einfachere Bedienbarkeit,
  • verbesserte Einbindung von Urkunden,
  • transparentes (pauschaliertes) Gebührenmodell statt der bislang üblichen Verrechnung nach Zeilen.

Zusätzlich wurden die bislang gemeinsam geführten Datenbanken von Kataster und Grundbuch getrennt, um die konzeptionell unterschiedlichen Anforderungen der beiden Bereiche optimal unterstützen zu können.

Entwicklungen im Grundbuch
Die österreichische Grundstücksdatenbank (GDB) wurde in den Jahren 1973 bis 1978 entsprechend dem damaligen technologischen Stand entwickelt. Nach mehr als drei Jahrzehnten problemlosen Betriebs war die Zeit für eine umfassende Erneuerung gekommen.

Um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die stetig wachsenden Anforderungen der BürgerInnen, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, aber auch der Justiz selbst bestmöglich zu erfüllen, wurde eine grundlegende technologische Erneuerung der Grundstücksdatenbank in all ihren Anwendungen in Angriff genommen.

Dabei wurde als erster Schritt bereits 2006 die elektronische Urkundensammlung eingeführt. Mittlerweile werden mehr als 70 % der Urkunden ausschließlich elektronisch vorgelegt.

In einer weiteren Phase wurde im Jahr 2009 u.a. der elektronische Rechtsverkehr (ERV) – eine auch auf europäischer Ebene prämierte Form der strukturierten Kommunikation der Justiz mit ihren KundInnen – im Grundbuch eingeführt. Dadurch konnten weitere Optimierungen für die BürgerInnen und JustizmitarbeiterInnen erzielt werden; durch die Verwendung des ERV können jährlich knapp eine Million Euro an Portogebühren allein im Bereich des Grundbuchs eingespart werden.

Im weiteren Projektverlauf wurde das Projekt schließlich aufgrund der sehr komplexen Anforderungen in mehrere Auslieferungen unterteilt.

Mit den nunmehrigen Erneuerungen ist der erste Projektabschnitt abgeschlossen. Die zweite Phase zielt auf die vollständige Digitalisierung der Datenflüsse zwischen Kataster und Grundbuch ab. An der Umsetzung wird bereits gearbeitet; die Fertigstellung dieses Projektabschnitts ist für Juli 2013 in Aussicht genommen.

     
zurück