Salzburg: Mit dem Handy mehr als 100 Behördenwege erledigen   

erstellt am
08. 06. 12

Ab sofort können die Bürger in allen Bezirkshauptmannschaften ihr Handy oder ihre e-Card für digitalen Behördengang aufrüsten
Salzburg (lk) - Ob Bildungsscheck, Arbeitnehmerveranlagung, ein Blick in die Versicherungszeiten oder das Pensionskonto, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes, Diebstahlsanzeige oder Strafregisterbescheinigung: Bereits mehr als 100 amtliche Behördenwege sind mit dem elektronischen Ausweis möglich. Ab nun kann man sich bei allen Salzburger Bezirkshauptmannschaften die e-Card und/oder das Handy zum amtlichen Ausweisdokument aufrüsten lassen. Die Aktivierung dauert in etwa 15 Minuten, ist kostenlos und wird von allen Bezirkshauptmannschaften während des Parteienverkehrs von Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr, angeboten. Mitzubringen sind die e-Card oder das Handy und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis.

"Mit diesem neuen Angebot bauen wir das Service für die Bürgerinnen und Bürger in den Bezirken weiter aus", betonte Landesamtsdirektor Dr. Heinrich Christian Marckhgott an 08.06. "Denn bisher war die Aktivierung der elektronischen Signatur nur in der Stadt Salzburg möglich."

Mit dem Handy oder der e-Card als elektronischem Ausweisdokument wird es möglich sein, Schriftstücke wie beispielsweise Bescheide über ein elektronisches Postfach zu erhalten. Das online angeforderte Dokument hat mit der Amtssignatur dieselbe Gültigkeit wie ein auf dem Postweg übermittelter Bescheid. Fallen bei der Anforderung von amtlichen Dokumenten Gebühren an, können diese praktisch mit Kreditkarte oder Online-Überweisung bezahlt werden. "Dies ist eine höchst zeitgemäße Einrichtung für einen noch einfacheren Zugang zu Ämtern und Behörden über Handy oder e-Card", ist der Leiter der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Hofrat Mag. Reinhold Mayer überzeugt.

E-Government erleichtert den Bürgern Kommunikation mit Ämtern
Der direkte Draht zum Amt mit dem Handy oder der e-Card bringe zudem zahlreiche Vorteile, so der Landesamtsdirektor weiter. "Viele amtliche Dokumente können die Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks rasch und unbürokratisch anfordern. Der elektronische Ausweis ermöglicht Einblick in wichtige persönliche Informationen wie beispielsweise Daten zur Krankenversicherung oder den Versicherungszeitennachweis und ist nützlich bei Formularen, Verträgen, Kündigungen und elektronischen Rechnungen." Die ständige Weiterentwicklung von E-Government erleichtere den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wirtschaft die Kommunikation mit den Ämtern, so Marckhgott. Zudem werden durch E-Government Abläufe beschleunigt. Und nicht zuletzt trage E-Government dazu bei, die Qualität und Transparenz des öffentlichen Dienstes zum Nutzen aller Beteiligten wesentlich zu erhöhen.

Datensicherheit bei E-Government steht an oberster Stelle
Datenschutz und Datensicherheit werden von der öffentlichen Verwaltung sehr ernst genommen. "Diese Faktoren müssen bei der Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden absolut gewährleistet sein", so der Landesamtsdirektor. "Das heißt, Datenschutz und Datensicherheit müssen sichergestellt sein, Vertraulichkeit und Datenintegrität zählen zu den wichtigsten Anforderungen des öffentlichen Dienstes. Hierzu bedarf es sowohl sicherer technischer Lösungen, als auch ständige Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich."

Der elektronische Ausweis – ob Handy oder e-Card – zählt zu den sichersten Methoden, sich im Internet auszuweisen. Im Zentrum des Sicherheitskonzepts steht neben einem ausgeklügelten Sicherheitssystem die Kombination der beiden Komponenten Wissen und Besitz. Herkömmliche Verfahren basieren entweder nur auf Wissen (zum Beispiel Benutzname und Passwort) oder nur auf Besitz (zum Beispiel Zutrittskarten).

Die wichtigsten digitalen Behördengänge

Mit dem elektronischen Ausweis können unter anderem folgende digitale Behördengänge einfach und bequem erledigt werden: Akteneinsicht in Baustellverfahren (Stadt Salzburg), ein allgemeines Anbringen an die Bezirkshauptmannschaft oder an das Bundeskanzleramt, die Überprüfung des Anspruches auf Alterspension sowie der Antrag auf Alterspension, zahlreiche Anträge zum Thema Bauen wie etwa Baubewilligungen oder Meldungen über Baufertigstellungen sowie zahlreiche Anträge aus der Behindertenhilfe wie beispielsweise einen Antrag auf behindertengerechten Wohnraum.

Es können auch der Salzburger Bildungsscheck sowie das Förderansuchen "Entwicklung des ländlichen Raumes" beantragt werden. Mit der Bürgerkarte kann man die Biotonne bestellen oder abbestellen. Weiters kann man sich eine Kopie aus dem Ehebuch sowie aus dem Geburtenbuch digital zustellen lassen oder den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Auch der Antrag auf Ausstellung der Geburtsurkunde und Gewerbean- beziehungsweise -ummeldungen sind möglich.

Mit dem aufgerüsteten Handy oder der e-Card ist es auch möglich, seinen Hund an- oder abzumelden, beziehungsweise durch Eingeben der Hundemarke in das Online-System den Hundebesitzer abzufragen. Das Kinderbetreuungsgeld kann beantragt werden, ebenso können Konsumentenbeschwerden mit der Bürgerkarte an das zuständige Amt weitergegeben werden. Zahlreiche Anträge aus der Kulturförderung, dem Naturschutz oder der Wohnbauförderung sind möglich, das Pensionskonto kann eingesehen werden sowie das Ansuchen auf Pendlerbeihilfe oder Anträge auf Pflegegeld, auf einen Seniorenpass oder auf die Studienbeihilfe können gestellt werden und vieles mehr.

Informationen zum elektronischen Ausweis
Der elektronische Ausweis kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragt werden. Sowohl die Aktivierung als auch die Benutzung ist kostenlos. Wenn man einen Antrag stellt oder eine elektronische Signatur durchführt und dazu das Handy verwendet, ist auch der Empfang der SMS mit der TAN im Inland kostenlos. Hält man sich im Ausland auf, können jedoch Gebühren des Handy-Betreibers (Roaming) anfallen.

Die Registrierung und Aktivierung ist in allen Bezirkshauptmannschaften während der Parteiöffnungszeiten von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr möglich.
     
Informationen: http://www.salzburg.gv.at/themen/bezirke/handy-signatur.htm
     
zurück