Neues Tourismusgesetz ermöglicht Selbstbestimmung der Unternehmer über Zukunft des Tourismus   

erstellt am
06. 06. 12

LR Rumpold: In 46 Gemeinden findet am 17. Juni die Urabstimmung zur Gründung der neuen Tourismusverbände statt - Unternehmer bekommen Chance auf Entscheidungskompetenz
Klagenfurt (lpd) - "Das neue Tourismusgesetz ist eine große Chance für den Kärntner Tourismus. Wir haben von den Besten in Tirol und Salzburg gelernt und das modernste Tourismusgesetz Österreichs mit einer breiten Einbindung und großem Konsens erarbeitet", teilte Tourismusreferent LR Achill Rumpold am 06.06. mit. Am 17. Juni entscheiden Unternehmer, ob sie künftig die Tourismusentwicklung als Profis in diesem Bereich selbst gestalten und die Verantwortung übernehmen wollen, oder nicht.

"Ein "Ja" bedeutet Unabhängigkeit, Entpolitisierung und keine Bittstellung mehr. Der Tourismusverband ist für die Gemeinden auf Augenhöhe ein kompetenter Verhandlungspartner", so Rumpold. 39 Kärntner Gemeinden mit mehr als je 50.000 Nächtigungen entscheiden, ob sie einen Tourismusverband gründen wollen. In sieben weiteren Gemeinden findet auf Initiative von Unternehmern oder vom Gemeinderat freiwillig eine Abstimmung statt.

Kärnten hat nun nach fast 50 Jahren ein neues Tourismusgesetz. Erstmals erhalten die Unternehmer Entscheidungskompetenz für die touristische Zukunft in ihrer Gemeinde oder Region. "Damit wird das Gesetz mit Leben erfüllt. Ich appelliere an die Unternehmer: Nehmen Sie dieses Angebot an, nehmen Sie die Verantwortung in die Hand, bestimmen Sie selbst über die Verwendung der Mittel, die Sie täglich im harten Wettbewerb erwirtschaften", lautet der Appell des Tourismuslandesrates.

Neben der erstmals in Österreich definierten Aufgabenteilung zwischen den Tourismusorganisationen, dem gesetzlich geregelten Mittelfluss, der Mittelbündelung und der Verwaltungsvereinfachung, ist ein wesentlicher Punkt im neuen Gesetz die Gründung der Tourismusverbände als Körperschaften öffentlichen Rechts.

"Die Mitgliedschaft der Unternehmer im Verband bringt Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Entpolitisierung, verlangt aber auch Engagement der Unternehmer", beschreibt Rumpold die Funktion im zu gründenden Tourismusverband. Denn auch die Mittel für den Tourismusverband sind gesetzlich geregelt. Dort fallen künftig Entscheidungen über beispielsweise neue touristische Infrastruktur, örtliche oder regionale, auch gemeinsam mit der Gemeinde oder z.B. die Produktentwicklung und Gästebetreuung. Die Tourismusverbände arbeiten eng mit ihrer regionalen Tourismusorganisation zusammen. Der Vorstandsvorsitzende des Tourismusverbandes vertritt die Interessen des TVB in der jeweiligen Tourismusregion und hat somit auch hier ein Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht.

"Wir haben von den Besten gelernt. In zahlreichen Informationsveranstaltungen wurden die Unternehmer über das neue Tourismusgesetz informiert. Mit dem Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen. Nun liegt es in den Händen der Unternehmer", betonte Rumpold. Kärnten brauche jeden Cent am Markt, um sich im Wettbewerb zu behaupten. "Daher ist es notwendig, die Strukturen so effizient wie möglich zu gestalten", so Rumpold.
     
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