Bures: Telekommunikationskunden haben Anspruch auf gratis Papierrechnung   

erstellt am
05. 06. 12

Infrastrukturministerin beauftragt VKI mit Verbandsklage
Wien (bmvit) - Infrastrukturministerin Doris Bures stellt klar, dass Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung haben. "Wir haben das im Telekommunikationsgesetz klar geregelt. Denn nicht alle Menschen, die telefonieren, nutzen auch das Internet. Gerade für ältere Menschen ist die elektronische Rechnung zur Kostenkontrolle daher kein geeigneter Ersatz für die Papierrechnung. Auch eventuelle Änderungen in den Geschäftsbedingungen werden oft nur über die Papierrechnung wahrgenommen", so die Ministerin. Da sich nun einzelne Anbieter nicht an das Gesetz halten, beauftragt die Ministerin den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage. "Denn es kann nicht sein, dass sich einzelne Unternehmen zu Lasten - vorwiegend älterer - Konsumenten ein Körberlgeld verdienen."

Hintergrund: Der Anspruch der Teilnehmer auf eine kostenlose Papierrechnung ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz. In § 100 TKG ist festgehalten, dass der Teilnehmer zwischen einer Rechnung in elektronischer oder Papierform wählen können muss: "Die Möglichkeit des Teilnehmers, eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden."

Außerdem hat der OGH Ende März endgültig entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen von KundInnen, die auf eine Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt verlangt wird "gröblich benachteiligend" seien. Ein besonderes Entgelt für die Papierrechnung sei gesetzeswidrig und unwirksam.
     
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